Der Stadtrat beschließt die gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2 ermittelten Zuwendungsbeträge, gültig ab 01.05.2020, auf folgender Grundlage:
1.
Zuwendungen
erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften, denen mindestens eine
Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören, erhalten Zuwendungen auf
Antrag. In diesen Fällen hat die beteiligte Gruppe bzw. haben die beteiligten
Gruppen keinen eigenständigen Anspruch mehr. Einzelstadträte erhalten keine
Zuwendungen.
2.
Insgesamt
stehen pro Jahr 100.000 € städtische Haushaltsmittel zur Verfügung, wovon 30 %
als Sockel- und 70 % als variabler Betrag ausgestaltet werden. Bei der
Verteilung des Sockelbetrages werden Fraktionen mit dem Faktor 1, Gruppen und
Ausschussgemeinschaften mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt. Der variable Teil
wird pro Kopf verteilt.
3.
Die
Zuwendungsempfänger haben nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Nachweis
einschließlich sämtlicher Belege über die Verwendung der erhaltenen Beträge
vorzulegen. Das als Anlage 3 beigefügte Merkblatt wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
In seiner Sitzung am 22.04.2020 hat der Ältestenrat folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Ältestenrat empfiehlt einstimmig dem Fürther Stadtrat die Ausschussgemeinschaft
zwischen Freie Wähler Fürth und der FDP bei der Berücksichtigung von Fraktions-
und Gruppenzuwendungen grundsätzlich anzuerkennen.
Referat
III wird beauftragt, im Rahmen eines Prüfauftrags Details festzulegen.
Insbesondere
soll eine Anerkennung einer Ausschussgemeinschaft nur dann erfolgen, wenn
dieser mindestens eine Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören.
Ferner
ist das entsprechende Merkblatt zur Nachweisführung zu überarbeiten (Stichwort:
Eröffnung/Aufzeigen der Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Untreue,
automatische Vorlage aller Belege im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisführung).“
Auf der Grundlage der Zuwendungsregelungen in der Stadtratsperiode 2014 – 2020 (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2014 – R III/039/2014) unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ältestenrates ergeht der vorliegende Beschlussvorschlag nebst den dazugehörigen Anlagen.
Die Antragsregelung hinsichtlich der Ausschussgemeinschaft
soll das Verhältnis zwischen den grundsätzlichen Ansprüchen von
Ausschussgemeinschaft und daran beteiligter Gruppe(n) klarlegen. Sollte die
derzeit bereits gebildete Ausschussgemeinschaft, bestehend aus der Gruppe der
Freien Wähler Fürth (FWF) und Herrn Stadtrat Eichmann (FDP), Zuwendungen in
Anspruch nehmen, wird aus organisatorischen Gründen darum gebeten, den
entsprechen Antrag bis spätestens 15.05.2020 beim Bürgermeister- und Presseamt
einzureichen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Neuberechnung der Zuwendungen für die Stadtratsperiode 2020 – 2026 (Anlagen 1 und 2)
- Merkblatt zur Verwendung der Zuwendungen (Anlage 3)