Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) wurde beauftragt die Maßnahme „Hauptkläranlage Fürth – Neubau eines Verwaltungsbaues mit den notwendigen Funktionsbauten gemäß der Projektgenehmigung vom 18.09.2013 durchzuführen. Die genehmigten Kosten in Höhe von 22.000.000,00 € (ursprünglich 19.000.000,00 €) erhöhen sich aufgrund von notwendigen Änderungen und Ergänzungen sowie Verzögerungen und dadurch konjunkturbedingter, jährlicher Baukostensteigerungen auf 24.400.000,00 €. Der Fortschreibung der Projektkosten wird zugestimmt
Die Stadt Fürth betreibt in der Erlanger Str. 105 die
Hauptkläranlage, an die der überwiegende Teil der Stadt Fürth sowie weitere
umliegende Ortschaften angeschlossen sind. Momentan liegt die Ausbaugröße der
Anlage noch bei 265.000 Einwohnerwerten. Geplant ist eine Ausbaugröße von
330.000 Einwohnerwerten.
Die zunehmende Komplexität und die umfangreichen
verfahrenstechnischen Abhängigkeiten machten es erforderlich das Personal immer
weiter zu qualifizieren und den Personalstand entsprechend den Erfordernissen
anzupassen.
Aus
diesen Gründen war es unabkömmlich, die Räumlichkeiten innerhalb der
Hauptkläranlage, insbesondere die Sozialbereiche (Sanitärbereich mit
Schwarz-/Weiß Trennung, Umkleiden etc.) im Arbeiterbereich, an die derzeit
vorherrschenden Personalstrukturen anzugleichen und alle Abteilungen der StEF
zusammenzufassen.
Für die 4 - geschossige Lösung mit Vollunterkellerung wurde
im Juli 2013 eine Kostenberechnung von voraussichtlich 19.000.000,00 € vom
Objektplaner vorgelegt.
Die Maßnahme befindet sich in der Fertigstellungsphase und
ist zu etwa 92 % fertiggestellt.
Die ursprünglich in der Projektgenehmigung von 2013
genehmigten Kosten in Höhe von 19 Mio. Euro mussten aufgrund einer Vielzahl von
Bauablaufstörungen (ca. 2 Jahre) sowie angefallener Änderungen und damit
verbundener Bauzeitverzögerungen im Jahre 2019 auf 22,0 Mio. Euro erhöht
werden.
Aufgrund weiter anhaltender Verzögerungen im Bauablauf,
welche sich aus den Vorjahren über fast alle vor Ort tätigen Einzelgewerke auch
in das Jahr 2020 verlagern und auf diese einwirken, notwendiger
Ergänzungsplanungen insbesondere bei den TGA-Gewerken, Massenmehrungen im Zuge
der Ausführung, Komplikationen bei gewerkeübergreifenden Abstimmungen sowie
zwischenzeitlich festgestellter Mängel werden weitere Mehrkosten in Höhe von
ca. 2,4 Mio. Euro (2.376.641,71 €)
anfallen.
Kurze
Erläuterung zu den aufgetretenen Bauablaufstörungen und Mehrkosten:
- Kündigungen von Firmen wegen extrem mangelhafter
Ausführung bez. Unzuverlässigkeit.
- Wiederholte Ausschreibungen von Gewerken nach
Kündigung. Derzeit mussten bereits 4 Firmen gekündigt werden. Die
Kündigungen und die dazugehörigen erforderlichen neuen Ausschreibungen
verursachten Bauablaufstörungen von etwa 12 Monaten.
- Insolvenzen von Firmen.
- Mehrfach- Ausschreibungen einzelner Gewerke.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wurden bei einigen Ausschreibungen
keine oder nur unverhältnismäßig hohe Angebote abgegeben.
- Nachbesserung bei einer Vielzahl von
Planungsleistungen.
- Nachträglich erforderlich gewordene Umplanungen.
- Zusätzlich zur vollständigen Herstellung
einzelner Gewerke erforderliche Leistungen im Zuge der Ausführung
(notwendige Teilleistungen in beauftragten LV´s nicht enthalten, unklare
Texterläuterungen in LV´s, etc.)
