Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass maximal zwei Sommerstraßen im Sinne dieser Beschlussvorlage in 2021 als Pilotprojekte in Fürth entsprechend umgesetzt und evaluiert werden. Der Bericht dazu wird im Herbst 2021 vorgelegt.
In gewachsenen verdichteten Stadtstrukturen, wie sie auch in Fürth zu
vorhanden sind, ist zunehmend ein Nutzungsdruck bzw. eine Konkurrenz um die
knapp bemessenen Straßenraum-flächen festzustellen, der mit herkömmlichen
Planungsinstrumenten nicht aufzulösen ist. Die Pandemie hat den Druck auf den
öffentlichen Raum noch einmal verstärkt, da die meisten Aktivitäten der
Menschen wohnungsnah vollzogen werden (müssen).
Jetzt gilt es, die Inanspruchnahme des Verkehrsraums verstärkt zu
managen. Ein Ansatz dazu ist die temporäre / saisonale Umnutzung. Straßenräume
werden je nach Jahreszeit unterschiedlich intensiv genutzt. Insbesondere ist
der Wunsch der Menschen, im Sommer draußen im Freien zu verweilen, größer als
in der kalten Jahreszeit. Ziel der Sommerstraßen ist es, in Wohnquartieren mit
wenig Flächen für Aufenthalt und Spiel saisonal befristete zusätzliche Angebote
zu schaffen. Dies gelingt, indem der Kfz-Verkehr während dieser Zeit in den
gewählten Straßenabschnitten dosiert wird und die Bewohner sich diese Räume neu
aneignen können. Statt der Prägung durch den motorisierten Verkehr nehmen die
betrachteten Räume vorübergehend den Charakter einer Spielstraße ein. Flexible
Begrünungen können dabei einen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas
leisten. In vielen Großstädten wie z.B. Berlin, München, Stockholm, Paris
wurden in den vergangenen Jahren solche Sommerstraßen (sog. Summer Streets) erfolgreich
durchgeführt.
Angesichts der anhaltenden Pandemie schlägt die Verwaltung vor, auch
in Fürth in 2021 den Erfolg von Sommerstraßen zu testen.
1.Durch die saisonale Sperrung von Straßenabschnitten für den
Fahrverkehr sollen in dicht bebauten Wohnquartieren größere zusammenhängende
Aufenthaltsbereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie spielende Kinder
geschaffen werden.
2. Um Aufmerksamkeit und Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen, ist
ein geeigneter Zeitraum festzulegen. Wir orientieren uns an o.g. Städten, die
in den letzten Jahren positive Erfahrungen gesammelt haben und schlagen eine
Einrichtung über die Sommermonate, ca. 10 Wochen (Mitte Juli – Mitte
September) vor.
3. Für eine Erweiterung des Freiraums wird die temporäre Sperrung
des Straßenabschnitts (auch für Radfahrer) und Ausweisung als Spielstraße
empfohlen. Anwohnern werden keine Ersatzstellplätze für PKW bereitgestellt, der
Aufwand und notwendige Regularien dafür stünden in keinem Verhältnis zum
Nutzen. In den Sommermonaten kann – auch zu Pandemie-Zeiten von einem etwas
geringeren Parkdruck als im übrigen Jahr ausgegangen werden, da Ferienzeit ist
und die Mobilität insgesamt nur reduziert stattfindet. Auch ein ggf.
vorliegende Anwohnerparkausweis kann in der so gesperrten Straße nicht genutzt
werden, um das Kfz zu parken. Eine Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr ist
natürlich möglich.
4. Eine weitere Möblierung ist nicht erforderlich, evtl. können Pflanzkübel
zur Begrünung aufgestellt werden, Parklets könnten integriert werden,
ebenso temporäre mobile Spielangebote. Das ist ein niedrigschwelliges Angebot
und umfasst zum Beispiel die Möglichkeit, auf der Straße Roller, Bobbycar oder
Inlineskates zu fahren, Straßenmalkreide zu nutzen, Hüpf-, Ballspiele,
Jonglieren etc. sind dort sicher möglich. Damit entsteht Raum für Aktionen von
Kindern und Jugendlichen, die sich auf Spielplätzen nicht anbieten und
entlasten diese auch gerade in den Ferienmonaten von einer starken Nutzung.
Auch die nachbarschaftlichen Beziehungen in der Wohnbevölkerung können mit den
zusätzlichen Begegnungsräumen vertieft werden.
5. Sommerstraßen sind gerade auch zu Zeiten der Pandemie ein
attraktives Angebot für Kinder und Familien, die womöglich vermehrt wieder
nicht verreisen können – distanzierter Aufenthalt im Freien ist somit
möglich, gerade auch weil andere öffentliche Freiflächen entlastet werden.
6. Die Vorschläge zu den „Sommerstraßen“ sollten aus der Bevölkerung
kommen, die ihr Quartier am besten kennen. Nur so gelingt es noch im Sommer
2021 eine Pilotierung der „Sommerstraße“ in Fürth durchzuführen. Folgende
Kriterien sieht wie Verwaltung für den geeigneten Straßenabschnitt:
- überwiegende
Wohnnutzung angrenzend an den Straßenraum, wenige Freiraumangebote in der
unmittelbaren Umgebung
- glatte
Beläge (Asphalt) ermöglichen Bewegung und klassische Straßenspiele (s.o.)
- wenig
Durchgangsverkehr, auch keine Hauptradverbindung und keine Buslinie,
möglichst keine Zufahrten und Garagenausfahrten etc.
- ausgewiesene
Behindertenstellplätze, Elektroladeplätze müssen zugänglich bleiben
Die Aufforderung an die Bevölkerung, Vorschläge zu benennen
erfolgt über Pressemitteilung und z.B. die Stadtzeitung.
7. Durch eine verwaltungsinterne Projektgruppe (z.B. SpA-Vpl, SVA,
Grünflächenamt, Tiefbauamt inkl. Bauhof, BMPA), werden max. 2 Straßenzüge
(bei mehreren den Kriterien entsprechenden Vorschlägen entscheidet das Los)
ausgewählt, die als Pilotprojekte im Sommer 2021 in Fürth durchgeführt und evaluiert
werden. Der Bericht dazu erfolgt im BWA im Herbst 2021.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€4.000 |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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