Betreff
Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
Vorlage
BMPA/0816/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Sitzverteilung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) auf die im Fürther Stadtrat vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte wird auf Grund der geänderten Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH), vom 07.08.2020, wie folgt geändert:

 

 Sitzverteilung alt

Sitzverteilung neu

Partei

Sitze

Partei

Sitze

Änderung

SPD

4

SPD

4

 

GRÜNE

2

GRÜNE

2

 

CSU

1

CSU

1

 

LINKE

-

LINKE

1

+ 1

AfD

-

AFD

-

-

FWF/FDP

1

-

-

- 1

-

-

FWF

-

 

-

-

FDP

-

 

 


Der BayVGH hat abweichend von der noch zum Zeitpunkt der konstituierenden Stadtratssitzung im Mai 2020 gültigen Rechtsauffassung mit Beschluss vom 07.08.2020 festgestellt, dass Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) dahingehend auszulegen ist, dass die Bildung von Ausschussgemeinschaften kleinerer, ansonsten nicht in den Ausschüssen vertretenen Gruppen nur zur Vergabe von Ausschusssitzen führen darf, soweit damit nicht eine größere Gruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert (VGH München, B. v. 07.08.2020 – 4 CE 20.1442; anders noch BayVGH, BayVBl 2004, 429).

 

Diese veränderte Auslegung des Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO hat zur Folge, dass die in der konstituierenden Sitzung der Stadt Fürth am 7. Mai 2020 beschlossene Sitzverteilung neu bewertet werden musste.

 

Auf Nachfrage des Gruppensprechers der Stadtratsgruppe Die LINKE, Herrn Stadtrat Haupt, mit Mail vom 6. Februar 2021, wurde die Sitzverteilung in den Gremien mit 11, 10, 8, 7, 6 und 5 Sitzen vom Rechtsamt der Stadt Fürth dahingehend überprüft, ob die Ausschussgemeinschaft zwischen den Freien Wählern Fürth (FWF) und der Freien Demokraten Fürth (FDP) berücksichtigt werden durfte.

 

Die Überprüfung war insbesondere deswegen notwendig, weil es durch die Berücksichtigung der Ausschussgemeinschaft zwischen FWF und FDP teilweise dazu gekommen ist, dass größere Gruppen in verschiedenen Gremien den einzigen ihnen zustehenden Sitz letztendlich im Losverfahren verloren haben, was zu diesem Zeitpunkt auch noch mit der herrschenden Rechtsauffassung konform war.

 

Abweichend von der Einschätzung von Herrn Stadtrat Haupt ist das Rechtsamt der Stadt Fürth zu dem Ergebnis gekommen, dass die neue Rechtsauffassung des BayVGH nur für Ausschüsse gilt und somit lediglich zu einer Änderung der Sitzverteilung in einem einzigen Ausschuss führt, im AJJ. Hinsichtlich der Beurteilung der restlichen Gremien, mit fünf bis elf Sitzen, wird auf die beiliegende Stellungnahme des Rechtsamtes der Stadt Fürth verwiesen.

 

Da nun, nach der neuen Rechtsauffassung des BayVGH, die Ausschussgemeinschaft zwischen FWF und FDP bei der Sitzverteilung des AJJ nicht hätte berücksichtigt werden dürfen, stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

AJJ Sitzverteilung alt

AJJ Sitzverteilung neu

Partei

Teiler

Sitze

Nach Losverfahren

Partei

Teiler

Sitze

Nach Auflösung Patt

Änderung

SPD

3,52

4

 

SPD

3,52

4

4

 

GRÜNE

1,60

2

 

GRÜNE

1,60

2

2

 

CSU

1,44

1

 

CSU

1,44

1

1

 

LINKE

0,48

Patt

 

LINKE

0,48

Patt

1

+ 1

AfD

0,48

Patt

 

AfD

0,48

Patt

-

FWF/FDP

0,48

Patt

1

-

-

-

-

- 1

-

-

-

 

FWF

0,32

-

-

 

-

-

-

 

FDP

0,16

-

-

 

 

1.            Die Sitze der Stadtratsfraktionen SPD, GRÜNE und CSU bleibt unverändert.

 

2.            Die Ausschussgemeinschaft zwischen FWF und FDP findet für den AJJ keine Anwendung, weil durch deren Berücksichtigung eine größere Gruppe (hier: DIE LINKE oder die AfD) den einzigen ihnen zustehenden Sitz verlieren würden.

FWF und FDP werden lediglich mit ihren eigenen Teilern berücksichtigt.

Aus diesen Teiler ergibt sich kein Sitzanspruch für FWF und FDP.

 

3.            Zwischen den Stadtratsgruppen DIE LINKE und AfD besteht (ohne Berücksichtigung der Ausschussgemeinschaft) eine Pattsituation um den letzten verbliebenen Sitz im AJJ, weil diese den gleichen Teiler haben.

 

Entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth entscheidet im Fall, dass zwei Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz haben die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der politischen Parteien abgegebenen Stimmen.

 

·         Auf die Stadtratsgruppe DIE LINKE sind bei der Kommunalwahl am

18. März 2020 insgesamt 126.872 Stimmen entfallen.

·         Auf die Stadtratsgruppe der AfD sind bei der Kommunalwahl am

18. März 2020 insgesamt 121.933 Stimmen entfallen.

(abschließendes Wahlergebnis festgestellt durch den Wahlausschuss der Stadt Fürth, am 3. April 2020)

 

Somit steht der letzte verbliebene Sitz im AJJ der Stadtratsgruppe DIE LINKE zu. Ein Losentscheid ist somit nicht notwendig.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-nö- Anlage 1: Mail von Herrn Stadtrat Haupt vom 06.02.2021

-nö- Anlage 1.1: Beschluss Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach vom 15.01.2021

-nö- Anlage 2: Mail von Herrn Stadtrat Haupt Ergänzung vom 08.02.2021

-nö- Anlage 3: Bewertung von Frau Rechtsdirektorin Rotter