Betreff
Generalsanierung Kinderspielplatz Zedernstraße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0126/2021
Aktenzeichen
2002-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung des Baureferats/Grünflächenamts für die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Zedernstraße und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf mit einem Gesamtkostenansatz von 175.000 EUR.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die baurechtliche Genehmigung zu beantragen


Planungsanlass

 

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 29.10.2019 wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt gem. vorgelegter Prioritätenliste die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze im Stadtgebiet im Zeitraum 2020-2026 weiterhin kontinuierlich umzusetzen. Der öffentliche Kinderspielplatz Zedernstraße hat dabei die Prioritätsstufe 1 erhalten.

 

Bestand

 

Die öffentliche Spielplatzfläche hat eine Größe von 750 m² und ist über einen Stichweg von der Zedernstraße aus erschlossen.

 

Derzeit ist der Spielplatz mit drei Spielgeräten und des dazugehörigen Fallschutzbereichs sowie einem Sandspielbereich ausgestattet. Die vorhandenen Spielgeräte sind überwiegend verbraucht und können aus Dauer nicht mehr weiter betrieben werden. Lediglich die vorhandene Vogelnestschaukel wird ausgebaut und an einer anderen Stelle im Stadtgebiet wiedereingesetzt.

 

Es gibt keinerlei Wegeflächen, die Flächen außerhalb der Spielbereiche bestehen überwiegend aus verdichteten Oberbodenflächen bzw. schütteren Rasenflächen.

 

Die Spielplatzfläche ist ungegliedert, in einem insgesamt deutlich verbrauchten und sanierungsbedürftigen Zustand und weist nur wenig Spiel- und Aufenthaltsqualität auf.

 

Auf dem Spielplatz stehen drei nach Baumschutzverordnung geschützte Großbäume auf, die alle erhalten und in die Spielplatzplanung integriert werden. Besonderes prägend sind die zwei mächtigen ca. 70 Jahre alten Buchen an der Grenze zur Grundschule mit Stammumfängen von 190 bis 280 cm.

 

Entwurfsbeschreibung

 

Die gesamte Spielplatzfläche wird von allen Belägen, Fallschutzbereichen, Ausstattungsgegenständen und Vegetationsstrukturen mit Ausnahme der drei erwähnten geschützten Großbäume geräumt. Diese werden während der Baumaßnahme entsprechend mit Baumschutzzäunen gesichert. Abgrabungen im Kronentraufbereich erfolgen nur geringfügig und in Handarbeit.

 

Der Entwurf des Grünflächenamts sieht vor unterschiedliche Spielbereiche zu schaffen, die sich am neu herzustellenden inneren Erschließungsweg angliedern:

 

·                     Seilparcours

·                     Kombinationsspielgerät

·                     Bodentrampolin

·                     Vogelnestschaukel

·                     Sandspielbereich

·                     U3-Spielbereich mit Spielhäusern und Spielskulpturen

 

Die Spielgeräteauswahl erfolgte in Abstimmung mit der benachbarten Grundschule abgestimmt, da die Schule den öffentlichen Spielplatz während der Pausen und in der Ganztagsbetreuung nutzt.

 

Im Kronentraufbereich der beiden mächtigen Bäume entsteht ein U3-Bereich (Kinder unter drei Jahren), jedoch weitgehend ohne starken Bodenaushub oder Fundamentierungsarbeiten, um den Wurzelbereich der Bäume zu schonen.

 

Es werden – wie bisher - keine Entwässerungseinrichtungen notwendig, die an das städtische Kanalnetz anzuschließen wären. Alle Belags- und Fallschutzflächen werden als un- oder halb-versiegelte Flächen mit Entwässerung in die umgebenden Vegetationsflächen ausgebildet.

 

Der Spielplatz wird neben den obligatorischen Sitzbänken zusätzlich mit einer Bank-Tisch-Garnitur ausgestattet. Zusätzlich entstehen noch eine Reihe von „informellen“ Sitzmöglichkeiten wie Sitzsteine, Sitzstämme und eine „Lümmelbank“.

 

Eine neue Schnitthecke umgibt die Fläche entlang der Grundstücksgrenzen allseitig. Der vorhandene Baumbestand wird mit zusätzlich fünf Bäumen ergänzt, Solitärsträucher und Solitärgräser werden in die Vegetationsflächen raumbildend eingestreut.

 

Der Zugang wie auch die Pflegezufahrt erfolgen wie bisher auch über die Stichstraße von der Zedernstraße aus. Der ebenfalls bereits bestehende weitere Zugang vom Schulgelände bleibt erhalten.

 

Hinweis zur barrierefreien Gestaltung: die Fläche wird wie bisher auch keine Stufen oder Treppenanlagen aufweisen, an keiner Stelle beträgt das Gefälle mehr als 6%. Die Wege- und Fallschutzflächen werden mit Pflasterzeilen eingefasst, die sehbehinderten Menschen eine Orientierung ermöglichen. Zusätzlich wird auf kontrastreiche Oberflächen geachtet.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 21.04.2021 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung im Wesentlichen keine Einwände erhoben.

 

Das Ordnungsamt/Untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass „die Kronentraufbereiche von geschützten Bäumen nicht als Verfügungsmasse zu betrachten“ seien. Dem Baureferat/Grünflächenamt ist bewusst, das im Kronentraufbereich der bestehenden Bäume bauliche Maßnahmen vorgesehen sind, sichert aber wie in ähnlich gelagerten Fällen die besondere Sorgfalt (z.B. durch Handarbeit, Verzicht auf Maschineneinsatz, Baumschutzzaun) sowie die fachgutachterliche Begleitung der Erdarbeiten durch das Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt zu. Zudem wurde bereits in der Planung die Teilflächen mit flächigem Bodenaushub außerhalb des Kronentraufbereichs vorgesehen.

 

Ein vollständiger Verzicht auf jede Art von Baumaßnahme im Kronentraufbereich und eine entsprechende Umplanung wie von Ref. III/OA gefordert, würde bedeuten, dass nur ca. 50% der Fläche als Spielplatz nutzbar wären.

 

Die Bauaufsicht der Stadt Fürth weist darauf hin, dass die Generalsanierung des Kinderspielplatzes baugenehmigungspflichtig ist.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 175.000 EUR, dabei entfallen ca. 150 T€ auf die Bau- und ca. 25 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 17 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 170 € (netto) vergleichsweise hoch. Dies begründet sich zum einen mit der intensiven Gestaltung und dichten Ausstattung, aber auch allgemein mit den deutlich gestiegenen Preisen im Bausektor.

 

Die Maßnahme wird aus der Pauschale „Kinderspielplätze im Stadtgebiet finanziert. Derzeit stehen auf der Haushaltsstelle 4605.9501.0000 (HR) insgesamt noch 283 T€ ungebunden zur Verfügung.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der unmaßgeblichen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und werden wie bisher im Amtsbudget des Grünflächenamts abgewickelt.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Erhalt der Baugenehmigung in 2021 auszuschreiben und zumindest in diesem Jahr noch zu beginnen. Die Fertigstellung und Wiederinbetriebnahme könnte aus heutiger Sicht im Frühjahr 2022 sein.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

175.000 €

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9501.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01 Lageplan

Anlage 02 Bestandsplan

Anlage 03 Entwurf