Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich für die Anerkennung des Sozialwerks der Chapel Fürth e.V. gem. § 75 SGB VIII als anerkannten Träger der freien Jugendhilfe aus.

 


Das Sozialwerk der Chapel Fürth e.V. mit Sitz in Fürth, Flößaustraße 64, ist seit 2008 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aktiv. Der gemeinnützige Verein will am gesellschaftlichen Bildungsauftrag mitwirken als auch die christliche Botschaft/Werte den Menschen in der Stadt Fürth näherbringen. Sie leisten seit Jahren einen wesentlichen Beitrag bei der Bildung und Erziehung von jungen Menschen in Fürth sowie bei der Förderung des Sports.

 

Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendhilfe und Kirchengemeinden, z.B.:

-        Für das Projekt Fürther Digitalisierungscoaching mit dem Bildungsbüro der Stadt Fürth und dem Jugendmedienzentrum Connect.

-        Als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband über Fachgruppen und auf Leitungsebene mit anderen freien Trägern.

-        Stadtjugendring Fürth.

-        Mit anderen Kirchengemeinden in Fürth über die evangelische Allianz.

 

Das Sozialwerk der Chapel Fürth e.V. betreibt derzeit in Fürth 2 Kindergärten, einen Hort und eine Ferienbetreuung unter der Fachaufsicht der Stadt Fürth. Dem Antrag liegt ein Unterstützungsschreiben der Stadt Fürth bei, die das Sozialwerk hierbei als zuverlässigen Partner hervorhebt. Des Weiteren ist das Sozialwerk als Kooperationspartner und Bildungsakteur der Stadt Fürth gut bekannt.

 

Der Verein besteht aktuell aus einem Vorstand, stv. Vorstand, Kassier, Schriftführer, sowie 31 Mitarbeiter/innen in Voll- und Teilzeit und scheint personell in der Lage zu sein, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Kinder- und Jugendhilfe leisten zu können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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