Der Bauausschuss stimmt der Stellplatzablöse von zwei Kfz-Stellplätzen zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des
denkmalgeschützten Vorder- und Rückgebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses zu
Wohnzwecken.
Mit den o.g. Baumaßnahmen entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 2 Kfz, diese Stellplätze können weder auf dem Baugrundstück noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Sanierung des Gebäudes und die zusätzliche Herstellung von zusätzlichen Wohneinheiten im innerstädtischen Bereich wird zur langfristigen Sicherung des Denkmals und des Gebiets-charakters befürwortet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan