Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und lehnt eine Freigabe der
Grünanlagenwege für den Radverkehr aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Der in Ost-West-Richtung verlaufende Querweg von der Alten Reutstraße
zum Ulmenweg wird nicht als kombinierter Fuß- und Radweg ausgebaut und
gewidmet.
Alternativbeschluss:
Der Ausschuss hat Kenntnis vom
Sachverhalt und beauftragt das Baureferat, die Kosten für den Ausbau des
bestehenden Grünanlagenweges von der Alten Reutstraße zum Ulmenweg zu ermitteln
und zum Haushalt 2022 zu melden.
Die Maßnahme ist zu gegebener Zeit dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorzulegen.
Bestehende Situation
In der Friedensanlage bestehen einige Grünanlagenwege,
die zum Teil asphaltiert, zum Teil als wassergebundene Decken ausgebildet sind.
Grünanlagenwege sind grundsätzlich kein öffentlich gewidmeter Straßenraum in
der Verantwortung des Tiefbauamts und fallen als solche in die Zuständigkeit
des Grünflächenamts und unter die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth.
Gemäß Grünanlagensatzung § 4 Nr. (6) e) ist es in
Grünanlagen untersagt „außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Wege und
Plätze Fahrrad zu fahren (…)“. Vom beim Straßenverkehrsamt angesiedelten
Kommunalen Verkehrs- und Ordnungsdienst werden Verstöße gegen die
Grünanlagensatzung geahndet.
Tatsächlich werden aber die Grünanlagenwege in der
Friedensanlage stark von Fahrradfahrern benutzt und insbesondere der in
Ost-West-Richtung verlaufende Wege von der Alten Reutstraße zur Ulmenstraße (in
der Anlage farbig markiert) ist sehr stark von Fahrradfahrern frequentiert. Der
Kommunale Ordnungsdienst hat dies in der Vergangenheit immer wieder mit
einzelnen Geldbußen sanktioniert.
Aus der Referentenrunde haben die Referate III und V
den Auftrag erhalten, eine mögliche Freigabe der Querverbindung zwischen Alte
Reutstraße und Ulmenstraße für den Radverkehr zu prüfen und dem Bau- und Werkausschuss
zur Entscheidung vorzulegen.
Freigabe für den Radverkehr
Zur Prüfung einer möglichen Freigabe für den
Radverkehr haben sich Vertreter des Straßenverkehrs- und des Grünflächenamts
vor Ort getroffen. Das SVA stellte hierbei fest:
Der in Rede
stehende Weg ist derzeit nicht asphaltiert, sondern als wassergebundene Decke
(Schotterweg) ausgeführt. Beleuchtung entlang des Weges gibt es nicht.
Allerdings stehen dort große Laubbäume, deren Laub im Herbst für Rutschglätte
sorgen kann. Winterdienst wird nicht durchgeführt.
In einer
Gefällestrecke kreuzt der Weg einen weiteren Weg der Friedensanlage. Die
Sichtbeziehungen sind dort aufgrund dichten Buschwerks denkbar schlecht. Im
Fall einer Freigabe müssten hier zunächst Rückschnitte oder ggf. Rodungen
erfolgen, um ein ausreichendes Sichtdreieck zu gewährleisten.
Bei einer
Freigabe des Weges für den Radverkehr kämen auf das Grünflächenamt steigende
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu, die derzeit wohl schwer zu
erfüllen sind.
Seitens SVA
und GrfA wir daher angeregt, zunächst durch das Referat V prüfen zu lassen, ob
eine Ertüchtigung des Weges realisiert werden kann.
Übereinstimmend wurde daher seitens GrfA und SVA eine
Freigabe für den Radverkehr in der derzeitigen Form abgelehnt:
In Ergänzung teilte das SvA am 22.09.2020 mit, dass es
in KW 39 zu einem Verkehrsunfall in der Anlage kam, bei dem eine sehbehinderte
Person durch einen Radfahrer bzw. eine Radfahrerin angefahren wurde und hierbei
der Taststock der sehbehinderten Person zerstört und der Mann zu Boden gestoßen
wurde. Der Verursacher bzw. die Verursacherin des Unfalls flüchtete.
Das SvA ergänzt: Der
Vorfall macht deutlich, dass der Weg durch die Anlage für ein Miteinander von
Radfahrenden und Fußgängern nicht geeignet ist. Wenn der Wunsch besteht, den
kürzesten Weg durch die Anlage für den Radverkehr freizugeben, führt an einer
baulichen Lösung kein Weg vorbei.
