1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2020-2024 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2021 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2021 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
· die für 2021 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen,
· weniger Rücklagenentnahmen zu tätigen bzw. Rücklagen wieder aufzubauen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2020-2024
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2020-2024