Der 6. stimmberechtigte Sitz im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wird der SOKE e.V. übertragen.
Die SOKE e.V. (Selbstorganisierte Kindertageseinrichtungen) beantragt mit Schreiben vom 28.01.2020 die Aufnahme als Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten. Die SOKE vertritt im Jugendamtsbezirk Fürth 9 freie Träger mit 14 Kindertageseinrichtungen (derzeit 556 Plätze).
Im Art. 19
des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (AGSG) sind die beratenden
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abschließend benannt (z.B. Leiter
Jugendamt, Polizeibeamte, Richter usw.). Hier findet sich keine Möglichkeit der
Aufnahme für die SOKE e.V..
Im Art. 18
Abs. 1 AGSG ist ausgeführt, dass dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15
stimmberechtigte Mitglieder angehören können. Da diese bereits mit 15 Personen
belegt sind und auch kein Ausweichen auf Art. 19 möglich ist, kann dem Antrag
nur dann stattgegeben werden, wenn ein bereits einbezogener Träger keinen
Vertreter mehr bestellt. Der Stadtjugendring ist bislang mit 2
stimmberechtigten Mitgliedern vertreten, ein gesetzlicher Anspruch des
Stadtjugendrings besteht allerdings nur für 1 (stimmberechtigte) Mitgliedschaft
im Ausschuss. Der Stadtjugendring Fürth wurde von der Verwaltung deshalb in die
Vorberatung für diese Entscheidung einbezogen. Er würde den Verlust bedauern, dennoch hat der Vorstand des
Stadtjugendrings beschlossen, dass er in dieser Angelegenheit keine Abstimmung
für oder gegen Stadtjugendring / SOKE e.V. wünscht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag der SOKE e.V. vom 28.01.2020
Beschluss des Stadtrats vom 07.05.2020