A)
Der Stadtrat Fürth zeigt sich solidarisch und unterstützt kurzfristig über die staatlichen Förderungen hinaus mit dem 10-Punkte-Programm „Lebendige Kleeblattstadt“ die Stärkung der Fürther Betriebe und der lokalen Identität. Der Stadtrat Fürth stellt hierzu außerplanmäßige Mittel in Höhe von 355.000 € ab sofort dem Wirtschaftsreferat zur Verfügung. Die Mittel sollen im Wesentlichen wie folgt eingesetzt werden:
- 30.000 € dauerhafte Erhöhung des Förderprogramms zur Ansiedelung inhabergeführter
Betriebe
- 20.000 € für eine Kundenherkunfts- und Kaufkraftanalyse
- 30.000 € für Online-Shopping-Maßnahmen
- 30.000 € für das bargeldlose Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“
- 20.000 € für Kunstaktionen und Walking Acts Fürther Künstler
- 60.000 € für Darstellung der Einkaufsmöglichkeiten/allgemeine Innenstadt-Werbung
- 30.000 € für nachhaltige Begrünungsmaßnahmen
- 30.000 € für testweise Einführung eines Lieferservice und für das Lastenradförderprogramm
- 15.000 € für zwei weitere kostenfreie Samstage des ÖPNV (ab 2021) und 10.000 € für Parkgutscheine
- 10.000 €/pro noch stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag wegen erhöhter Mehraufwendungen (max. 40.000 €) sowie 10.000 € für ein streetart Weinfest zur Unterstützung der Gastronomie
- 30.000 €/jährlich für
einen Baustellenunterstützungsfonds
B)
In Abstimmung mit dem Baureferat wird das Wirtschaftsreferat die kurzfristige Umsetzung einer mobilen nachhaltigen Begrünung prüfen.
C)
Der Stadtrat appelliert an die Staatsregierung:
- künftig vier verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezogenheit zuzulassen
- Terminshopping in 2020/21 auch nach 20 Uhr zu ermöglichen
- Verzicht auf die Quadratmeterbegrenzung von dzt. 10 qm und dadurch wirtschaftlich darstellbare Ermöglichung von Kunst- und Kulturveranstaltungen (z.B. Comödie Fürth) sowie Gleichstellung von Schaustellern mit den Messebetreibern bezüglich Veranstaltungsanforderungen.
D)
Der Stadtrat Fürth beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Lastenfahrrädern für Private und Gewerbetreibende.
COVID-19 und die damit
verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie die aktuellen
Einschränkungen in der Situation der Lockerungen, stellen alle Fürther
Unternehmen − insbesondere den stationären inhabergeführten Handel, die
Dienstleister und die Gastronomie − vor existenzielle Herausforderungen.
Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben ein Hilfspaket
zur Unterstützung der Betriebe aufgestellt, auf das verwiesen werden darf. Das
Wirtschaftsreferat hat sich mit zahlreichen Lotsenfunktionen (Information,
Kommunikation) eingebracht, die eingerichteten Hotlines und Informationskanäle
sowie der Ausbau des digitalen Berufsmarketings werden weitergeführt.
Die Stadt Fürth hat durch Stundungen,
Herabsetzungen und Gebührenverzicht bereits auf Einnahmen in Höhe von
mindestens 150.000 € verzichtet.
Bereits umgesetzt
wurden:
• Erlass
der Sondernutzungsgebühren (70.000 €)
• Unbürokratische
Erweiterung der Sondernutzungsflächen (ohne
Gebühren)
• Zinslose
Stundung der Gewerbesteuerzahlungen bis nun
31.12.2020 (60.000 €)
• Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen
• Pacht-
und Mietnachlässe (30.000 €)
• Unterstützung der Schausteller durch Zurverfügungstellung von Plätzen am Paradies- brunnen und Bahnhofsplatz (ohne Gebühren)
• Unterstützung
des Handels, der Gastronomie und der Dienstleister via bspw. Erstellung von Aushängen zur Erleichterung
der Umsetzung der Hygienemaßnahmen und der Stärkung
des Gemeinschaftsgefühls (ca. 5.000 €)
Grundsätzlich darf auf die Vorlage zum Wirtschafts- und Grundstücksausschuss vom 25.05.2020 verwiesen werden.
