Betreff
Neuregelung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften
Vorlage
Rf. III/0119/2020
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Der Stadtrat beschließt die gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2 ermittelten Zuwendungsbeträge, gültig ab 01.05.2020, auf folgender Grundlage:

 

1.    Zuwendungen erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften, denen mindestens eine Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören, erhalten Zuwendungen auf Antrag. In diesen Fällen hat die beteiligte Gruppe bzw. haben die beteiligten Gruppen keinen eigenständigen Anspruch mehr. Einzelstadträte erhalten keine Zuwendungen.

2.    Insgesamt stehen pro Jahr 100.000 € städtische Haushaltsmittel zur Verfügung, wovon 30 % als Sockel- und 70 % als variabler Betrag ausgestaltet werden. Bei der Verteilung des Sockelbetrages werden Fraktionen mit dem Faktor 1, Gruppen und Ausschussgemeinschaften mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt. Der variable Teil wird pro Kopf verteilt.

3.    Die Zuwendungsempfänger haben nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Nachweis einschließlich sämtlicher Belege über die Verwendung der erhaltenen Beträge vorzulegen. Das als Anlage 3 beigefügte Merkblatt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung am 22.04.2020 hat der Ältestenrat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig dem Fürther Stadtrat die Ausschussgemeinschaft zwischen Freie Wähler Fürth und der FDP bei der Berücksichtigung von Fraktions- und Gruppenzuwendungen grundsätzlich anzuerkennen.

 

Referat III wird beauftragt, im Rahmen eines Prüfauftrags Details festzulegen.

Insbesondere soll eine Anerkennung einer Ausschussgemeinschaft nur dann erfolgen, wenn dieser mindestens eine Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören.

 

Ferner ist das entsprechende Merkblatt zur Nachweisführung zu überarbeiten (Stichwort: Eröffnung/Aufzeigen der Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Untreue, automatische Vorlage aller Belege im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisführung).“

 

Auf der Grundlage der Zuwendungsregelungen in der Stadtratsperiode 2014 – 2020 (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2014 – R III/039/2014) unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ältestenrates ergeht der vorliegende Beschlussvorschlag nebst den dazugehörigen Anlagen.

 

Die Antragsregelung hinsichtlich der Ausschussgemeinschaft soll das Verhältnis zwischen den grundsätzlichen Ansprüchen von Ausschussgemeinschaft und daran beteiligter Gruppe(n) klarlegen. Sollte die derzeit bereits gebildete Ausschussgemeinschaft, bestehend aus der Gruppe der Freien Wähler Fürth (FWF) und Herrn Stadtrat Eichmann (FDP), Zuwendungen in Anspruch nehmen, wird aus organisatorischen Gründen darum gebeten, den entsprechen Antrag bis spätestens 15.05.2020 beim Bürgermeister- und Presseamt einzureichen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Neuberechnung der Zuwendungen für die Stadtratsperiode 2020 – 2026 (Anlagen 1 und 2)

- Merkblatt zur Verwendung der Zuwendungen (Anlage 3)