Beschlussvorschlag zu Antrag 1: Der Antrag wird abgelehnt
Beschlussvorschlag zu Antrag 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h in der Oberfarrnbacher Straße und Atzenhofer Straße (jeweils freie Strecke) zu prüfen und das Ergebnis im Bau- und Werkausschuss vorzustellen.
Beschlussvorschlag zu Antrag 3: Der Antrag wird abgelehnt
Zu Antrag 1
Sämtliche Ortseingänge von Atzenhof (Oberfarrnabcher Straße,
Atzenhofer Straße, Stadelner Straße) sind bereits mit Vz. 274.1-40, Beginn
einer Tempo 30-Zone, beschildert. Einer zusätzlichen Beschilderung bzgl.
Markierung bedarf es daher nicht.
Zu Antrag 2
Im maßgeblichen Streckenabschnitt gilt derzeit außerorts eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ob diese Geschwindigkeit aufgrund
der geringen Straßenbreite und des schlechten Ausbauzustands tatsächlich
gefahren werden kann, erscheint zumindest fraglich. Die Erforderlichkeit einer
Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf der Beurteilung im Rahmen einer
Verkehrsschau.
Zu Antrag 3
In Tempo 30-Zonen gilt von Gesetzes wegen die Vorfahrtsregelung rechts
vor links, ohne dass dies zusätzlicher Beschilderung bedarf. Die zusätzliche
Beschilderung mit Vz. 205 widerspräche diesem grundsätzlichen Regelungsinhalt
einer Tempo 30-Zone. Eine Zusatzbeschilderung der Vorfahrtsregelung nur in
Atzenhof würde insofern zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führen, als in
den übrigen Tempo 30-Zonen grundsätzlich keine zusätzliche
Vorfahrtsbeschilderung vorhanden ist. Hinzu kommt, dass die StVO die Anordnung
von Beschilderung nur dort vorsieht, wo diese zwingend erforderlich ist. Dies
liegt hier nicht vor. Auch seitens der PI Fürth besteht kein Anlass für eine
zusätzliche Beschilderung, da keine Unfallhäufungsstelle vorliegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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