- beim BMPA wird eine Stabsstelle „Smart City“
im Umfang von 1 VZÄ in EGr 13 geschaffen
- es wird ein „Smart City“ Beraterkreis eingerichtet, dessen Leitung dem 2. BM (Stellvertretung 3. BM) obliegt;
- dem Beraterkreis gehören neben dem 2. BM, der 3. BM, Rf. II, Rf. V, BMPA/AL sowie je eine Vertretung aus den Fraktionen an
Derzeitiger Sachstand:
Ende 2017 erfolgte bei der Stadt Fürth der Startschuss zum Aufbau
einer Digitalisierungs-Strategie für die Stadtverwaltung. Es bestand seinerzeit
Einigkeit, dass der Themenkomplex „Smart City“ zunächst einmal ausgeklammert
bleiben sollte.
Der Schwerpunkt lag somit bisher auf der Initiierung und Umsetzung von
Projekten im Bereich E-Government, der Umsetzung von gesetzlichen
Anforderungen, der Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie dem
Aufbau der für die Realisierung notwendigen Infrastruktur.
Im Zuge dessen wurde daher bei Rf. II/OrgA eine Abteilung
Digitalisierung mit den erforderlichen personellen Kapazitäten geschaffen sowie
bereits vorhandene Stellen aus den Bereichen DMS und ITK in der neuen
Organisationseinheit zusammengeführt. Eine detaillierte Übersicht kann dem
Organigramm der Anlage1 entnommen werden.
Im Februar 2020 wurde dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung (POAu) und dem Stadtrat ein Digitalisierungskonzept vorgelegt,
in dem bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Digitalisierungs-Strategie im
Laufe der kommenden Jahre über die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und
Dienstleistungen an die Bürgerschaft (Smart Governance oder Smarte Verwaltung)
hinaus auch auf den Bereich „Smart City“, mit seiner Vielfalt von innovativen
Anwendungen im öffentlichen Raum wie z.B. intelligente Straßenlampen bis hin zu
Status meldenden Mülltonnen, ausgebreitet werden sollte.
Im POAu im Juni 2020 wurde das Thema im Rahmen eines CSU-Antrages
wieder aufgegriffen und u.a. beschlossen, dass Rf. II in einem der nächsten
POAu eine Beschlussvorlage vorbereitet, aus der hervorgeht, dass für das Thema
„Smart City“ eine übergeordnete Einheit geschaffen werden muss, wo diese
strukturell verankert werden soll, wie die Schaffung schrittweise umgesetzt
werden kann und welche Aufgaben die übergeordnete Einheit wahrnehmen soll.
Organisatorischen
Verankerung der Stabsstelle
Die Stadtspitze einigte sich im Februar 2021 darauf, dass die für die
Umsetzung und Koordinierung der Aufgaben notwendige Stelle als Stabsstelle beim
BMPA und damit im unmittelbaren Einflussbereiches des Oberbürgermeisters
eingerichtet werden soll.
Die Stabstelle „Smart City“ soll die in vielen Bereichen der
Verwaltung beherbergten Smart City-Themen koordinieren. Es bestand daher
Einverständnis, dass es sich um eine Stabsstelle mit Koordinationsfunktion
handelt, die über keinen eigenständigen personellen Unterbau verfügt.
Die organisatorische Verankerung beim BMPA im Bereich des Direktoriums
sowie die Leitung des Smart-City-Beraterkreises durch den 2. Bürgermeister
(s.u.) würde die erforderliche bereichsübergreifende Koordination und
Kommunikation der fachlichen Themenblöcke innerhalb der gesamten
Stadtverwaltung gewährleisten und hätte eine entsprechende Schlagkraft.
Der 3. BM soll darüber hinaus als stellvertretende Leitung für den
Beraterkreis fungieren.
Nur unter Zuhilfenahme einer Stabsstelle ist bei der
Aufgabenwahrnehmung die Unabhängigkeit von unter Umständen ansonsten
vorherrschenden Ressortinteressen gewährleistet. Wäre die Stabsstelle „Smart
City“ einer Fachbereichsreferatsleitung unterstellt, würden die Themen dieses
Fachreferats immer Vorrang vor anderen Smart City-Themen genießen. Darüber
hinaus reduziert der „kurze Draht“ zum Oberbürgermeister Reibungsverluste und
ansonsten evtl. auftretende Steuerungslücken.
