Betreff
Änderungssatzung zur Nachhaltigkeitsbeiratssatzung
Vorlage
BMPA/0757/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Nachhaltigkeitsbeiratssatzung der Stadt Fürth gemäß beigefügtem Entwurf vom 27.05.2020. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Der Stadtrat hat in der Ferienausschusssitzung vom 29.04.2020 die Einführung des Amtes eines dritten Bürgermeisters bei der Stadt Fürth beschlossen. In diesem Zusammenhang sind Teile der Satzung des Nachhaltigkeitsbeirates zu ändern, da sich Veränderungen im Aufgabengebiet der Referate ergeben. Die Leitung des Nachhaltigkeitsbeirates soll vom Referenten für Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung auf den dritten Bürgermeister der Stadt Fürth übertragen werden.

Zudem wird die Benennung von zwei Stellvertretungen für die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadtratsfraktionen explizit in dies Satzung aufgenommen.

Im Rahmen der Änderungssatzung zur Nachhaltigkeitsbeiratssatzung der Stadt Fürth sollen §3 (1) und §5 (1) wie folgt abgeändert werden:

§ 3 Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsbeirates

(1)  Der Nachhaltigkeitsbeirat besteht aus der dritten Bürgermeisterin oder dem dritten Bürgermeister oder einer von ihr bzw. ihm beauftragten Person als Vorsitzende/n, je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aller Stadtratsfraktionen sowie weiteren 18 Mitgliedern. Für jedes Mitglied soll eine Stellvertretung berufen werden. Für die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadtratsfraktionen sollen jeweils zwei Stellvertretungen benannt werden.

§ 5 Geschäftsgang

(1)  Die dritte Bürgermeisterin bzw. der dritte Bürgermeister oder eine von ihm/ihr beauftragte Person beruft den Nachhaltigkeitsbeirat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein.

Die vorherige Fassung vom 23.10.2019, die mit diesem Beschluss angepasst wird, enthält folgenden Wortlaut:

 

§ 3 Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsbeirates

(1)   Der Nachhaltigkeitsbeirat besteht aus der Referentin bzw. dem Referenten für Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung oder einer von ihm beauftragten Person als Vorsitzende/n, je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aller Stadtratsfraktionen sowie weiteren 18 gewählten Mitgliedern. Für jedes Mitglied soll eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter berufen werden.

§ 5 Geschäftsgang

(1)  Die Referentin bzw. der Referent für Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung
oder eine von ihm/ihr beauftragte Person beruft den Nachhaltigkeitsbeirat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: