Betreff
Feldwegbrücke am Schönblick, Fürth - Projektgenehmigung
Vorlage
TfA/0335/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für die Errichtung einer temporären Behelfsbrücke.


Der Weg über den auch die Feldwegbrücke am Schönblick führt, ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und somit in der Baulast der Stadt Fürth. Die eigentlich auf 5 Tonnen begrenzte Brücke wurde aufgrund erheblicher Baumängel für den motorisierten Verkehr im Dezember 2019 gesperrt.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Planungen für einen Ersatzneubau vor.

Nach aktueller Einschätzung ist mit einem Baubeginn für ein neues Bauwerk nicht vor Frühling 2022 zu rechnen.

 

Um diesen Zeitraum zu überbrücken soll eine Behelfsbrücke errichtet werden.

 

Beschreibung der Konstruktion:

-           transportable, aus vormontierten Einzelbauteilen zusammensetzbare Behelfsbrücke

-           Segmente aus Stahlfachwerk

-           3,30 Meter lichte Weite

-           Tragfähigkeit ca. 30 Tonnen

-           Stützweite 9,20 m

-           Fahrbahnbelag aus sägerauen Holzbohlen

-           Absturzsicherung in Form eines Bauzaunes, an der Außenseite des Stahlfachwerkes 

            angebracht

 

Prinzipskizze:

 

1

 

Im Rahmen der Vorarbeiten werden der alte Überbau der maroden Feldwegbrücke abgetragen und neue Fundamente als Auflager der Behelfsbrücke erstellt.

Der Abbruch wird etwa einen Tag, der Aufbau etwa zwei Tage in Anspruch nehmen.

 

Die Statik für die Fundamente, welche voraussichtlich durch den städtischen Bauhof erstellt werden, wird durch ein beauftragtes Büro errechnet. Sollte die Bodenuntersuchung einen standfesten Untergrund ergeben, könnten die Fundamente als Streifenfundamente (ca. 5,40 m lang, 0,80 m tief und 0,80 m breit) oder über ausbetonierte Schachtringe (Durchmesser 1,00 m x 0,80 tief) hergestellt werden.

Die Gründung erfolgt etwa auf Höhe der jetzigen Absperreinrichtung (siehe Lageplanausschnitt).

 

2

 

Die Fundamente für die Behelfsbrücke können gem. Ordnungsamt hergestellt werden, da diese keine wasserwirtschaftliche Relevanz besitzen.

Lediglich angesichts des Naturschutzes wird vorgegeben, dass die Vegetation nicht beeinträchtigt werden darf.

 

Die Fundamente müssen bereits im Vorfeld dieser Maßnahme einbetoniert werden.

Die Aushärtezeit beträgt i.d.R. 28 Tage.

 

An der bestehenden Trasse und der Gradiente sollen keine größeren Veränderungen vorgenommen werden. Der Durchflussquerschnitt der Zenn bleibt bestehen.

 

Die Vegetation wird durch die Errichtung der Behelfsbrücke nicht beeinträchtigt.

 

Durch die größeren Abmessungen der Behelfsbrücke, muss der Weg mit einer Schottertragschicht oder einer hydraulisch-gebundenen Tragschicht angeglichen werden.

 

Der Abbruch des vorhandenen Bauwerkes dürfte in maximal zwei Tagen durchgeführt sein. Gleiches gilt für den Aufbau der Behelfsbrücke.

 

Ausführungsbeginn mit Abbruch der bestehenden Brücke und Aufbau der Behelfsbrücke soll im April / Mai 2020 stattfinden, so dass die Landwirte rechtzeitig zur Bewirtschaftung der Felder wieder eine Brückenüberfahrung zur Verfügung stehen haben werden. Daher erfolgen die Arbeiten auch in stetiger Abstimmung mit den ansässigen Landwirten.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe n.ö.Teil

x

nein

 

ja

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan