1.
Den vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen im Verwaltungshaushalt mit ca. 4 Mio. Euro
wird zugestimmt.
2.
Es wird Kenntnis davon genommen, dass investive Maßnahmen i. H. v. mindestens
10 Mio. Euro verschoben werden müssen.
Wie im Ferienausschuss am 29.04.2020
dargestellt, geht die Finanzverwaltung derzeit von einem Minus für den Haushalt
der Stadt von 53,5 Mio. Euro, unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Verschlechterungen der Jahresergebnisse der städtischen Tochterunternehmen
sogar von einem Minus im Gesamtkonzern von mehr als 60 Mio. Euro, aus. Die
bundesweite Steuerschätzung für den Mai 2020 prognostiziert zwar leicht
verbesserte Zahlen bei den Mindereinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung
gegenüber unserer Prognose, aber dafür liegt Fürth schon heute bei den
tatsächlichen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer schlechter als die
bundesweite Steuerschätzung. Um einem im Wesentlichen aus Einnahmeausfällen
erwarteten Fehlbetrag zu einem Teil entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung
ausgabenbegrenzende Maßnahmen erarbeitet.
1. Verwaltungshaushalt
Im laufenden Haushaltsjahr werden Personalausgaben
in Höhe von 2 Mio. Euro eingespart. Es liegt in der Verantwortung der
Dienststellen, die geforderten Einsparbeiträge z.B. durch eine verzögerte
Besetzung vakanter Stellen (Wiederbesetzung oder auch Besetzung neugeschaffener
Stellen) zu erreichen. Entsprechende (Teil-)Einsparpotentiale sind der Kämmerei
gelistet zum 31.05.2020 und soweit dann noch Beträge offen sind, spätestens zum
31.10.2020, zu melden.
Ausgenommen von den Personalkosteneinsparungen sind die Gebührenhaushalte
(Friedhof, Straßenreinigung, Abfallwirtschaft, StEF), Kindertagesstätten sowie
die Mittags- / Ganztagesbetreuung.
Die Stadt hatte bis zum Jahr 2018 die gesetzliche Pflicht, Beträge für eine Versorgungsrücklage abzuführen. Diese
Pflicht ist mit Ablauf des Jahres 2018 entfallen. Ab 2019 sind die Beträge
freiwillig abgeführt worden. Diese Zahlung wird für 2020 ausgesetzt, dadurch
kann der Haushalt um 0,5 Mio. Euro
entlastet werden.
Ferner werden die Sachkostenbudgets
der Ämter und Dienststellen um ca. 5% gekürzt. Durch diese Maßnahme wird eine
Einsparung in Höhe von 1 Mio. Euro
erreicht.
Bei der Übertragung der Budgetreste aus
dem Jahr 2019 auf das Jahr 2020 soll von der 50/50-Regelung zu Gunsten
einer 25/75-Regelung abgewichen
werden. Grundsätzlich werden 50% der Budgetüberschüsse den Dienststellen für
ihre Budgetrücklagen belassen, 50% gehen im Gesamthaushalt auf. Ausnahmsweise
sollen den Dienststellen nur 25% für ihre Budgetrücklagen gegeben werden. Von
einem vollständigen Einzug der Budgetüberschüsse wird abgeraten, damit die
Motivation zur Sparsamkeit erhalten bleibt. Die Haushaltsverbesserung beträgt 0,25 Mio.
Euro.
Durch die vorgenannten Maßnahmen werden bereits konkret 3,75 Mio. Euro
im Verwaltungshaushalt eingespart. Die Finanzverwaltung ist bemüht, mit
weiteren gezielten Einzelmaßnahmen ein Volumen von 4 Mio. Euro zu erreichen.
2. Vermögenshaushalt
Die Verwaltung hat in einer Sonderreferentenrunde am 19.05.2020 über die
Verschiebung von investiven Maßnahmen beraten. Ursächlich für Verschiebungen
ist neben Sparzwängen vor allem auch fehlendes Personal, um geplante und
veranschlagte Baumaßnahmen umzusetzen. Auch wenn zwischenzeitlich die
entsprechenden Stellen organisatorisch geschaffen wurden, gelingt es derzeit
noch nicht, geeignete Personen für deren Besetzung zu finden. Das gleiche gilt
für Baufirmen, die teilweise schwer zu finden sind bzw. kaum Angebote eingehen.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache können Investitionen in Höhe von mindestens
10 Mio. Euro auf die Jahre 2021 ff. verschoben
werden. Die MIP wird entsprechend angepasst.
Ergebnis:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen entlasten den Haushalt 2020 um mindestens 14 Mio.
Euro.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Einsparungen |
Mind. 14 Mio. € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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