Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurden an die neuen Stadtratsmitglieder die Vorschriften über das Steuergeheimnis und die Strafbarkeit seiner Verletzung versandt. Die im Stadtrat wiedergewählten Mitglieder wurden bereits früher belehrt.
Die Stadtratsmitglieder werden in dieser Sitzung durch den Oberbürgermeister zur Wahrung des Steuergeheimnisses hingewiesen und zu dessen Beachtung aufgefordert.
Außerdem werden die Stadtratsmitglieder auf die allgemeine Verschwiegenheitspflicht von Amtsträgern eindringlich hingewiesen und insbesondere um Beachtung bei den in nicht öffentlichen Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkten und den dazu bereitgestellten Unterlagen gebeten.
Zur Verschwiegenheitspflicht wird vom Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass diese insbesondere für den nicht öffentlichen Teil von Gremiumssitzungen gilt. Die zu diesen Tagesordnungspunkten bereitgestellten Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung. Darüber hinaus können auch Anlagen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten mit dem Vermerk „nicht öffentlich“ gekennzeichnet sein. Solche Anlagen werden von den Referaten nur zur umfassenden Information der Gremiumsmitglieder weitergegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Vorschriften über das Steuergeheimnis und die Strafbarkeit seiner Verletzung
Musterbelehrung