Betreff
Ausgabenbegrenzende Maßnahmen zum Haushalt 2020
Vorlage
Käm/0701/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

1.
Den vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen im Verwaltungshaushalt mit ca. 4 Mio. Euro wird zugestimmt.

2.
Es wird Kenntnis davon genommen, dass investive Maßnahmen i. H. v. mindestens 10 Mio. Euro verschoben werden müssen.


Wie im Ferienausschuss am 29.04.2020 dargestellt, geht die Finanzverwaltung derzeit von einem Minus für den Haushalt der Stadt von 53,5 Mio. Euro, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verschlechterungen der Jahresergebnisse der städtischen Tochterunternehmen sogar von einem Minus im Gesamtkonzern von mehr als 60 Mio. Euro, aus. Die bundesweite Steuerschätzung für den Mai 2020 prognostiziert zwar leicht verbesserte Zahlen bei den Mindereinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung gegenüber unserer Prognose, aber dafür liegt Fürth schon heute bei den tatsächlichen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer schlechter als die bundesweite Steuerschätzung. Um einem im Wesentlichen aus Einnahmeausfällen erwarteten Fehlbetrag zu einem Teil entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung ausgabenbegrenzende Maßnahmen erarbeitet.

1. Verwaltungshaushalt
Im laufenden Haushaltsjahr werden Personalausgaben in Höhe von 2 Mio. Euro eingespart. Es liegt in der Verantwortung der Dienststellen, die geforderten Einsparbeiträge z.B. durch eine verzögerte Besetzung vakanter Stellen (Wiederbesetzung oder auch Besetzung neugeschaffener Stellen) zu erreichen. Entsprechende (Teil-)Einsparpotentiale sind der Kämmerei gelistet zum 31.05.2020 und soweit dann noch Beträge offen sind, spätestens zum 31.10.2020, zu melden.
Ausgenommen von den Personalkosteneinsparungen sind die Gebührenhaushalte (Friedhof, Straßenreinigung, Abfallwirtschaft, StEF), Kindertagesstätten sowie die Mittags- / Ganztagesbetreuung.

Die Stadt hatte bis zum Jahr 2018 die gesetzliche Pflicht, Beträge für eine Versorgungsrücklage abzuführen. Diese Pflicht ist mit Ablauf des Jahres 2018 entfallen. Ab 2019 sind die Beträge freiwillig abgeführt worden. Diese Zahlung wird für 2020 ausgesetzt, dadurch kann der Haushalt um 0,5 Mio. Euro entlastet werden.

Ferner werden die Sachkostenbudgets der Ämter und Dienststellen um ca. 5% gekürzt. Durch diese Maßnahme wird eine Einsparung in Höhe von 1 Mio. Euro erreicht.

Bei der Übertragung der Budgetreste aus dem Jahr 2019 auf das Jahr 2020 soll von der 50/50-Regelung zu Gunsten einer 25/75-Regelung abgewichen werden. Grundsätzlich werden 50% der Budgetüberschüsse den Dienststellen für ihre Budgetrücklagen belassen, 50% gehen im Gesamthaushalt auf. Ausnahmsweise sollen den Dienststellen nur 25% für ihre Budgetrücklagen gegeben werden. Von einem vollständigen Einzug der Budgetüberschüsse wird abgeraten, damit die Motivation zur Sparsamkeit erhalten bleibt. Die Haushaltsverbesserung beträgt 0,25 Mio.
Euro.



Durch die vorgenannten Maßnahmen werden bereits konkret 3,75 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt eingespart. Die Finanzverwaltung ist bemüht, mit weiteren gezielten Einzelmaßnahmen ein Volumen von 4 Mio. Euro zu erreichen.


2. Vermögenshaushalt
Die Verwaltung hat in einer Sonderreferentenrunde am 19.05.2020 über die Verschiebung von investiven Maßnahmen beraten. Ursächlich für Verschiebungen ist neben Sparzwängen vor allem auch fehlendes Personal, um geplante und veranschlagte Baumaßnahmen umzusetzen. Auch wenn zwischenzeitlich die entsprechenden Stellen organisatorisch geschaffen wurden, gelingt es derzeit noch nicht, geeignete Personen für deren Besetzung zu finden. Das gleiche gilt für Baufirmen, die teilweise schwer zu finden sind bzw. kaum Angebote eingehen.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache können Investitionen in Höhe von mindestens
10 Mio. Euro
auf die Jahre 2021 ff. verschoben werden. Die MIP wird entsprechend angepasst.

Ergebnis:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen entlasten den Haushalt 2020 um mindestens 14 Mio. Euro.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Einsparungen

Mind. 14 Mio. €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: