Entfällt, da Kenntnisnahme.
Die Aufgaben des Katastrophenschutzes ergeben sich aus dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) und beziehen sich im Wesentlichen auf (vorbeugende) Planung und Organisation. Aktuell plant das Amt für Brand- und Katastrophenschutz etwa ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz und hat hierfür bereits eine Fachfirma beauftragt. Ein Ergebnis wird voraussichtlich bis Jahresende vorliegen.
Vorhaltungen, wie z.B. Schutzanzüge und Masken existieren grundsätzlich nicht (mehr). Auch wurden die vorhandenen Schutzräume (Bunker) zivilschutzrechtlich entbunden und einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Dies wurde nicht nur in Fürth, sondern bundesweit so gehandhabt.
Ausnahmsweise ist angesichts der aktuellen Corona-Pandemie vorgesehen, einen Lagerbestand an persönlicher Schutzausrüstung für eine mögliche zweite Welle vorzuhalten.
In Bezug einer möglichen Selbstversorgung der Stadt Fürth in
einem Katastrophenfall werden keine Abfragen durch die Verwaltung getätigt.
Auch gibt es hierzu keine Planung, zumal die spezifischen Anforderungen eines
Katastrophenfalls nicht vorhersehbar sind. Allerdings haben die
Katastrophenschutzbehörden Zugriff auf das bayernweit zur Verfügung stehende
EDV-Programm GeoKAT. In diesem werden lokale Unternehmen für zentrale Warengruppen
sowie Dienstleistungen erfasst. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich
um eine elektronische Datenbank als Unterstützungsmittel im Einsatzfall.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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