Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 05.02.2020 - Möglichkeit der Verlängerung der Buslinie 189 und zum Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.02.2020 - Verlängerung der Buslinie 189 nach Unterfarrnbach
Vorlage
SpA/0819/2020
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-310
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll noch keine Verlängerung der Linie 189 nach Unterfarrnbach geplant werden, da in spätestens 5 Jahren die bestehende Linie 189 (Minibuslinie“) evaluiert wird, Bestandteil dessen sind auch Prüfungen über etwaige Verlängerungen oder Verlegungen der Linie.

 

Die Anträge AG-Ö/1425/2020 und AG-Ö/1428/2020 sind damit erledigt.


Das Erschließungsdefizit im östlichen Unterfarrnbach ist bekannt (vgl. Anlage „NVP-Auszug Unterfarrnbach“). Es ist zugleich jedoch nicht besonders groß (vgl. Anlage „Auszug Haltestellenkataster“). So besteht zwischen der Abdeckung mit 600-Meter-Einzugskreisen Luftlinie eine Lücke von gerade einmal 120 Metern. Dies bedeutet, dass die am weitesten von Haltestellen entfernt liegenden 9 Anwesen[1] im Bereich Fasanenstraße/Falterweg maximal 660 Meter Luftlinie von der nächsten Haltestelle entfernt liegen (600 + 120/2). Alle anderen Anwesen liegen innerhalb des 600-Meter-Kriteriums. Gemessen an den Maßstäben der Leitlinie für die Nahverkehrsplanung in Bayern würde dieses Gebiet, auch aufgrund seiner geringen Dichte, noch als erschlossen gelten. Gleichzeitig wäre es über das 20-%-Kriterium, nach dem nur 80 % der Siedlungsfläche überhaupt in den Einzugskreisen liegen muss, als 20-%-Fläche „abgedeckt“. Es handelt sich h.E. daher eher um ein weniger großes, weniger dringliches Erschließungsdefizit.

 

Gleichzeitig kann die Linie 189 nicht ohne Weiteres verlängert werden. Der aktuelle Fahrplan ist exakt auf die Strecke Hauptbahnhof – Conrad-Stutz-Weg ausgelegt und ermöglicht einen über alle Tageszeiten gleichen Fahrplan im 40-Minuten-Takt. Eine Verlängerung würde

 

  • entweder sofort zu Sprungkosten führen, da ein zweiter Minibus zu beschaffen und zu betreiben wäre. Hierfür darf in erster Näherung mit vergleichbaren Kosten wie für den ersten Minibus gerechnet werden, also mit etwa 240.000 Euro pro Jahr (oder fast 27.000 Euro pro Jahr für jeden der neun heute aus dem 600-Meter-Bereich fallenden Anwesen),

  • oder müsste mit einer Ausdünnung des Fahrtenangebots auf dem bereits betriebenen Abschnitt einhergehen (z. B. auf einen 60- statt 40-Minuten-Takt). Es ist wenig ratsam eine solche Verschlechterung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Im Übrigen stehen der Linienweg der Linie 189 und auch der Betrieb mit Minibussen gemäß dem Steckbrief NE 10 des Nahverkehrsplans unter einem Evaluierungsvorbehalt zum Ende der Lebensdauer des Minibusfahrzeugs. Es ist daher naheliegender, diese in etwa 3–5 Jahren angezeigte Bewertung abzuwarten und in deren Rahmen Verlängerungsmöglichkeiten oder auch andere Erschließungslösungen für Unterfarrnbach mit zu untersuchen (bspw. verschiedene Takte, Linienwege, usw.). Auch erst zu diesem Zeitpunkt werden sich erste Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des bestehenden Abschnitts und Prognosen zur Wirtschaftlichkeit für den Verlängerungsabschnitt treffen lassen.

 

Hafenstraße:

 

Der CSU-Antrag geht über den SPD-Antrag in einem Punkt hinaus. Es wird darin die Linie 189 auch als Möglichkeit gesehen, das Industriegebiet Hafenstraße zu erschließen. Diese Aufgabe wird jedoch ab vsl. 12/2021 bereits von der Linie 126 erfüllt, vgl. TOP 6(Ö) BWA 18.09.2019 „Nahverkehrsplan Fürth (NVP): Erschließung Mainstraße, Hafen, Golfpark West, Hardhöhe West (NE 61), Linien 125 und 126“ (Vorlage SpA/565/2018).

 

 

 



[1] In Worten: Neun Anwesen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


SPD-Antrag, CSU-Antrag, NVP-Auszug, Steckbrief NE 10, Auszug Haltestellenkataster