Betreff
Feldwegbrücke am Schönblick, Fürth - Projektgenehmigung
Vorlage
TfA/0335/2020/1
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

Der Bau- und Werkausschuss erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Errichtung einer temporären Behelfsbrücke.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich bis Ende 2022 auf rd.118.000,00€ belaufen.


Bisherige Projektgenehmigung:

 

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 18.03.2020 wurde einstimmig beschlossen, die Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung städtischer Bauvorhaben für die Errichtung einer temporären Behelfsbrücke zu erteilen.

 

Ergänzend hierzu wird mit dieser Vorlage die nachträgliche Zustimmung zur Ergänzung des Maßnahmenumfangs (größere Spannweite der Behelfsbrücke, aufwendigere Gründungsarbeiten, Anpassung der Trassierung der Zufahrtswege) erbeten.

 

Bisheriger Maßnahmenumfang:

 

Vorgesehen war zum Zeitpunkt der Erteilung der Projektgenehmigung, den nicht mehr standsicheren Überbau der Bestandsbrücke abzubrechen und auf annähernd gleicher Höhenlage ein Behelfsbauwerk mit einer Stützweite von 9,20m zu erstellen.

 

 

 

 

Folgende Arbeiten sollten ausgeführt werden:

 

·         Abbruch des Überbaus des Bestandsbauwerkes

·         Herstellen von Streifenfundamenten (l x b x t = 5,40 x 0,80 x 0,80m) bzw. Einzelfundamenten (d x t = 1,00 x 0,80m)

·         Aufbau eines Behelfsbauwerks (Bailey-Brücke) mit einer Spannweite von 9,20m

·         Anpassen des Höhenversatzes von ca. 30cm an den Bauwerksenden zum Bestandsfeldweg mit einer Schottertragschicht

 

Aufgrund erst im Nachhinein festgestellter örtlicher Gegebenheiten sowie um die Auflagen des Wasserrechtsbescheids zu erfüllen, konnte das Behelfsbauwerk nicht wie ursprünglich geplant erstellt werden.

Die v.g. Punkte waren zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung noch nicht abschließend geklärt, da die Wegeverbindung wieder schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden sollte und durch die gleichzeitig laufende Planung und Einholung der Projektgenehmigung das gesamte Verfahren beschleunigt werden sollte.

 

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Bild 1: Ansicht Bestandsbauwerk

 

Geänderter Maßnahmenumfang:

 

Da im Zuge der Baugrunduntersuchung festgestellt wurde, dass der anstehende Boden in den oberen Schichten nicht tragfähig war, musste anstatt der Flachgründung eine Tiefgründung mittels Schachtringen bis auf den tragfähigen Grund hergestellt werden.

 

Somit mussten folgende geänderte Arbeiten ausgeführt werden:

 

·         Herstellen von Pfahlgründungen mittels Schachtringen (d x t= 1,50 x 3,50m) im Absenkverfahren

·         Aufbau eines Behelfsbauwerks (Bailey-Brücke) mit einer Spannweite von 12,700m (bei Beibehaltung der ursprünglichen Spannweite, hätte die Pfahlgründung aufgrund der verbleibenden Widerlager des Bestandsbauwerks nicht hergestellt werden können)

 

Weiter musste die Höhenlage des Bauwerks soweit angepasst werden, dass ein sicheres Ablaufen von Hochwasser bei einem HQ-100-Ereignis möglich ist (Auflage aus dem Wasserrechtsbescheid).

 

Dies hatte folgende Änderungen zur Folge:

 

·         Anpassen des Höhenversatzes von nun ca. 1,00m an den Bauwerksenden inkl. Aufschüttung einer Rampe zum Anschluss an den Bestandsfeldweg

 

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Bild 2: Ansicht Behelfsbauwerk mit Anrampung des Feldweges

 

Auswirkungen:

 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen zur Erstellung des Behelfsbauwerkes fallen bis zum geplanten Ende der Vorhaltedauer der temporären Brückenkonstruktion höhere Kosten als geplant an.

 

Kosten:

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme ergeben sich wie folgt:

 

Baugrunderkundung:

4.100,00€

Ausführungsplanung und Erstellung Standsicherheitsnachweis:

2.100,00€

Herstellung Pfahlgründung:

51.000,00€

Herstellung Anrampung inkl. Stützwand:

46.500,00€

Abbruch Bestandsüberbau:

6.300,00€

 

Aufbau Behelfsbauwerk (Bailey-Brücke):

2.700,00€

Vorhaltekosten Behelfsbauwerk bis Dezember 2022 (Bailey-Brücke):

500,00€

Verwaltungskosten geschätzt: (BW-Prüfungen, interne Verrechnung, etc.):

5.000,00€

 

Gesamtkosten BRUTTO:

rd. 118.000,00€

 

Die Finanzierung erfolgt über den Ansatz des Bauwerksunterhalts (HH-St.: 6301.5141.0000) im Verwaltungshaushalt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

118.000,00

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. siehe Kosten

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage_1: Lageplan

Anlage_2: Höhenplan

Anlage_3: Querschnitt