Insbesondere die Innenstadtbetriebe leiden verstärkt unter den Einschränkungen und den damit verbundenen reduzierten Kundenfrequenzen. Nach dem neuesten Cima-Monitoring 2019 spiegelt sich die Attraktivität einer Innenstadt für die Besucherinnen und Besucher vor allem in den angebotenen Einkaufsmöglichkeiten wider, gefolgt von Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten. Danach werden „Öffentliches Grün“, „Sauberkeit“, „Aufenthaltsqualität“ und „Parkmöglichkeiten/Verkehrsanbindung“ genannt.
Ähnlich wie in vielen anderen Städten, schlägt daher das Wirtschaftsreferat die Umsetzung des Maßnahmenpakets „Lebendige Kleeblattstadt“ nach einem 10-Punkte-Programm vor.
Die Maßnahmen sind im Wesentlichen auf eine direkte Stärkung und damit den Erhalt der inhabergeführten Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe ausgerichtet sowie auf eine Stärkung moderner, nachhaltiger und kontaktloser Systeme. So soll die Regenerationsphase der Fürther Wirtschaft forciert werden.
Vorgeschlagen werden
Maßnahmen zu folgenden Themen:
1. Attraktive Einkaufsmöglichkeiten/
Branchenmix
2. Marketingmaßnahmen zur Stärkung des
Innenstadthandels
3. Gastronomie
4. Tourismus
5. Kultur- und
Freizeitangebote/Schausteller
6. Klein- und Kleinstunternehmen
7. Öffentliches Grün
8. Erreichbarkeits- und
Mobilitätskonzept
9. Baustellenfonds
10. Appell an die Staatsregierung
1. Erhalt und Neuausrichtung der
Einkaufsmöglichkeiten
Erhöhung Budget
Förderprogramm
Zusätzlich zum Generationswechsel
und der Belastung durch den steigenden Online-Handel, ist bedingt durch die
Corona-Pandemie eine unvorhersehbare Steigerung der Leerstände zu erwarten.
Erste Leerstände sind auch bereits sichtbar. Nachvermietungen werden voraussichtlich
länger dauern und gestalten sich schwieriger. Zum Erhalt des Branchenmixes und
zur künftigen Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten, sollte das Budget des
bewährten Förderprogramms zur Ansiedlung
inhabergeführter Betriebe erhöht werden. Es stehen aktuell 20.000 € jährlich
zur Verfügung; eine Verstärkung der Mittel um weitere 30.000 € jährlich wird
beantragt.
Diese 30.000 € sollen verstärkt für Betriebe verwendet werden, welche ein modernes Konzept im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung aufweisen können.
Pop-up-Stores
Zudem soll die Errichtung von temporären Pop-Up-Stores geprüft werden, in die auch Abholkonzepte für den gesamten Handel integriert werden können oder die als Ausgangspunkt für einen Liefer-Service dienen können. So kann Leerstand sinnvoll genutzt werden. Für diese Maßnahmen wird die Verwaltung Fördermöglichkeiten prüfen und ggf. aus dem Budget der Innenstadtbeauftragten (ISB) Gelder verwenden.
2. Kurzfristige sowie nachhaltige
Marketingmaßnahmen zur Stärkung des Handels und für eine lebendige Innenstadt
2.1 Erhalt und Ausbau des gegründeten
bargeldlosen Gutscheinsystems „Ein Herz Für Fürth“
in Kooperation mit dem VR-Reality-Café „Pixels“ (Gustav-Schickedanz-Straße 8). Bis 15.06.2020 wurden Gutscheine im Wert von ca. 30.000 € geordert, wodurch die Liquidität der Teilnehmer unterstützt werden konnte. Nun soll das bisher karitativ abgewickelte System in ein nachhaltiges bargeldloses Gutscheinsystem umgewandelt werden − unter Einbeziehung verschiedener Akteure (wie ÖPNV; PayByPhone) − mit dem Fokus auf die Erweiterung der Teilnehmerzahl.
Vorschlag der Verwaltung: Bereitstellung von Finanzmitteln (30.000 €) zur Anschubfinanzierung/Bekanntmachung des Systems und damit zur kurzfristigen Unterstützung der Teilnehmer aus Handel und Gastronomie:
Die Stadt Fürth gewährt 20% Rabatt bei Gutschein-Käufen, d.h. für z.B. einen 100-€-Gutschein müssen nur 80 € gezahlt werden, den Rest unterstützt die Stadt Fürth. Die Aktion wird auf fünf Monate bzw. maximal 25.000 € begrenzt. Das bedeutet, dass kurzfristig bis zu 125.000 € an die beteiligten Händler, Dienstleister und Gastronomen fließen können. Eine direkte Hilfe für die beteiligten Fürther Unternehmen wäre gewährleistet, andere Unternehmen könnten jederzeit mit einsteigen und somit das System nachhaltig attraktiv gestalten. 5.000 € werden für Werbezwecke eingesetzt.
Bemerkung: Eine Umstellung der Fürth Schecks auf ein bargeldloses System ließ sich laut dem Stadtmarketingverein Vision Fürth nicht umsetzen.
2.2 Nachhaltiger und kostengünstiger
Ausbau der Aktivitäten in den sozialen Medien, Stärkung der Medienkompetenz,
neue Vertriebswege
Soziale Medien
Instagram und Facebook: Kostenfreie Generierung von Reichweite für den inhabergeführten Einzelhandel sowie die Gastronomie via Nutzung von ISB der Accounts von „Ein Herz für Fürth“, die durch eigenen Content und Teilen von Bestehendem via Markierungen auch in Zukunft ausgebaut werden können. Werbekosten hierfür können aus dem Haushalt ISB bereitgestellt werden.
2.3 Stärkung und Erweiterung neuer
Vertriebswege/Online-Portal
Vorgeschichte der
Planung eines gemeinsamen regionalen Online-Shop-Portals
Bereits 2015 wurde dem WGA die Einführung eines gemeinsamen Online-Kaufhauses für den Fürther Innenstadthandel vorgeschlagen. In einer beschränkten Ausschreibung im Januar 2015 wurden zwei Fürther Anbieter sowie drei überregionale Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der WGA sprach sich damals für eine weitere Marktbeobachtung aus, da gemeinsame Online-Shops damals wie heute leider noch nicht wirtschaftlich arbeiten.
Ergebnis der in der
WGA-Vorlage vom 25.5.2020 ausführlich dargestellten Prüfung:
Derzeit zeichnet sich die für eine Umsetzung notwendige Quantität in der Händlerbereitschaft nicht ab. Unabhängig von einem gemeinsamen regionalen Online-Shop wurde von vielen die Einrichtung einer Online-Plattform mit Vernetzungsmöglichkeiten und weiterleitenden Services begrüßt.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister- und Presseamt, welches aktuell die Website der Stadt Fürth neu ausschreibt, wurde vereinbart, eine entsprechende Online-Plattform (ohne gemeinsamen Online-Shop) auf der Seite www.fuerth.de zu integrieren. Dies hätte den Vorteil einer maximalen Reichweite und könnte die verschiedenen Online-Auftritte, Shops sowie Services nachhaltig verlinken. Die Ausschreibung befindet sich bereits in der Ausarbeitung.
Einführung von Online-Shopping-Maßnahmen in Form von nachhaltiger Unterstützung digitaler Ideen für das analoge Leben in Zeiten von Corona und danach. Entwicklung von lokalen und überregionalen Maßnahmenkonzepten mit Partnern und Aktionen wie „Digital Salesroom“. Ladeninhaber werden hier durch eine zeitlich begrenzte Beratung und beispielsweise mittels Kursen digital und individuell fit für das Internetzeitalter gemacht. Umsätze konnten so beispielsweise bereits im Landkreis Fürth erhöht werden, indem bestehende oder gegründete Soziale Medien als Kommunikationskanäle z.B. mit „Online-Teleshopping“, „Online-Beratung via Sozialer Medien“, ausgebaut und maximal genutzt wurden. Die Inhaber können nach dem Beratungsintervall selbstständig vom gemeinsam erarbeiteten Konzept profitieren. Die Erstellung eines Online-Shops ist nicht notwendig, aber ggf. möglich. So werden ein gemeinsamer Auftritt der Fürther Händler sowie mehr Reichweite generiert. Laufende Kosten sind nicht zwingend. Hierfür werden 30.000 € benötigt, um Beratungsgutscheine für vier Monate und Anschaffungskosten nach internen Richtlinien zu unterstützen.
