Betreff
Blühflächen im Stadtgebiet 2020
Vorlage
GrfA/0117/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bericht dient der Kenntnisnahme. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 09.10.2019 wurde vom Baureferat/Grünflächenamt eine umfangreiche Vorlage unter dem Titel „Neue Leitlinien für das städtische Grün“ vorgestellt und beraten. Das Grünflächenamt zeigte darin die Möglichkeiten durch Extensivierung, Ansaat und Anpflanzung in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün und in Außenanlagen städtischer Gebäude arten- und blühreiche Pflanzengesellschaften zu etablieren, um dem Ansinnen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sowie dem neuen bayerischen Artenschutzgesetz gerecht zu werden.

 

Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, dass das Grünflächenamt jährlich einen Sachstandsbericht zu den neu geschaffenen Blühflächen dem Ausschuss vorlegt.

 

Ab Herbst 2019 bis jetzt wurden im Stadtgebiet im zurückliegenden Jahr insgesamt an 10 Standorten neue Blühflächen auf einer Fläche von rd. 1.400 m² durch Ansaat bzw. Anpflanzungen von Staudenmischpflanzungen geschaffen. Die „prominentesten“ Flächen - weil in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich präsent - waren dabei sicherlich die Staudenmischpflanzung vor dem Amtsgericht und die Ansaatflächen auf dem Kreisverkehr Waldstraße. Die Herstellung der Flächen erfolgt zum Teil in Fremdvergabe im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen wie in Eigenleistung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts. Die Übersichtsliste über alle Flächen ist als Anlage beigefügt. Insgesamt wurden sowohl für Fremdvergabe als auch für Eigenleistung für Pflanzenlieferung, Pflanzarbeit und Fertigstellung städtische Mittel in Höhe von rund 65 T€ aufgewendet (bei den beiden Fläche, die in Eigenleistung hergestellt wurden nur Materialkosten, ohne Arbeitszeit)

 

Für Staudenmischpflanzungen ergibt sich ein mittlerer Herstellungspreis in Fremdvergabe für die reinen Pflanzarbeiten ohne Erd-, Rückbauarbeiten und Baustelleneinrichtung von rd. 75 €/m². Eine reine Bodendeckerpflanzung aus Standardgehölzen liegt bei rd. 50 €/m².

 

Seitens des Grünflächenamts ist vorgesehen, die Blühflächen jährlich kontinuierlich auszuweiten. So werden in 2021 beispielsweise Blühflächen vor dem Umspannwerk der infra fürth gmbh in der Vacher Straße, entlang der Fronmüllerstraße, im Schlosspark Burgfarrnbach und in den neuen Außenanlagen der Grund- und Mittelschule Pestalozzistraße entstehen.

 

Im Haushalt 2020ff steht für diese Maßnahmen ein jährlicher Pauschalansatz von 25 T€ für die Umwandlung von Flächen im Straßenbegleitgrün zur Verfügung. Sofern es eigene projektbezogenen Mittel für Außenanlagen wie beispielsweise bei der GMS Pestalozzistraße oder im Straßenbegleitgrün gibt, werden die Kosten aus diesen Haushaltsstellen finanziert. Maßnahmen in Eigenleistungen, bei denen lediglich die Materialkosten für Saatgut anfallen, werden aus dem Amtsbudget finanziert.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o. A.

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9520. et al.

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtsliste 2019/2020