Betreff
Besetzungsvorschlag für den bislang noch nicht festgelegten 6. stimmberechtigten Sitz im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
Vorlage
JgA/0467/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der 6. stimmberechtigte Sitz im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wird der SOKE e.V. übertragen.


Die SOKE e.V. (Selbstorganisierte Kindertageseinrichtungen) beantragt mit Schreiben vom 28.01.2020 die Aufnahme als Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten. Die SOKE vertritt im Jugendamtsbezirk Fürth 9 freie Träger mit 14 Kindertageseinrichtungen (derzeit 556 Plätze).

 

Im Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (AGSG) sind die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abschließend benannt (z.B. Leiter Jugendamt, Polizeibeamte, Richter usw.). Hier findet sich keine Möglichkeit der Aufnahme für die SOKE e.V..

 

Im Art. 18 Abs. 1 AGSG ist ausgeführt, dass dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören können. Da diese bereits mit 15 Personen belegt sind und auch kein Ausweichen auf Art. 19 möglich ist, kann dem Antrag nur dann stattgegeben werden, wenn ein bereits einbezogener Träger keinen Vertreter mehr bestellt. Der Stadtjugendring ist bislang mit 2 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten, ein gesetzlicher Anspruch des Stadtjugendrings besteht allerdings nur für 1 (stimmberechtigte) Mitgliedschaft im Ausschuss. Der Stadtjugendring Fürth wurde von der Verwaltung deshalb in die Vorberatung für diese Entscheidung einbezogen. Er würde den Verlust bedauern, dennoch hat der Vorstand des Stadtjugendrings beschlossen, dass er in dieser Angelegenheit keine Abstimmung für oder gegen Stadtjugendring / SOKE e.V. wünscht.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der SOKE e.V. vom 28.01.2020

Beschluss des Stadtrats vom 07.05.2020