1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die ergänzte Entwurfsplanung vom 09.03.2020.
3. Die Aufkantung von 3 cm zwischen der Most- und der Alexanderstr. bleibt Bestandteil der Planung.
4. Die Einbahnstraßenregelung in der Moststraße zwischen Tiefgarageneinfahrt und Friedrichstraße wird aufgehoben.
5. Einer Befahrbarkeit der Moststraße für den Radverkehr von der Hallstraße in Richtung Friedrichstraße (bis Zufahrt TG gegen die Einbahnrichtung) wird zugestimmt.
6. Der
Ausbau der Alexanderstraße westlich der Flair Galerie bis zur Fußgängerzone ist
wünschenswert und soll in einer weiteren Planung untersucht werden.
7. Im
Bereich Alexanderstraße östlich der Hallstraße (bis Friedrichstraße) wird im
Rahmen einer Instandsetzung die Pflasterdecke mit dem vorhandenen
Granitgroßstein neu verlegt und die im Abschnitt Alexanderstraße 24 und 26 die
vorhandene defekte Asphaltdecke durch einen Pflasterbelag aus Granitgroßstein
ersetzt.
Der roten Betonplattenbelag des Gehwegs auf der Straßenwestseite bleibt
erhalten. Lediglich der im Bestand schräg zulaufende Straßenquerschnitt wird
zugunsten eines breiteren Gehwegs begradigt und der Bordstein entsprechend
angepasst.
8. An der Grenze zu der Privatfläche der Flairgalerie am Theaterplatz wird zwischen den beiden großen bestehenden Bäumen noch ein weiterer Baum gepflanzt.
9. Der
im Abschnitt Bäumenstraße 26 - 28 sehr schadhafte Granitkleinsteinbelag, wird
durch die Fortsetzung des Kleinsteinpflasters in Bögen vom Theaterplatz erneuert.
Hier sollen auch noch weitere Fahrradständer in Abstimmung mit der Planung der
Flairgalerie angeordnet werden.
Der Bau- und Werkausschuss hat die Entwurfsplanung zur Neugestaltung Hallstraße in seiner Sitzung vom 15.01.2020 mit dem Auftrag an die Verwaltung beschlossen, die Planung in folgenden Punkten nochmals zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.
• Kann im Hinblick auf die Stellungnahme des
Blindenverbandes auf die 3 cm hohen aufgekanteten Bordsteine verzichtet werden?
• Kann die Ausfahrt aus der
Tiefgarage der Neuen Mitte optional nach links in die Moststraße und nach
rechts direkt in die Friedrichstraße, gestaltet werden?
• Kann die Neugestaltung der
Alexanderstraße bis zur Fußgängerzone in kompletter Länge geplant werden, die
Realisierung aber ggf. in zwei Bauabschnitten erfolgen?
Aufkantung Hallstraße
Am 25.02.2020 fand ein Termin mit der Vertreterin des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB), der Behindertenbeirätin, sowie Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Polizei, des Tiefbauamtes und des Stadtplanungsamtes statt. Es wurde nochmals eingehend die Frage der verkehrlichen Ausweisung des Abschnitts Hallstraße zwischen Moststraße und Alexanderstraße mit den jeweiligen Auswirkungen diskutiert.
Von Seiten des SVA bestehen aufgrund des vorhandenen Durchgangsverkehrs Bedenken gegen eine Ausweisung des Abschnitts Hallstraße zwischen Moststraße und Alexanderstraße als verkehrsberuhigter Bereich. Bedingt durch die Tiefgarage in der Moststraße, die Parkplätze in der Alexander- und Hallstraße und den Lieferverkehr ist hier mit einer höheren Frequenz an Fahrzeugen zu rechnen. Die Anlage einer Mischverkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt auf der gesamten Fläche genutzt wird, führt nach Auffassung des SVA zu Problemen und möglichen Gefahrensituationen und kann daher nicht empfohlen werden. Darüber hinaus kommt es durch die in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) zu einer weiteren Einschränkung für den Radverkehr auf der Fahrradachse in Nord-Süd Richtung.
Es wird daher die Ausweisung als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für den gesamten Abschnitt Moststraße - Hallstraße - Alexanderstraße empfohlen.
Auch von der Vertreterin des BBSB wird nochmals bekräftigt, dass aufgrund des Verkehrsaufkommens in diesem Straßenabschnitt eine taktile und visuelle Fahrbahnerkennung für blinde und sehbehinderte Menschen zwingend erforderlich ist. Entsprechend den einzuhaltenden Bestimmungen ist daher die Aufkantung von 3 cm unverzichtbar.
Ausfahrt Tiefgarage
Nach Prüfung durch das SVA ist eine Ausfahrt aus der Tiefgarage in Richtung Friedrichstraße möglich. Die Einbahnstraßenregelung in der Moststraße zwischen Tiefgarageneinfahrt und Friedrichstraße kann aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr ermöglicht werden. Ergänzend muss das bestehende Parkverbot auf der Südseite der Moststraße in ein absolutes Halteverbot geändert werden.