- Massenmehrungen infolge nicht korrekt erstellter
Massenangaben im Zuge der Planung
- Mängel an ausgeführten Leistungen Brandschutz
(z.B. Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Leitungsinstallationen (Heizung,
Sanitär, Elektro, etc.), die überwiegend durch bereits gekündigte Firmen
verursacht wurden und parallel über den Rechtsweg eingeklagt werden müssen
- Mehrkosten durch zusätzlich eingeschaltete
Fachleute / Gutachter (TÜV SÜD, Sachverständige) zur ergänzenden
Beurteilung von ausgeführten Fachleistungen
- Honoraranpassungen
- Mehrkosten von Firmen resultierend aus gestörtem
Bauablauf (Baubehinderungen)
- Interne Kosten für erhöhten und verlängerten
Personalaufwand
Es ist
zu berücksichtigen, dass die in den vergangenen 5 Jahren konjunkturell
bedingten jährlichen Baukostensteigungen im Vergleich zu den Jahren davor mit
ca. 5 Prozent jährlich sehr hoch ausgefallen sind. Prozentuale
Baukostensteigerungen wurden lediglich bis zum damals ursprünglich vorgesehenen
Bauende Ende 2015 berücksichtigt.
Betrachtet
man beispielhaft allein die Kostensteigerungen der technischen Ausbaugewerke
Heizung, Elektro, Lüftung und Sanitär (Gesamtvolumen ca. 4.700.000 €) in den
Jahren von 2016 bis 2019 und legt hierbei eine durchschnittliche
Baukostensteigerung (Löhne, Gehälter und Baustoffe) von 5 % zugrunde, erhöhen
sich allein bei den ausgeschriebenen Leistungen bei diesen 4 Gewerken die
Kosten um ca. 300.000,00 €.
Bei der
Betrachtung der am Objekt tätigen Unternehmen ist mit Mehrkosten aus
vorgenannten Gründen in Höhe von etwa 1.000.000,00
Euro zu rechnen.
Auch
konnten wegen der weiter anhaltenden konjunkturellen Hochphase am Bau nicht die
prognostizierten marktüblichen Preise bei den Ausschreibungen erzielt werden.
Einige Ausschreibungen mussten mehrfach ausgeschrieben werden, da keine
wertbaren oder wirtschaftlich akzeptablen Angebote abgegeben wurden. Trotz
wiederholter Ausschreibung konnten nicht die in der Kostenberechnung von 2013
ermittelten Preise erzielt werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten
belaufen sich derzeit auf ca. 900.000,00
Euro.
Bei dem
Objekt sind insgesamt 48 verschiedene Gewerke bzw. Auftragnehmer tätig.
Die
Summe der bislang gestellten Nachträge von allen Gewerken beträgt derzeit 3.837.793,30 Euro.
Es wird
davon ausgegangen, dass bis zur Fertigstellung des Gebäudes mit weiteren
Nachträgen sowie Kosten für Bauzeitverlängerungen in Höhe von ca. 1.231.000,00 Euro zu rechnen ist.
Diese
Kosten sind hauptsächlich in für die Fertigstellung einzelner Gewerke
notwendigen Zusatzleistungen oder Erschwernisse zu sehen, die in der
ursprünglichen Planung der Fachplaner teilweise nicht vollumfänglich
berücksichtigt waren.
Auf
Grund des einfachen Charakters des Gebäudes als Funktionsgebäude sind in
geringen Maßnahmen dennoch Decken- oder Leitungsverkleidungen in geringem
Umfang erforderlich.
Des
Weiteren wurden zwischenzeitlich bei Leistungen von gekündigten Fachfirmen
gravierende Mängel in der Ausführung festgestellt. Da den betroffenen
Fachfirmen die Verträge bereits gekündigt wurden (mangelhafte Leistung,
Unzuverlässigkeit, etc.), werden hinsichtlich der notwendigen Mangelbeseitigung
zwischenzeitlich rechtliche Schritte eingeleitet.
Bis zum
Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen müssen Ersatzvornahmen durch
Drittfirmen erfolgen, um den Bezug des Gebäudes zu ermöglichen.
Die zur
Mangelbeseitigung notwendigen Kosten müssen dahingehend zunächst von Seiten des
Bauherrn übernommen werden.
Die
Kosten für die Beseitigung festgestellter Mängel werden derzeit auf ca. 430.000,00 Euro geschätzt. Diese Kosten
wären somit lediglich als „Vorschusskosten“ einzustufen, da die
Mängelbeseitigungskosten im Nachgang über den Rechtsweg von den Verursachern
eingefordert werden müssen.
Aus
vorgenannten Gründen sind auch zusätzliche Prüf- und Genehmigungsgebühren
(Sachverständigen-Gebühren, TÜV Gebühren etc.) in Höhe von ca. 20.000,00 Euro zu erwarten.
Mehrkosten
ergeben sich auch durch die Anpassung der Honorarzone des Bauwerks, sowie Honorarmehrforderungen
durch das Überschreiten der Bauzeit von etwa 440.000,00 Euro.
Die sonstigen Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 150.000,00 Euro.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
24.400.000,00 € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
053 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||