Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom 24.06.2020 zu erlassen.
Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Fürth in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.04.2020 außer Kraft.
Die Stadt Fürth fördert die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde in § 7 Satz 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) festgelegt, dass die von der Stadt Fürth erlassenen Satzungen geschlechtergerecht zu formulieren sind.
Dieser Vorgabe und der Vorbesprechung in der Geschäftsordnungskommission am 22. April 2020 folgend, wird die Hauptsatzung hiermit geschlechtergerecht formuliert.
Weitergehende, inhaltliche Veränderungen sind kein Bestandteil dieser Änderung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse Hauptsatzung
Text neue Hauptsatzung