Betreff
Saisonale Umnutzung von Stadträumen - Sommerstraßen
Vorlage
SpA/0921/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass maximal zwei Sommerstraßen im Sinne dieser Beschlussvorlage in 2021 als Pilotprojekte in Fürth entsprechend umgesetzt und evaluiert werden. Der Bericht dazu wird im Herbst 2021 vorgelegt.

 


In gewachsenen verdichteten Stadtstrukturen, wie sie auch in Fürth zu vorhanden sind, ist zunehmend ein Nutzungsdruck bzw. eine Konkurrenz um die knapp bemessenen Straßenraum-flächen festzustellen, der mit herkömmlichen Planungsinstrumenten nicht aufzulösen ist. Die Pandemie hat den Druck auf den öffentlichen Raum noch einmal verstärkt, da die meisten Aktivitäten der Menschen wohnungsnah vollzogen werden (müssen).

 

Jetzt gilt es, die Inanspruchnahme des Verkehrsraums verstärkt zu managen. Ein Ansatz dazu ist die temporäre / saisonale Umnutzung. Straßenräume werden je nach Jahreszeit unterschiedlich intensiv genutzt. Insbesondere ist der Wunsch der Menschen, im Sommer draußen im Freien zu verweilen, größer als in der kalten Jahreszeit. Ziel der Sommerstraßen ist es, in Wohnquartieren mit wenig Flächen für Aufenthalt und Spiel saisonal befristete zusätzliche Angebote zu schaffen. Dies gelingt, indem der Kfz-Verkehr während dieser Zeit in den gewählten Straßenabschnitten dosiert wird und die Bewohner sich diese Räume neu aneignen können. Statt der Prägung durch den motorisierten Verkehr nehmen die betrachteten Räume vorübergehend den Charakter einer Spielstraße ein. Flexible Begrünungen können dabei einen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas leisten. In vielen Großstädten wie z.B. Berlin, München, Stockholm, Paris wurden in den vergangenen Jahren solche Sommerstraßen (sog. Summer Streets) erfolgreich durchgeführt.

 

Angesichts der anhaltenden Pandemie schlägt die Verwaltung vor, auch in Fürth in 2021 den Erfolg von Sommerstraßen zu testen.

 

1.Durch die saisonale Sperrung von Straßenabschnitten für den Fahrverkehr sollen in dicht bebauten Wohnquartieren größere zusammenhängende Aufenthaltsbereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie spielende Kinder geschaffen werden.

 

2. Um Aufmerksamkeit und Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen, ist ein geeigneter Zeitraum festzulegen. Wir orientieren uns an o.g. Städten, die in den letzten Jahren positive Erfahrungen gesammelt haben und schlagen eine Einrichtung über die Sommermonate, ca. 10 Wochen (Mitte Juli – Mitte September) vor.

 

3. Für eine Erweiterung des Freiraums wird die temporäre Sperrung des Straßenabschnitts (auch für Radfahrer) und Ausweisung als Spielstraße empfohlen. Anwohnern werden keine Ersatzstellplätze für PKW bereitgestellt, der Aufwand und notwendige Regularien dafür stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. In den Sommermonaten kann – auch zu Pandemie-Zeiten von einem etwas geringeren Parkdruck als im übrigen Jahr ausgegangen werden, da Ferienzeit ist und die Mobilität insgesamt nur reduziert stattfindet. Auch ein ggf. vorliegende Anwohnerparkausweis kann in der so gesperrten Straße nicht genutzt werden, um das Kfz zu parken. Eine Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr ist natürlich möglich.

 

4. Eine weitere Möblierung ist nicht erforderlich, evtl. können Pflanzkübel zur Begrünung aufgestellt werden, Parklets könnten integriert werden, ebenso temporäre mobile Spielangebote. Das ist ein niedrigschwelliges Angebot und umfasst zum Beispiel die Möglichkeit, auf der Straße Roller, Bobbycar oder Inlineskates zu fahren, Straßenmalkreide zu nutzen, Hüpf-, Ballspiele, Jonglieren etc. sind dort sicher möglich. Damit entsteht Raum für Aktionen von Kindern und Jugendlichen, die sich auf Spielplätzen nicht anbieten und entlasten diese auch gerade in den Ferienmonaten von einer starken Nutzung. Auch die nachbarschaftlichen Beziehungen in der Wohnbevölkerung können mit den zusätzlichen Begegnungsräumen vertieft werden.

 

5.  Sommerstraßen sind gerade auch zu Zeiten der Pandemie ein attraktives Angebot für Kinder und Familien, die womöglich vermehrt wieder nicht verreisen können – distanzierter Aufenthalt im Freien ist somit möglich, gerade auch weil andere öffentliche Freiflächen entlastet werden.

 

6. Die Vorschläge zu den „Sommerstraßen“ sollten aus der Bevölkerung kommen, die ihr Quartier am besten kennen. Nur so gelingt es noch im Sommer 2021 eine Pilotierung der „Sommerstraße“ in Fürth durchzuführen. Folgende Kriterien sieht wie Verwaltung für den geeigneten Straßenabschnitt:

  • überwiegende Wohnnutzung angrenzend an den Straßenraum, wenige Freiraumangebote in der unmittelbaren Umgebung
  • glatte Beläge (Asphalt) ermöglichen Bewegung und klassische Straßenspiele (s.o.)
  • wenig Durchgangsverkehr, auch keine Hauptradverbindung und keine Buslinie, möglichst keine Zufahrten und Garagenausfahrten etc.
  • ausgewiesene Behindertenstellplätze, Elektroladeplätze müssen zugänglich bleiben

Die Aufforderung an die Bevölkerung, Vorschläge zu benennen erfolgt über Pressemitteilung und z.B. die Stadtzeitung.

 

7. Durch eine verwaltungsinterne Projektgruppe (z.B. SpA-Vpl, SVA, Grünflächenamt, Tiefbauamt inkl. Bauhof, BMPA), werden max. 2 Straßenzüge (bei mehreren den Kriterien entsprechenden Vorschlägen entscheidet das Los) ausgewählt, die als Pilotprojekte im Sommer 2021 in Fürth durchgeführt und evaluiert werden. Der Bericht dazu erfolgt im BWA im Herbst 2021.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

      €4.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: