1.
Der Ferienausschuss nimmt vom Bericht der Finanzverwaltung zu den monetären
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt und die
städtischen Tochterunternehmen Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt ausgabenbegrenzende Maßnahmen für das
Haushaltsjahr 2020 zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Finanzverwaltung hat die Hochrechnung für das 1. Quartal
2020 ermittelt. Unter der Annahme, dass ab
Juni die Wirtschaftsproduktion wieder hochgefahren ist, ergibt sich für
den Haushalt der Stadt ein Minus von 53,5 Mio. €.
Ursächlich sind im wesentlichen Mindereinnahmen bei den Steuern und Gebühren.
Die Finanzverwaltung geht bei der Ermittlung der Zahlen von folgenden
Entwicklungen aus:
-Gewerbesteuer -30% (Planansatz 65,5
Mio. €, Hochrechnung 45,1 Mio. €)
-Einkommensteuerbeteiligung -22% (Planansatz
88,4 Mio. €, Hochrechnung 68,4 Mio. €)
-Umsatzsteuerbeteiligung -20% (Planansatz
11,0 Mio. €, Hochrechnung 8,8 Mio. €)
-Grunderwerbsteuerbeteiligung -25% (Planansatz 7,9 Mio. €,
Hochrechnung 5,9 Mio. €)
Ein Blick auf die Entwicklung bei der Gewerbesteuer zeigt, dass die
vorgenannten Annahmen realistisch sind. Zum Stand 21.04.2020 wurden bisher
schon ca. 130 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Stundungen
bearbeitet. Das führt bereits zu einem Rückgang der Gewerbesteuer im
Haushaltsjahr 2020 um 13,745 Mio. €, was einem Rückgang von 20,98 % entspricht
– Tendenz steigend.
Zudem wird mit einem Gebührenausfall
von etwa 30% (z.B. Mindereinnahmen
bei Sonder-nutzungsgebühren, Parkgebühren) gerechnet.
Dem gegenüber werden sicherlich auch Ausgabenminderungen im laufenden Betrieb
(z.B.
wegen Absage von Veranstaltungen) entstehen. Allerdings
verursacht die Corona-Pandemie auch Mehrausgaben in nicht unerheblicher Höhe
durch Beschaffung von Schutzartikeln, Mehraufwand bei der Gebäudereinigung,
Aufrüstung im informationstechnischen Bereich (Stichwort Homeoffice), etc.
Die städtischen Töchter sind je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich stark betroffen.
Die Versorgungssparte der infra leidet stark unter der Schließung von Geschäften und Gastronomie sowie verminderter Produktion in Firmen. Die Nutzerzahlen im ÖPNV sind trotz der Maßnahmen seitens der infra (z.B. größere Busse, hohe Taktung in Hauptverkehrszeiten) seit Ausbruch der Pandemie stark zurückgegangen. Auch in der Bädersparte ergibt sich durch die angeordnete Schließung der Bäder eine spürbare Verschlechterung. Insgesamt rechnet die infra mit einer Verschlechterung des Konzernjahresergebnisses von 6,1 Mio. €.
Das Klinikum Fürth geht trotz des Krankenhausentlastungsgesetzes, das im Zuge der Corona-Pandemie erlassen wurde, von einer Ergebnisverschlechterung aus. Die Höhe ist derzeit nicht bezifferbar, da in vielen Fragen nicht geklärt ist, welche Kosten (z.B. Beschaffung von Schutzausrüstung, bauliche Änderungen zur Trennung von COVID- und Non-COVID-Patienten) beim Klinikum verbleiben werden und welche erstattet werden.
Die WBG sieht ihre Geschäftsentwicklung aus heutiger Sicht nur mäßig beeinträchtigt durch z.B. Verschiebung von Baumaßnahmen und geplante, aber nicht durchgeführter Mieterhöhungen. Das Jahresergebnis wird sich schätzungsweise um 200 Tsd. € verschlechtern.
Die Volkshochschule musste kurz nach Start des Sommersemesters schließen. Unter der Prämisse, dass zum Wintersemester (Semesterbeginn 21.09.2020) der normale Kursbetrieb aufgenommen werden kann, wird eine Ergebnisverschlechterung von 120 Tsd. € erwartet.
ELAN musste sein Bistro schließen und Veranstaltungen stornieren. Bislang wurde allerdings nur eine Agenturmaßnahme eingestellt, alle anderen Projekte werden weiter finanziert. Nach diesem Stand ist für den Zeitraum April bis September 2020 mit einer Ergebnisverschlechterung von 106 Tsd. € zu rechnen.
Bei complex ergeben sich bislang keine nennenswerten Veränderungen.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verschlechterungen
der Jahresergebnisse der städtischen Tochterunternehmen in Höhe von mind. 6,52 Mio. €
plus eine Verschlechterung des Klinikumsergebnisses erhöht sich das
voraussichtliche Minus im Jahr 2020
für den Konzern „Stadt Fürth“ auf mehr
als 60 Mio. €.
Für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 GO ist es zum
jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Um der dargestellten Entwicklung jedoch
entgegenzuwirken, erarbeitet die Finanzverwaltung derzeit Vorschläge für
ausgabenbegrenzende Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr. Denkbar wären eine
Ausgabenkürzung im Bereich der Sachkosten, der Personalausgaben oder auch von
Investitionen. Diese Maßnahmen müssen zeitnah, jedoch mit dem notwendigen
Einfühlungsvermögen im Hinblick auf die kommunalen Finanzen, aber auch auf die
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt insgesamt ermittelt und dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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