Betreff
Nahverkehrsplan Fürth (NVP): Qualitätsstandards, Fahrzeuge, Flächenhafte Beklebung der Fenster mit Werbung
Vorlage
SpA/0817/2020
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-310
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Variante A: Die Beschlusslage wird bestätigt. Die Stadt hält an der Anforderung aus dem Nahverkehrsplan fest, Fenster von Bussen nicht mehr mit flächenhafter Werbung zu versehen. Sie nimmt die daraus resultierende Verringerung der infra-Werbeeinnahmen in Höhe von ca. 100 T€ p. a. in Kauf.

 

– oder –

 

Variante B: Streichung der Anforderung aus den NVP-Qualitätsstandards. Erlauben der flächenhaften Beklebung einzelner Busse, jedoch darf die Beklebung das heutige Maß nicht übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Werbeeinnahmen auf dem heutigen Niveau verbleiben.

 


Am 21.02.2018 hat der Stadtrat den Nahverkehrsplan (NVP) für die Stadt Fürth und damit auch die darin vorgesehenen Maßnahmen beschlossen (Vorlage SpA/565/2018). Kostenwirksame Maßnahmen stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt vom 21.02.2018 (SP-Nr. 18/2018) und sind daher vor ihrer Umsetzung noch einmal gesondert zu bestätigen.

 

Die infra als Betreiber des Linienbündels „Stadt Fürth“ weist nun darauf hin, dass eine in den NVP-Qualitätsstandards (Kapitel 4.5.1, Tab. 21) getroffene Anforderung kostenwirksam sei, da ihr bei der Umsetzung Werbeeinnahmen in Höhe von ca. 100 T€ pro Jahr wegfallen würden. Es handelt sich dabei um die Anforderung, Bus-Fenster nicht mehr flächenhaft mit Werbung zu versehen. Die Umsetzung ist seit 03.12.2019 überfällig.

 

infra und Käm stellen die Umsetzung nun in Frage, da sie eine Analogie zu kostenwirksamen Maßnahmen sehen, es aber noch an der für solche Maßnahmen gesonderte Bestätigung fehle, vgl. o. g. gemachten Erläuterungen (Finanzierungsvorbehalt). Zudem werde eine Klarstellung zum jetzigen Zeitpunkt benötigt, damit die infra entscheiden kann, wie sie neue und zu verlängernde Werbeverträge gestalten darf oder muss. Zur Klarstellung soll diese Bestätigung hiermit beschlossen werden.

 

Es wird auf das 2015 beschlossene Gestaltungskonzept aus dem Arbeitskreis Regionaler Nahverkehrsplan hingewiesen verbundweit das einheitliche VGN-Design auf Fahrzeugen vorzusehen. Der Großteil der beteiligten (Landkreise, Städte) im Verbundraum setzen dies bereits um.

 


 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

 0 €

 

nein

X

ja

100.000

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des infra-Ergebnisses

 


Steckbrief NFZ 11