Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. Novemer 2007
Vorlage
StdA/0016/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen.


Die Friedhofsgebühren (Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren) wurden zuletzt 2010 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung pauschal um 10 v.H. erhöht.

Die Benutzungsgebühren sollen gem. Art. 8 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen festgesetzt werden und die Kosten decken. Da dies in der Vergangenheit nicht erfolgt ist, wurde 2014 einem Unternehmen der Auftrag erteilt, für die Friedhofsverwaltung erstmalig die Gebührenkalkulation zu erstellen.

Die künftigen Gebühren liegen nunmehr vor (siehe Anlage 1). Dabei ist festzustellen, dass viele der ermittelten Gebühren etwa das Niveau der bisherigen Gebühren erreichen, manche deutlich über dem bisherigen Niveau und wenige unter dem bisherigen Niveau liegen, dies insbesondere bei den Nutzungsgebühren für die alternativen Bestattungsformen. Dies resultiert insbesondere daher, dass Planung und Errichtung dieser Grabstätten für alternative Bestattungsformen ausschließlich vom Friedhofspersonal getätigt werden und man so hohe Kosten für die Planung (durch z.B. Architekten etc.) sowie Ausführung von Fremdfirmen spart. Bei Fremdvergabe würden die Kosten voraussichtlich weit über dem bisherigen Niveau liegen.

 

Die Gebührenkalkulation des Unternehmens wurde seitens der Verwaltung insgesamt unter Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten überarbeitet. Es ergeht daher zum Teil ein eigener Gebührenvorschlag, der von den vom Unternehmen ermittelten Sätzen abweicht und folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:

 

 

1.

Oberstes Ziel ist immer ein ausgeglichener Haushalt. In den vergangenen Jahren war der Friedhofshaushalt immer weitgehend ausgeglichen, so dass kaum Mittel aus dem Gesamthaushalt zum Ausgleich zur Verfügung gestellt werden mussten.

 

2.

Es stellt sich auch die Frage, in welcher Höhe von den Bürgerinnen/Bürgern die Gebühren in einem zumutbaren Maße verlangt werden können. Aus hiesiger Sicht sollte Augenmerk auf eine maßvolle Gebührenerhöhung gelegt werden.

 

3.

Gebührensenkungen (wie z.B. teilweise bei einigen Grabgebühren ermittelt) sind nicht angebracht und würden zu erheblichen Verwerfungen führen, da die Nutzungsgebühren für 5, 10 oder 15 Jahre immer im Voraus zu entrichten sind und dann evtl. für noch offene Folgejahre mitunter eine Gebührenrückerstattung in Betracht kommen könnte. Ergebnis dessen wäre ein starker Gebühreneinbruch (auch in den Folgejahren).

 

4.

Hinsichtlich der Nutzung der Trauerhallen ist darauf zu achten, dass die Stadt Fürth nicht teurer ist als die privaten Bestattungsinstitute, die über eigene Trauerräumlichkeiten verfügen.

 

5.

Innerhalb der Städteachse Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach gibt es seit vielen Jahren einen Arbeitskreis Bestattungswesen. Dort wurde in der Vergangenheit einstimmig festgelegt, dass die Gebührensätze für vergleichbare Leistungen zwischen den einzelnen Städten nicht allzu sehr voneinander abweichen sollten, um einen sog. „Leichentourismus“ in der Städteachse zu verhindern. Im Übrigen liegt Fürth im Vergleich zu anderen Friedhofsträgern hinsichtlich der Gebührenhöhe ohnehin am unteren Ende, Bestattungen sind in den meisten Kommunen erheblich teurer.

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass ab 01.01.2021 die Bestattungs- und Friedhofsgebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage 2 erhoben werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersicht über die Höhe der Bestattungs- und Friedhofsgebühren (nö Anlage 1)

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 2)