Durch die Maßnahme können unnötige Wege vermieden und das Verkehrsaufkommen in der Hallstraße etwas reduziert werden.
Zusätzlich hat das SVA einer Befahrbarkeit der Moststraße für den Radverkehr von der Hallstraße in Richtung Friedrichstraße (bis Zufahrt TG gegen die Einbahnrichtung) zugestimmt.
Ausbau Alexanderstraße westlich der Hallstraße bis
Fußgängerzone
Ein Weiterbau der Alexanderstraße bis zur Fußgängerzone ist
aus Sicht des SpA wünschenswert und entspricht auch dem Planungsziel des
damaligen Wettbewerbs zur Gestaltung der Fußgängerzone. Der im aktuellen und
beschlossenen Entwurf vorgesehene Ausbau vor der künftigen Flairgalerie mit
einem Belag aus geschnittenem Granitgroßstein und der seitlich versetzten
Mittelrinne soll gestalterisch bis zur Fußgängerzone Schwabacher Straße
weitergeführt werden. In der weiteren Planung wird die Möglichkeit von
Baumpflanzungen und Möblierung unter der Berücksichtigung der Anforderung der
Feuerwehr in diesem relativ schmalen Straßenquerschnitt geprüft. Die Umsetzung
der Maßnahme kann erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die
Abwicklung der Bautätigkeit unter Berücksichtigung der weiteren Straßen- und
Hochbaumaßnahmen in diesem Bereich sinnvoll ist.
Zusätzlich wird die Planung in folgenden Punkten ergänzt:
Ausbau Alexanderstraße östlich der Hallstraße bis
Friedrichstraße
Im Bereich der Schrägparkplätze an der Alexanderstraße sind durch Leitungsverlegungen der infra Setzungen auf der Wasserleitungstrasse an der mit Granitgroßstein gepflasterten Fahrbahndecke entstanden. Im Rahmen der Instandsetzung wird die Pflasterdecke in diesem Bereich mit dem vorhandenen Granitgroßstein neu verlegt. Die Kosten der Maßnahme im Bereich der Leitung trägt die infra als Verursacher. In diesem Zusammenhang wird die gesamte gepflasterte Fahrbahndecke bis zum gegenüberliegenden Bordstein neu verlegt. Zugleich soll die ebenfalls defekte Asphaltdecke im Abschnitt Alexanderstraße 24 und 26 ausgebaut und der Pflasterbelag aus Granitgroßstein aus gestalterischen Gründen fortgesetzt werden. Der Plattenbelag aus roten Betonplatten im Bereich des Gehwegs auf der Straßenwestseite soll grundsätzlich erhalten werden. Lediglich der im Bestand schräg zulaufende Querschnitt wird zugunsten eines breiteren Gehwegs begradigt und der Bordstein entsprechend angepasst.
Aufgrund der dann etwas geringeren Fahrbahnbreite ist künftig zwischen Alexanderstraße 24 und 26 ein Parkverbot anzuordnen.
Zusätzliche Baumpflanzung Theatervorplatz
Im Platzbereich vor dem Stadttheater wurde nochmals die Möglichkeit weiterer Baumpflanzungen geprüft und die Planung der Neugestaltung ergänzt:
An der Grenze zu der Privatfläche der Flairgalerie kann zwischen den beiden großen bestehenden Bäumen noch ein weiterer Baum gepflanzt werden. Die vorhandene Stromleitung muss zugunsten des Baumstandortes verlegt werden. Weitere Standorte sind aufgrund der Trassen für Rettungsfahrzeuge, dem geplanten Skulpturenstandort und der Lage des Kirchweihbaums nicht möglich.
Bäumenstraße bis Ladehof
Der Umgriff der Neugestaltungsmaßnahme wurde im Bereich des Vorplatzes des Stadttheaters, wie im Plan der Neugestaltung durch Schraffur gekennzeichnet, bis zum Ladehof des Theaters erweitert. Der im Abschnitt Bäumenstraße 26 - 28 sehr schadhafte Granitkleinsteinbelag, der besonders durch die zahlreichen Ausbesserungen mit Asphalt sehr unschön wirkt, soll im Rahmen einer Anpassungsmaßnahme im dargestellten Bereich erneuert werden. Das Kleinsteinpflaster in Bögen soll vom Theaterplatz in der Bäumenstraße fortgesetzt werden. Nachdem künftig der gesamte Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen wird und eine Ausfahrt für Lkw zur Königstraße nicht mehr möglich ist, ist eine deutliche geringere Belastung der Bäumenstraße bis zum Ladehof zu erwarten als bisher. Zusätzlich sollen hier noch weitere Fahrradständer angeordnet werden. Die genauen Standorte werden noch mit der Planung zur Flairgalerie für diesen Bereich abgestimmter.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Neugestaltung Hallstraße zwischen Moststraße und Stadttheater mit Ergänzungen des Umgriffs
Stand 09.03.2020