Weitere Prüfung von Angeboten/Schulungen zur Digitalisierung via externer Experten oder durch das Wirtschaftsreferat selbst: Beispielsweise bezüglich des Umgangs mit Instagram, Online-Verkauf ohne Online-Shop oder beispielweise Google-Diensten.
Lieferservice/Abholstationen für den inhabergeführten Innenstadthandel der Stadt Fürth: Derzeit erfolgt die Prüfung im Austausch mit anderen Städten, wie beispielsweise Erlangen, Schweinfurt, Würzburg. Erstes Fazit: Es bedarf eines logistischen Know-hows, wodurch die notwendigen Schnittstellen bereitgestellt werden können sowie zusätzlich einer finanziellen Förderung. Erlangen finanziert beispielsweise die Testphase für sechs Wochen, in Schweinfurt lieferte ein Logistiker für 4,50 € pro Bestellung, unter Bereitstellung aller logistischen Voraussetzungen. Aktuell wurde hier auch eine Förderung eingeleitet. Rentabilität zeichnet sich generell noch nicht ab. Es gibt auch Modelle, bei welchen Menschen mit Behinderung in den Lieferservice eingebunden sind (Weingarten via Lastenrad). Hier arbeitet das Wirtschaftsreferat weiterhin an einer ganzheitlich nachhaltigen Idee der Umsetzung und freut sich auf bezahlbare Vorschläge, weist aber darauf hin, dass sich bei der o.g. Abfrage via Serienmail ebenso 16 Rückmeldungen negativ bezüglich einer Teilnahme aussprachen. Siehe auch testweiser Fahrradlieferservice.
3. Gastronomie
Einbindung der Gastronomie bei allen Aktionen
Studien belegen, dass die Gastronomie einen großen Teil zur Attraktivität von Innenstädten beiträgt. Die Gastronomie wird bei allen Werbemaßnahmen mit einbezogen, 25.000 € aus dem erhöhten Budget Fitnessprogramm um 60.000 € werden für die Gastronomie eingesetzt.
Weinfest
Prüfung eines speziellen Weinfestes mit Schwerpunkt Gustavstraße. Wein und Kunst beim Spazierengehen auf unterschiedliche Art genießen, dies als möglicher Ansatz des neuen Weinfestformats zur Unterstützung der Gastronomie. Weingenuss vom Gauklerbrunnen bis zum Paradiesbrunnen, dazwischen Kunstgenuss als moderne Form eines Weinfestes nach Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben. Es werden 10.000 € für die erhöhten Auflagen zur Verfügung gestellt.
Gastro statt MIV
Weiterhin temporäre Umnutzung von Parkplätzen in Form von geförderter selbst geleisteter Begrünung samt verordnungsgerechter Bestuhlung und zwar in Form von Parkplatznutzung, bzw. Nutzung umplanbarer Freiflächen, sollte wie bisher unbürokratisch ermöglicht werden. Das Tiefbauamt hat bereits kurzfristig eine Vielzahl weitergehender Sondernutzungen ermöglicht.
4. Tourismus
Um die Hotellerie, Gastronomie, Museen, Kultur und den Einzelhandel zu unterstützen und Menschen aus dem „Lock Down“ nach Fürth zu locken, plant die TI mehrere Aktionen:
• „Zu Gast in der eigenen Stadt“: Aktion im August und in den Wintermonaten für Fürther mit Übernachtung in einem Hotel, Museumsbesuchen und Stadtführungen und Beteiligung der infra. Die Aktion ist bereits in der Umsetzungsphase. Die Mitarbeit der Hoteliers ist teilweise noch verhalten.
• „Komm mich besuchen“: Fürther schicken Postkarten in alle Welt und laden Freunde und Bekannte ein. Postkarten stellt die Tourist-Information zur Verfügung. Die Kampag- ne wird über Print, Webseite und Social-Media Kanäle verbreitet. Die Gäste, die das Angebot wahrnehmen, erhalten ein kleines Präsent (Führungsticket etc.) Diese Aktion ist für die Sommerferien vorgesehen.
• Social-Media-Kampagnen mit auswählten Hoteliers, Gastronomen, Stadtführern,
Einzelhändlern; Museen usw., um Gäste in die Stadt für einen Kurzbesuch bzw. einen Wochenurlaub zu gewinnen. Spezielle Ideen und Angebote bis zum Ende des Jahres werden gerade erarbeitet.
• Zusammenarbeit mit dem Fürther Reiseunternehmen „FRIdA Frauenreisen“, die im Sommer einen Wochenendtrip nach Nürnberg und Fürth bzw. eine weitere Wochen-
endreise im Dezember nach Fürth planen. Die TI unterstützt bei der Organisation und Vermarktung.
• Spontane Anzeigenschaltungen in regionalen Reiseteilen.
• Journalisten- und Bloggerreisen, um Werbung
für die Stadt zu machen.
• Onlinekampagnen über die BAYTM, CTZ Nürnberg und TV Franken.
Alle Aktionen sollen aus dem vorhandenen Marketingetat bestritten werden.
5. Kultur und Freizeitangebote
Unterstützung kleinerer Aufführungen und temporärer Kunstaktionen von Fürther Künstlern („Walking Acts“), um Solidarität zu zeigen und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu steigern.
Hierfür sollte ISB ein Budget von 20.000 € einsetzen.
Werbemaßnahmen um auf
die inhabergeführten Betriebe zu verweisen.
Unterstützung von jahreszeitlichen Aktionen z.B. Eislauf-Fläche zur Weihnachtszeit/Jahreswechsel mit „Turmel auf dem Eis“ in Anlehnung an die Augsburger Puppenkiste. Hier könnten Kinos und Theater miteingebunden werden, damit Kinder nach der schweren Corona-Zeit auch ein gesamtheitliches kulturelles Angebot bekommen.
Diese Maßnahmen werden in Abhängigkeit vom noch verfügbaren Budget ISB ausgeführt.
6. Schausteller
Zur weiteren Unterstützung der Fürther Schausteller, die faktisch derzeit mit einem Be-rufsverbot belegt sind, aber auch, um der Bevölkerung ein wenig Vergnügen in der schweren Corona-Zeit zu bereiten, sollen weitere Alternativen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden:
• Vorort Kirchweihen im „Kleinformat“
- abgespeckte Lösung ohne Bierzelte und Umzüge
- in Absprache mit den jeweiligen Kirchweihburschen
• Ersatz für „Schlemmen im Park“
- Anfrage des BLV und der Südstadt-SPD für eine Ersatzveranstaltung statt des ausgefallenen Festes „Schlemmen im Park“
- geplant wären ein Kinderkarussell und bis zu sechs Stände mit gastronomischem Angebot am Rand des Südstadtparks
- vorgeschlagener Zeitraum 7. bis 10. und 14. bis 17. August 2020
• Prüfung eines „temporären
Freizeitparks“
- Antrag der CSU für einen „temporären Freizeitpark“ innerhalb des Stadtgebietes
- Vorgeschlagene Orte wären die Freiheit, der Südstadtpark oder einer der Vorortkirchweihplätze
• „Herbstvergnügen“ statt
Michaelis-Kirchweih
- sollte die Michaelis-Kirchweih abgesagt werden müssen, was seit 17. Juni traurige Gewissheit ist, schlägt das Wirtschaftsreferat/Marktamt eine Ersatzveranstaltung vor, die nicht als „Kärwa Light“ zu sehen ist, sondern ein eigenständiges Format haben soll.
- ein Konzept für ein solches „Herbstvergnügen“ wird derzeit von Marktamt erarbeitet.
- schwerpunktmäßig käme als Veranstaltungsort die Fürther Freiheit in Frage; darüber hinaus sollen aber auch weitere dezentrale Standorte, etwa nach dem Vorbild Fürth
Festival geprüft werden.
7. Ausbau mobiler nachhaltiger
Begrünung in der Fußgängerzone
Prüfung des Ausbaus der mobilen Begrünung sowie möglicher mobiler
Baumstandorte in der Innenstadt, beispielsweise einheitlich an den Eingängen
der Fußgängerzone sowie an ausgewählten und geeigneten Standorten, auch zur
Stärkung der Gemeinschaft und insbesondere der Attraktivität des
Einkaufserlebnisses sowie des Wohlbefindens bezüglich des Innenstadtaufenthalts
für alle. Prüfung einer kurzfristigen Begrünung durch bienenfreundliches
Blumenwerk wie beispielsweise in Schweinfurt (dort wurde ein
All-inclusive-Paket mit Pflege und Ersatz in Höhe von 35.000 €) vergeben. Eine
enge Abstimmung mit dem Baureferat soll erfolgen.
8. Erreichbarkeits- und
Mobilitätskonzept
Stabilität und
Sicherheit
Ansiedlungswillige Unternehmen sowie bereits ortsansässige Betriebe und vor allem die bestehende Händlerschaft wünschen sich insbesondere eines: Planungssicherheit. Dies wurde auch bei der Unternehmensbefragung sowie beim ersten großen Besprechungstermin am 19.02.2020 der Eigentümer, Dienstleister und Händler rund um die Fürther Freiheit deutlich, aber auch in der zusätzlich stetigen Kommunikation mit den Gewerbetreibenden. Veränderungen insbesondere in den Verkehrswegen müssen langfristig abgestimmt werden, so dass die Firmen und vor allem auch die Gesundheitsdienstleister Standortverlagerungen überprüfen könnten.
Zurückstellung möglicher Umbaumaßnahmen der Fürther Freiheit bis Ende 2023. Die solide Grundlage der für September 2020 angedachten Parkraumanalyse sowie die Kundenherkunfts- und Kaufkraftanalyse sollen abgewartet und ausgewertet werden, bevor weitere Einzelmaßnahmen ohne gesamtheitliches Konzept in die Umsetzung gehen. Zudem wird dringend empfohlen, nicht die Einbindung aller ansässigen Unternehmen zu vernachlässigen. Lieferverkehr und Lieferzonen sind zu berücksichtigen bzw. neue Lieferkonzepte auszuarbeiten. Zudem ist eine repräsentative und temporäre Testung zu fokussieren.
Es wird empfohlen, eine
Kundenherkunfts- und Kaufkraftanalyse zu veranlassen, da die letzte aus dem
Jahre 2013 (vor Eröffnung der Neuen Mitte) stammt und nicht mehr repräsentativ
ist. Der Anteil der Radfahrer beispielsweise betrug damals 7%. Hierfür müssten ca. 20.000 € zur Verfügung
gestellt werden.
Eine Erhöhung der Parkgebühren ist bis mindestens Ende 2021 zurückzustellen. Die Umsetzung des dynamischen Parkleitsystems zur Verminderung des Parksuchverkehrs sowie zur Senkung der Umweltbelastung ist im Sinne einer gleichmäßigeren Auslastung der vorhandenen Stellplatzkapazitäten in den Städten sinnvoll und dringend zu realisieren. Gleichzeitig sollte keine Erhöhung der VGN-Preise bis mindestens Ende 2021 erfolgen. Die Information der ansässigen Unternehmen bezüglich Baumaßnahmen sollte frühzeitig und in Abstimmung erfolgen.
