Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird für die Neuschaffung von 48 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen auf dem Grundstück Humbserstr. 18 die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der Stadtrat hat am 22.05.2019 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen,
aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs stadtweit neue Kindertageseinrichtungen zu
planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die
Finanzierung dieser Maßnahmen beruhte seinerzeit auf dem Stadtratsbeschluss vom
27.09.2017: Durch das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2017-2020 (4. SIP) des Bundes wurde es ermöglicht, die Neuschaffung von
Betreuungsplätzen mit 100 % der zuweisungsfähigen Ausgaben zu bezuschussen.
Durch das Auslaufen des 4.SIP entsteht eine vorübergehende Vakanz in der
weiteren Finanzierung neuer Betreuungsplätze im Stadtgebiet. Für das anstehende
Projekt ist daher eine Einzelfallentscheidung zu treffen. In Abstimmung mit dem
Finanzreferat wird – auch im Vorgriff auf zeitnah neu zu erlassende
Investitionskostenrichtlinien – eine Förderung von 90 % der zuweisungsfähigen
Ausgaben zugrunde gelegt.
Mit KP Real Estate GmbH ist ein Partner an die Verwaltung herangetreten, der bereits Erfahrungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gesammelt hat und über ein großes Grundstück in der nordöstlichen Südstadt verfügt. Dieses ist mit einer Fläche von ca. 2.300 m2
geeignet, eine Kita mit insgesamt 100 Kindergarten- und 48 Krippenplätzen, also gesamt 148 Betreuungsplätzen zu schaffen. Der Investor plant, zeitnah ein Gebäude nach den neuesten energetischen Standards zu errichten. Für die Verwirklichung der Baumaßnahme ist die Zusicherung einer Förderhöhe von mindestens 90 % der förderfähigen Kosten unerlässlich. Ansonsten steht zu befürchten, dass der Investor zur ursprünglich angedachten Nutzung für den Wohnungsbau zurückkehrt, da dieser einen größeren finanziellen Anreiz bietet.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht. Im Bereich der Südstadt (Bezirke 03 – 06) besteht 2021 ein Bedarf von bis zu 83 Krippen- und 248 Kindergartenplätzen. Diese Zahlen beruhen auf dem aktuellen, noch nicht veröffentlichten Bericht zur Kindertagesstättenversorgung 2021/2024.
Angesichts der Knappheit an Grundstücken, der Preissteigerung im Baugewerbe und der bedingten Rentabilität von „sozial verträglichen Mieten“ im Kita-Bereich gestaltet sich die Gewinnung potentieller Bauträger oder Investoren immer schwieriger. Gerade im Bereich der Südstadt ist das Amt schon seit langem auf der Suche nach geeigneten Kita-Flächen, denn dort herrscht ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich. Eine große, gut ausgestattete Kindertageseinrichtung könnte einen wesentlichen Beitrag zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit im Stadtteil leisten.
Finanzierung der Maßnahme
Die Gesamtkosten der Maßnahme
ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 16.04.2020) und belaufen
sich auf insgesamt rd. 4.860.966 € (nach neuer DIN-276).
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 = Grundstück |
Nicht berücksichtigt |
2 = Vorbereitende Maßnahmen |
60.838 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
2.897.053 € |
4 = Bauwerk–Technische Anlagen |
In Kostengruppe 3 enthalten |
5 = Außenanlagen |
318.676 € |
6 = Ausstattung |
170926 € |
7 = Baunebenkosten |
637351 € |
Gesamtkosten netto |
4.084.846 € |
Zzgl. Mehrwertsteuer 19% |
776.121 € |
Gesamt |
4.860.966 € |
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten
(Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertageseinrichtung liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.888 €/m², sowie die vorhandene förderfähige Fläche von 836 m² zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 4.086.368 €.
Ermittlung des städtischen bzw. staatlichen Baukostenzuschusses
Bei einer
Investitionskostenförderung von 90% ergibt sich ein Baukostenzuschuss von
3.677.731 €.
Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 3.677.731 € sind dies rd. 2.758.298 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch 919.433 €
Übersicht über die
zuweisungsfähigen Baukostenzuschüsse:
Kostenschätzung Stand 16.04.2020 |
4.860.966 € |
Nicht zuweisungsfähige Kosten |
4.086.368 € |
Zuweisungsfähige Ausgaben (90 %) |
3.677.731 € |
Baukostenzuschuss Stadt (90 %) |
3.677.731 € |
Staatliche
Gesamtförderung (75 %) |
2.758.298 € |
|
|
Städtischer
Nettoanteil (15 %) |
919.433 € |
Eigenanteil des
Investors |
1.183.235 € |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung