Die Stadt Fürth verzichtet für das Jahr 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungs- und
Verwaltungsgebühren für Freischankflächen, Werbeschilder und Warenauslagen.
Aufgrund der Corona – Pandemie mussten seit Mitte März 2020 eine Vielzahl der Geschäfte und Dienstleister schließen, die gastronomischen Betriebe durften nur noch Waren zur Lieferung oder Abholung anbieten. Die wenigen systemrelevanten Betriebe sind ebenfalls erheblichen Belastungen durch neue Vorschriften zu Hygiene ausgesetzt. Ab dem 27.04.2020 dürfen zwar die Geschäfte teilweise wieder öffnen, jedoch ist aufgrund der sonstigen Einschränkungen mit weiteren Umsatzeinbußen zu rechnen. Bezüglich der Gastronomie sind derzeit noch keine Erleichterungen bekannt. Daher empfiehlt die Verwaltung, zur Unterstützung der Betroffenen im Jahr 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für Freischankflächen zu verzichten. Die Einnahmeverluste würden sich bei Freischankflächen auf ca. 41.000 € (ca. 37.000 € bei Tiefbauamt sowie ca. 4.000 € beim Grünflächenamt) belaufen.
Bei Werbeschildern und Warenauslagen sollte bei Geschäften, die von der Schließung betroffen waren, auf diese Gebühren ebenfalls verzichtet werden. Hier würden sich die Einnahmeverluste auf ca. 28.000 € (wiederum beim Tiefbauamt) belaufen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca. 69.000 € |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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