Erreichbarkeit der City
Die Vermittlung attraktiver Erreichbarkeit der Fürther Innenstadt mit allen Verkehrsmitteln ist für eine Wiederbelebung der Geschäftswelt nach der Pandemie von enormer Bedeutung. Daher wird ein Maßnahmenpaket zur Erreichbarkeit der City empfohlen:
Fahrrad und Fußgänger
• Fahrradtag in der City: Prüfung eines Fahrradtages auf der Aktionsfläche der Fürther Freiheit mit Bike-Washanlage, Fahrradflohmarkt, Sicherheitscheck
• Umsetzung der geplanten Fahrradständer (bereits zum Großteil durchgeführt), Prüfung der Radfahrerwünsche (E-Ladestationen, Lieferservice für Einkäufe)
• Prüfung der Errichtung eines modernen Fahrradparkhauses im Zuge des Umbaus des Bahnhofplatzes zur Mobilitätsdrehscheibe
• Prüfung von Pop-up-Radwegen und ihrer Akzeptanz, Auswirkungen
• Abfrage der Wünsche der Fußgänger und ggf. Umsetzung
Fahrradlieferservice
Testweise Durchführung eines Fahrradlieferservice. Mittwoch und Samstag werden die Bestellungen bei inhabergeführten Handel nach Hause geliefert. Für den Probebetrieb von drei Monaten 15.000 € zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung berichtet über die durchgeführten Maßnahmen und die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Erhöhung des Budgets zur Förderung von Lastenrädern
Die Stadt Fürth fördert die umweltfreundliche Mobilität im Bereich des Lastentransports durch Einsatz von Lastenfahrrädern. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um Luftreinhaltung, Stickoxide, Fahrverbote und dem Erhalt einer lebenswerten städtischen Umwelt steht das Thema Mobilität vor großen Herausforderungen, auf die es zu reagieren gilt. Um Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, Lasten im Alltag emissionsfrei bzw. emissionsarm zu transportieren, hat die Stadt Fürth mit Stadtratsbeschluss vom 10. April 2019 die Förderung von Lastenrädern für Gewerbetreibende und Private durch die Stadt Fürth beschlossen.
Die Förderung der Lastenfahrräder wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen.
Aufgrund der hohen Nachfrage reichen die vorhandenen Haushaltsmitteln nicht aus. Es wird vorgeschlagen die Finanzmittel zu erhöhen und gleichzeitig die Richtlinien derart zu ändern, dass nur noch, wie in anderen Kommunen, 25 % der Netto-Anschaffungskosten gefördert werden.
Somit könnten doppelt so viele Antragsteller berücksichtigt werden als bisher.
Die Nachfrage insb. aus dem privaten Bereich ist sehr hoch. Eine Verstärkung der Mittel um weitere 15.000 € für 2020 wären hierfür erforderlich.
Die beigefügten geänderten Richtlinien sind Teil der Beschlussvorlage. Der Stadtrat wird um Zustimmung gebeten.
ÖPNV
- Die Nutzung des ÖPNV muss wieder üblich werden. Attraktive Maßnahmen wären die kostenfreien Samstage, die sich an den Adventssamstagen (unter dem Motto „Gratisplätzla“) bewährt haben. Laut Auskunft der infra verkehr gmbh können laut Stadtratsbeschluss auch 2020 die vier Adventssamstage wieder kostenfrei für die Fürtherinnen und Fürther durchgeführt werden. Der Antrag der CSU-Fraktion vom 06.04.2020 ist somit insoweit bereits erledigt. Die im WGA vorgeschlagene Umsetzung bereits zu den Samstagen der Sommerferien (Aktion Sommer in der Stadt) lässt sich nach Rücksprache mit der infra nicht umsetzen. Insofern lässt sich auch der Antrag der CSU-Fraktion vom 06.04.2020, zwei Samstage nach Wiedereröffnung nicht umsetzen. Erst für 2021 könnten weitere Samstage kostenfrei angeboten werden. Ein kostenfreier Samstag kostet ca. 7.200 €. Das Wirtschaftsreferat schlägt dem Stadtrat vor, zu beschließen, die Aktion um die Samstage „Ostersamstag“ und Samstag der Mobilitätswoche (immer vom 16. – 22.9. jeden Jahres) zu erweitern. Kosten ca. 15.000 €.
- Überprüfung der Ausweitung des gemeinschaftlichen Projekts „fahr, kauf, spar!“ in Zusammenarbeit mit der infra verkehr gmbh, Neuauflage des Flyers, Werbemaßnahmen, Aktionen (können aus Mitteln des Wirtschaftsreferates getragen werden).
