Betreff
Stellplatzablöse für 5 Kfz, Hornschuchpromenade 16, Flur-Nr. 1031
Vorlage
BaF/0060/2020
Aktenzeichen
2019/3256/602/VG/02
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Der Bauausschuss stimmt der Ablöse des 1 Stellplatzes für das Nagelstudio zu.

 

  1. Der Bauausschuss stimmt der Ablöse der 4 baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage zu.

 

  1. Der Bauausschuss lehnt die Ablöse der baurechtlich notwendigen 4 Stellplätze in der Tiefgarage ab.

 

 

 


Bei der ursprünglichen Baugenehmigung im Jahre 1983 wurden in der Tiefgarage 19 baurechtlich notwendige Kfz-Stellplätze errichtet. Hierbei wurden 4 Stellplätze mittig der Fahrgasse mittels verschiebbaren Kfz-Parkern errichtet.

Nach der Korrosion der Bewegungsschienen etc. war eine funktionstüchtige Nutzung nicht mehr möglich und die Gebäudeeigentümer entschieden sich für die Entfernung der verschiebbaren Kfz-Parker. Die Fahrgasse wurde bereits mit einem neuen Bodenbelag versehen.

 

Durch den Wegfall der Schiebe-Parker entsteht ein Defizit von 4 Kraftfahrzeugen und der Antragsteller konnte keinen Ersatz in der Nähe des Anwesens (Ablehnung der Eigentümer bei den geplanten Parkhäusern an der Gehardtstraße und Hornschuchpromende durch die infra fürth gmbh sowie der Firma BAYIKO und P & P) nachweisen und beantragt deshalb die Ablöse. Im Telefonat teilte der Antragsteller aber auch mit, dass er bei einem ablehnenden Beschluss der Ablöse die 4 Schiebeparker wiederherstellt.

 

Die Bauaufsicht stimmt dem Antrag auf Ablöse dieser Stellplätze nicht zu, da die Wiederherstellung der Parker mittels Bewegungsschienen einen vertretbaren technischen Aufwand beinhaltet und die baurechtlich notwendigen Stellplätze entlastend weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Zusätzlich beabsichtigt der Antragsteller im EG die Nutzungsänderung von einem Büro in ein Nagelstudio und es entsteht ein zusätzlicher Mehrbedarf für 1 Kfz.

 

Der Mehrbedarf dieses Stellplatzes konnte auch weder auf eigenem Grundstück noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.

 

Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde wegen des erhöhten Parkdrucks versagt.

Die Stadtplanung und die Bauaufsicht befürworten jedoch die Ablöse des Mehrbedarfs für 1 Stellplatz für das Nagelstudio.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan