Betreff
Anfrage der CSU Stadtratsfraktion vom 05.06.2020; Katastrophenschutzvorkehrungen in der Stadt Fürth
Vorlage
Rf. III/0127/2020
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Die Aufgaben des Katastrophenschutzes ergeben sich aus dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) und beziehen sich im Wesentlichen auf (vorbeugende) Planung und Organisation. Aktuell plant das Amt für Brand- und Katastrophenschutz etwa ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz und hat hierfür bereits eine Fachfirma beauftragt. Ein Ergebnis wird voraussichtlich bis Jahresende vorliegen.

 

Vorhaltungen, wie z.B. Schutzanzüge und Masken existieren grundsätzlich nicht (mehr). Auch wurden die vorhandenen Schutzräume (Bunker) zivilschutzrechtlich entbunden und einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Dies wurde nicht nur in Fürth, sondern bundesweit so gehandhabt.

 

Ausnahmsweise ist angesichts der aktuellen Corona-Pandemie vorgesehen, einen Lagerbestand an persönlicher Schutzausrüstung für eine mögliche zweite Welle vorzuhalten.

 

In Bezug einer möglichen Selbstversorgung der Stadt Fürth in einem Katastrophenfall werden keine Abfragen durch die Verwaltung getätigt. Auch gibt es hierzu keine Planung, zumal die spezifischen Anforderungen eines Katastrophenfalls nicht vorhersehbar sind. Allerdings haben die Katastrophenschutzbehörden Zugriff auf das bayernweit zur Verfügung stehende EDV-Programm GeoKAT. In diesem werden lokale Unternehmen für zentrale Warengruppen sowie Dienstleistungen erfasst. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um eine elektronische Datenbank als Unterstützungsmittel im Einsatzfall.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: