Betreff
Erlass und Änderung der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)
Vorlage
BMPA/0771/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom 24.06.2020 zu erlassen.

 

Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Fürth in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.04.2020 außer Kraft.


Die Stadt Fürth fördert die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde in § 7 Satz 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) festgelegt, dass die von der Stadt Fürth erlassenen Satzungen geschlechtergerecht zu formulieren sind.

 

Dieser Vorgabe und der Vorbesprechung in der Geschäftsordnungskommission am 22. April 2020 folgend, wird die Hauptsatzung hiermit geschlechtergerecht formuliert.

 

Weitergehende, inhaltliche Veränderungen sind kein Bestandteil dieser Änderung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse Hauptsatzung

Text neue Hauptsatzung