-
Prüfung des Bürgerbedarfs nach Haltestellen im Bereich Neue Mitte (auf
Höhe Moststraße befindet sich bereits die straßenverkehrsrechtliche Einrichtung
einer Bushaltestelle) sowie beim
Hornschuch-Center.
Parken und Parkgebühren
Keine wesentlichen Veränderungen
vor Auswertung der Parkraumanalyse.
Temporärer Verzicht auf Parkgebühren, um die Mobilitätsvielfalt zu berücksichtigen sowie bei Beschränkung auf zwei Stunden Parkzeit, Parkmöglichkeit mit Parkscheibe (siehe Antrag der CSU-Fraktion vom 06.04.2020). Ein genereller Verzicht für die Dauer von zwei Wochen würde ca. 67.000 € kosten.
Die Verwaltung schlägt den Erwerb von Parkgutscheinen im Wert von 10.000 € beim städtischen Partner „PayByPhone“ (App zur kontaktlosen Bezahlung) vor. Die Händler können diese nach internen Richtlinien zum vergünstigten Preis erwerben und somit einkaufende Kundinnen und Kunden belohnen. Somit helfen die Vergünstigungen maximal zielgerichtet dem Handel.
9. Baustellenfonds
Die
umfangreichen Arbeiten bei Baumaßnahmen führen bei anliegenden Unternehmen
− je nach Art und Umfang − zu erheblichen nachweisbaren
Umsatzeinbußen. Im Bereich der Baustelle Kapellenstraße/Maxbrücke belasten aktuelle
Straßenbauarbeiten die dortigen Unternehmen zusätzlich zur Wirtschaftskrise
durch Corona stark.
Betriebe die in bzw. nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie als Anlieger
einer Baustelle (mit mind. 6 Wochen Einschränkung) einen deutlich finanziellen
Verlust im Vergleich zu den Vorjahren nachweisen können, erhalten einmalig eine
Entschädigungszahlung in Höhe von 3.000 €. Dies ist eine Einzelfallentscheidung
im Kulanzweg und die Zahlung der Entschädigung wird ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht und Bezugswirkung für andere Baustellen und andere
Gewerbetreibenden gewährt. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel von 30.000 € benötigt, die Mittelverwaltung
wie auch die Entscheidungsbefugnis liegt im AWS.
10. Unterstützung durch die
Bayerische Staatsregierung
- Appell an die Staatsregierung: 2020 und 2021 verkaufsoffene Sonntage (max. vier) ohne Anlassbezogenheit zu ermöglichen. Für die Durchführung unter erhöhten Auflagen werden 40.000 € vorgehalten (10.000 €/Sonntag).
- Appell an die Staatsregierung: Terminshopping in der Zeit von 20 bis 23 Uhr für die schwer beeinträchtigten Bereiche „Schuhe und Bekleidung“ zuzulassen.
- Verzicht auf die Quadratmeterbegrenzung von dzt. 10 qm und dadurch wirtschaftlich darstellbare Ermöglichung von Kunst- und Kulturveranstaltungen (z.B. Comödie Fürth) sowie Gleichstellung von Schaustellern mit den Messebetreibern bezüglich Veranstaltungsanforderungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
355.000 € |
|
nein |
X |
ja |
45.000 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: überplanmäßige
Erhöhungen folgender Hst. Hst.
01.7910.6588.9010 (Fitnessprogramm) um 295.000 €, ab 2021 Erhöhung des
Budgets um 30.000€/jährlich Hst.
02.7910.9871.0000 (Investitionszuschuss für Kauf von Lastenrädern um 15.000 € Hst.
Unbekannt (kostenfreie ÖPNV) um 15.000 € Neue
Haushaltsstellen (außerplanmäßig) für: Hst.
……….. für Baustellenunterstützungsfonds in Höhe von 30.000
€/jährlich/dauerhaft |
||||||||||||||||||
2 Richtlinien zur Förderung von Lastenfahrrädern durch die Stadt Fürth für Gewerbetreibende und Privatpersonen