1.
Der Ferienausschuss nimmt vom Bericht der Finanzverwaltung zu den monetären Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt und die städtischen Tochterunternehmen Kenntnis.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt ausgabenbegrenzende Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Die Finanzverwaltung hat die Hochrechnung für das 1. Quartal 2020 ermittelt. Unter der Annahme, dass ab Juni die Wirtschaftsproduktion wieder hochgefahren ist, ergibt sich für den Haushalt der Stadt ein Minus von 53,5 Mio. €.

Ursächlich sind im wesentlichen Mindereinnahmen bei den Steuern und Gebühren. Die Finanzverwaltung geht bei der Ermittlung der Zahlen von folgenden Entwicklungen aus:

-Gewerbesteuer -30% (Planansatz 65,5 Mio. €, Hochrechnung 45,1 Mio. €)
-Einkommensteuerbeteiligung -22% (Planansatz 88,4 Mio. €, Hochrechnung 68,4 Mio. €)
-Umsatzsteuerbeteiligung -20% (Planansatz 11,0 Mio. €, Hochrechnung 8,8 Mio. €)
-Grunderwerbsteuerbeteiligung -25% (Planansatz 7,9 Mio. €, Hochrechnung 5,9 Mio. €)

Ein Blick auf die Entwicklung bei der Gewerbesteuer zeigt, dass die vorgenannten Annahmen realistisch sind. Zum Stand 21.04.2020 wurden bisher schon ca. 130 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Stundungen bearbeitet. Das führt bereits zu einem Rückgang der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2020 um 13,745 Mio. €, was einem Rückgang von 20,98 % entspricht – Tendenz steigend.

Zudem wird mit einem Gebührenausfall von etwa 30% (z.B. Mindereinnahmen bei Sonder-nutzungsgebühren, Parkgebühren) gerechnet.

Dem gegenüber werden sicherlich auch Ausgabenminderungen im laufenden Betrieb (z.B.

wegen Absage von Veranstaltungen) entstehen. Allerdings verursacht die Corona-Pandemie auch Mehrausgaben in nicht unerheblicher Höhe durch Beschaffung von Schutzartikeln, Mehraufwand bei der Gebäudereinigung, Aufrüstung im informationstechnischen Bereich (Stichwort Homeoffice), etc.

Die städtischen Töchter sind je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich stark betroffen.

Die Versorgungssparte der infra leidet stark unter der Schließung von Geschäften und Gastronomie sowie verminderter Produktion in Firmen. Die Nutzerzahlen im ÖPNV sind trotz der Maßnahmen seitens der infra (z.B. größere Busse, hohe Taktung in Hauptverkehrszeiten) seit Ausbruch der Pandemie stark zurückgegangen. Auch in der Bädersparte ergibt sich durch die angeordnete Schließung der Bäder eine spürbare Verschlechterung. Insgesamt rechnet die infra mit einer Verschlechterung des Konzernjahresergebnisses von 6,1 Mio. €.

Das Klinikum Fürth geht trotz des Krankenhausentlastungsgesetzes, das im Zuge der Corona-Pandemie erlassen wurde, von einer Ergebnisverschlechterung aus. Die Höhe ist derzeit nicht bezifferbar, da in vielen Fragen nicht geklärt ist, welche Kosten (z.B. Beschaffung von Schutzausrüstung, bauliche Änderungen zur Trennung von COVID- und Non-COVID-Patienten) beim Klinikum verbleiben werden und welche erstattet werden.

Die WBG sieht ihre Geschäftsentwicklung aus heutiger Sicht nur mäßig beeinträchtigt durch z.B. Verschiebung von Baumaßnahmen und geplante, aber nicht durchgeführter Mieterhöhungen. Das Jahresergebnis wird sich schätzungsweise um 200 Tsd. € verschlechtern.

Die Volkshochschule musste kurz nach Start des Sommersemesters schließen. Unter der Prämisse, dass zum Wintersemester (Semesterbeginn 21.09.2020) der normale Kursbetrieb aufgenommen werden kann, wird eine Ergebnisverschlechterung von 120 Tsd. € erwartet.

ELAN musste sein Bistro schließen und Veranstaltungen stornieren. Bislang wurde allerdings nur eine Agenturmaßnahme eingestellt, alle anderen Projekte werden weiter finanziert. Nach diesem Stand ist für den Zeitraum April bis September 2020 mit einer Ergebnisverschlechterung von 106 Tsd. € zu rechnen.

Bei complex ergeben sich bislang keine nennenswerten Veränderungen.


Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verschlechterungen der Jahresergebnisse der städtischen Tochterunternehmen in Höhe von mind. 6,52 Mio. € plus eine Verschlechterung des Klinikumsergebnisses erhöht sich das voraussichtliche Minus im Jahr 2020 für den Konzern „Stadt Fürth“ auf mehr als 60 Mio. €.


Für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 GO ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Um der dargestellten Entwicklung jedoch entgegenzuwirken, erarbeitet die Finanzverwaltung derzeit Vorschläge für ausgabenbegrenzende Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr. Denkbar wären eine Ausgabenkürzung im Bereich der Sachkosten, der Personalausgaben oder auch von Investitionen. Diese Maßnahmen müssen zeitnah, jedoch mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen im Hinblick auf die kommunalen Finanzen, aber auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt insgesamt ermittelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: