Beschluss für den Bau – und Werkausschuss am 18.03.2020:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bau – und Werkausschussausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung für das Programm zur Erneuerung von Gehwegen 2020.

 

Beschluss für den Stadtrat am 25.03.2020:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung für das Programm zur Erneuerung von Gehwegen 2020 zu Gesamtkosten von ca. 660.000,- €.

 

Die geschätzten Kosten für die zunächst auszuschreibenden Abschnitte betragen 561.100,- €. 


Für die Erneuerung von Gehwegen in 2020 stehen im Haushalt auf HHSt. 6300.9540.0000 660.000,- € zur Verfügung.

 

Auf Grund des baulichen Zustandes sind nachfolgende Gehwegbereiche 2020 zur Erneuerung vorgesehen:

 

Hintere Straße
von westlich des Mooswegs bis Kreuzung Oberfarrnbacher Straße:                              201.500,- €

Seeackerstraße
von Zufahrt Nahversorgungszentrum bis Rampen A 73                                                  232.500,- €

Wiesenstraße
von Espanstraße bis Widderstraße                                                                                  127.100,- €

                                                                                                                                       -----------------

Summe                                                                                                                             561.100,- €

Die Baupreise im Tiefbau haben sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Dies ist einerseits auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, andererseits auf neue technische Anforderungen im Bereich der Entsorgung und Beprobung des Bodengutes zurückzuführen.

 

Preissteigerungen können deshalb nicht ausgeschlossen werden.

 

Sollten nach Ausschreibung der vorgenannten Bereiche noch Mittel vorhanden sein ist vorgesehen, als weiteren Abschnitt Gehwege in der

 

Steubenstraße von der Flößaustraße bis südlich der Hans-Lohnert-Straße

 

zu erneuern.

 

Eine gesonderte Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da der Straßenquerschnitt nicht verändert wird, d.h. dass die vorhandenen schadhaften Gehwege lediglich entsprechend den derzeitigen technischen Anforderungen erneuert werden.

 

Das Tiefbauamt wird die Anlieger mit Wurfzetteln rechtzeitig vor Baubeginn über die vorgesehenen Maßnahmen informieren. Eine Abrechnung mit den bevorteilten Grundstückseigentümern nach KAG erfolgt seit Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 2018 nicht mehr.

 

Da lediglich schadhafte Gehwege ertüchtigt werden, sind Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit nach Ansicht der Verwaltung nicht zu erwarten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

660.000,--

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9540.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lagepläne Hintere Straße, Seeackerstraße und Wiesenstraße