Aufgabenbereiche und
Funktion der Stabsstelle
Die Aufgaben der Stabsstelle (vgl. auch Anlage 2) umfassen vor allem:
·
das
Fortschreiben und die Neuausrichtung der Digitalisierungs-Strategie im Hinblick
auf die Themenkomplexe rund um das Thema „Smart City“ (Masterplan) in
Zusammenarbeit/im Dialog mit den betroffenen Referaten
·
die
Entscheidungsvorbereitung (insbesondere auch anhand von aussagekräftigen
Bedarfs-, Kosten-Nutzen- und Risikoanalysen sowie Best Practice Ansätzen)
·
die
fachliche Beratung der Entscheidungsträger
·
die
federführende Beantragung von Fördergeldern bei referatsübergreifenden
Projekten
·
die
Information der Fachreferate über Förderprojekte und -möglichkeiten
·
die
Koordination, Kommunikation sowie Präsentation und Moderation der Themen sowohl
innerhalb der Verwaltung als auch in Richtung Stadtgesellschaft und die damit
einhergehende Netzwerkpflege
·
ein
(über)regionaler Erfahrungsaustausch und die Beobachtung aktueller
Entwicklungen
·
die
Initiierung und begleitende Umsetzung sowie die allgemeine Dokumentation des
Projektfortschritts von „Smart City“ Projekten
·
sowie
die Evaluierung und Kritik implementierter Smart City-Konzepte.
Die im Rahmen der Projekte erforderliche spezifische Dokumentation,
Budgetplanung und das damit einhergehende Controlling bei
referatsübergreifenden Projekten liegt im Regelfall beim federführenden
Referat. Grundsätzlich hat eine Person aus dem Referat die Projektleitung inne,
bei dem der Schwerpunkt des Digitalisierungsprojektes liegt. Im Ausnahmefall
könnte diese Anforderung aber auch auf die Stabsstelle zukommen.
Die Stabsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Verwaltung,
Wirtschaft, Bürgerschaft und allen anderen Bereichen der Gesellschaft, wenn es
um das Thema „Smart City“ geht.
Da die Stabsstelle über keinen eigenen personellen Unterbau verfügt,
ist es immanent, dass die Stelle mit Kompetenzen innerhalb der Stadtverwaltung
ausgestattet wird. So muss es z.B. ermöglicht werden, dass die Stabsstelle, um
ein Projekt initiieren zu können, spezifische Qualifikationen und Rollen für
die fachlichen Projektteams definiert und die fachlichen Projektleitungen in
den Referaten und Ämtern entsprechend berät. Diese Beschäftigten müssten dann auch
von den jeweiligen zuständigen Linienvorgesetzten nach Bedarf und Möglichkeit
temporär und anteilig zur Verfügung gestellt werden.
Einrichtung eines
Smart-City-Beraterkreises
Es ist geplant, ein Beratergremium einzurichten, dessen Leitung vom 2.
BM wahrgenommen werden soll, um der Bedeutung der Projekte und Themen auch
hierdurch gerecht zu werden.
Ständige Mitglieder des Gremiums sollten sein:
- 3.
BM (Stellvertretung Leitung Gremium)
- Rf.
II
- Rf.
V
- BMPA/AL
als Vorgesetztenfunktion der Stabsstelle
- und
von jeder Fraktion eine Vertretung.
Die Stabsstelle fungiert in diesem Kontext als Geschäftsstelle, hat
Rederecht während der Sitzungen und bereitet die Treffen vor und nach.
Der Beraterkreis hat eine beratende Funktion und schlägt daher dem
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung Themen, Projekte und
mögliche Herangehensweisen vor und empfiehlt Prioritätensetzungen.
Je nach Themenschwerpunkten der Sitzungen werden die betroffenen
Referatsleitungen hinzugezogen.
Laufzeit
Um erste konkrete Erfahrung sammeln und auswerten zu können, erscheint
eine Laufzeit von zunächst einmal zwei Jahren angemessen.
Stellenumfang und
–wert:
Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Themen erscheint die Schaffung
von 1 VZÄ angemessen.
Das genaue Stellenprofil kann der Anlage 2 (Stellenbeschreibung)
entnommen werden. Der Stellenwert entspricht EGr. 13.
Mögliche zukünftige
Handlungsfelder im Bereich „Smart City“
Derzeit werden folgende Handlungsfelder gesehen:
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Mobilität
- Bildung
- Gesundheit
- Umwelt
- Kultur
und Freizeit
- Stadtentwicklung
- politische
Partizipation
Finanzierung der
Stellenschaffung
Da es sich bei den Themenkomplex „Smart City“ um referatsübergreifende
Aspekte mit überwiegend Querschnittscharakter handelt und die Stabsstelle somit
für alle Fachbereiche tätig sein wird, ist die Stelle aus dem Gesamthaushalt zu
finanzieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
99.100 € |
|
nein |
X |
ja |
99.100 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Organigramm des Amtes für Organisation und Digitalisierung
Anlage 2 - Stellenbeschreibung