Ausbau als (öffentlich gewidmeter) Fuß und Radweg
Um den Grünanlagenweg für den Radverkehr freizugeben -
sei es als offizieller Fuß- und Radweg im öffentlichen Straßenraum oder
weiterhin als Grünanlagenweg, auf dem Radfahren gestattet ist – müssten
folgende baulichen Maßnahmen auf einer Gesamtlänge von ca. 200 m durchgeführt
werden:
·
Verbreiterung von
derzeit 2,50 m auf 3,50 bis 4,00 m
·
Austausch der
wassergebundenen Wegedecke gegen Asphalt
·
Beleuchtung der
Radwegeverbindung
·
Entschärfung der
Einmündungen, Querungen und der Gefällestrecke durch Rücknahme der Vegetation
Nach Ansicht des Stadtplanungsamtes sollte die
Friedensanlage eine dem Fußgänger vorbehaltene Anlage bleiben und rät daher vom
Ausbau der Querverbindung ab. Das SpA weist zudem darauf hin, dass der letzte
Abschnitt der Wegeverbindung ein starkes Gefälle aufweist, dies mache es erst
recht gefährlich für Fußgänger (mit und ohne Behinderung). Wie in Anlage 02
dargestellt, verweist das SpA/Vpl zudem auf die vorhandenen Alternativen für
den Radverkehr, die keinen wesentlichen Zeitverlust darstellen.
Nachdem die Friedensanlage Bestandteil des
Landschaftsschutzgebietes ist, wurde das Ordnungsamt ebenfalls an den
Überlegungen zum Ausbau der Ost-West-Verbindung beteiligt. Das OA nimmt zu den
Überlegungen wie folgt Stellung:
Das OA/U
lehnt den Ausbau der Querverbindung aus naturschutzfachlichen Gründen ab. Die
Friedensanlage ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Rednitz-, Pegnitz- und
Regnitztalsystem“, ein wertvoller Natur- und Erholungsraum und muss daher
vorrangig als Rückzugsgebiet für Mensch und Tier dienen. Eine stärkere
Versiegelung, sowohl durch die Verbreiterung als auch durch die Asphaltierung
des Grünanlagenweges, wird aus naturschutzfachlicher Sicht negativ gesehen.
Asphaltierte Wege haben aufgrund ihrer Isolations- und Trennwirkung negative
Auswirkungen auf unsere Tierwelt, insbesondere auf Kleinstfauna wie Insekten und
Kriechtiere. Daneben müssten für neue Sichtachsen im Zuge des Wegeausbau
Rückschnitte und ggf. Rodungen von Gehölzen und Bäumen erfolgen, wodurch
weitere Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden würden. Zuletzt hätte
eine Beleuchtung nachteilige Effekte aus artenschutzrechtlicher Sicht, v.a. für
Fledermäuse und Insekten. Zusammengenommen schädigen diese Maßnahmen die Natur,
weshalb die für den Ausbau erforderliche Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 4
Abs. 1 LSchV nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Der
Naturschutzbeirat hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2020 dieser Stellungnahme
der unteren Naturschutzbehörde angeschlossen und den Ausbau der Querverbindung
als offizieller Fuß- und Radweg einstimmig abgelehnt.
Auf die vom
Ordnungsamt ohne konkreten Anlass übermittelte allgemeine Verfügung vom
27.10.2020 zum Thema „Radwegeförderung und –ausbau aus naturschutzfachlicher
Sicht“ wird verwiesen (s. Anlage 3).
Zusammenfassend ist seitens der Verwaltung der beiden
beteiligten Referate festzustellen, dass sowohl eine Freigabe des
Verbindungsweges für den Radverkehr als kurzfristige Maßnahme als auch der
künftige Ausbau als Fuß- und Radweg als nicht sinnig erachtet wird und die
bestehende Situation der Friedensanlage als den Fußgänger vorbehaltene Grün-
und Erholungsanlage beibehalten werden sollte.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
o.A. € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 01 - Lageplan mit Kennzeichnung der Wegeverbindung M 1:2.000
Anlage 02 – Übersicht Alternativen (Quelle:SpA/Vpl)
Anlage 03 – Ref. III/OA/U Radwegeförderung und –ausbau aus naturschutzfachlicher Sicht