Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der
Entwurfsplanung des Baureferats/Grünflächenamts für die Generalsanierung des
öffentlichen Kinderspielplatzes Zedernstraße und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der
Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die
Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf mit einem Gesamtkostenansatz von
175.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, die baurechtliche Genehmigung zu beantragen
Planungsanlass
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 29.10.2019 wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt gem. vorgelegter Prioritätenliste die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze im Stadtgebiet im Zeitraum 2020-2026 weiterhin kontinuierlich umzusetzen. Der öffentliche Kinderspielplatz Zedernstraße hat dabei die Prioritätsstufe 1 erhalten.
Bestand
Die öffentliche Spielplatzfläche hat eine Größe von
750 m² und ist über einen Stichweg von der Zedernstraße aus erschlossen.
Derzeit ist der Spielplatz mit drei Spielgeräten und
des dazugehörigen Fallschutzbereichs sowie einem Sandspielbereich ausgestattet.
Die vorhandenen Spielgeräte sind überwiegend verbraucht und können aus Dauer
nicht mehr weiter betrieben werden. Lediglich die vorhandene Vogelnestschaukel
wird ausgebaut und an einer anderen Stelle im Stadtgebiet wiedereingesetzt.
Es gibt keinerlei Wegeflächen, die Flächen außerhalb
der Spielbereiche bestehen überwiegend aus verdichteten Oberbodenflächen bzw.
schütteren Rasenflächen.
Die Spielplatzfläche ist ungegliedert, in einem
insgesamt deutlich verbrauchten und sanierungsbedürftigen Zustand und weist nur
wenig Spiel- und Aufenthaltsqualität auf.
Auf dem Spielplatz stehen drei nach
Baumschutzverordnung geschützte Großbäume auf, die alle erhalten und in die
Spielplatzplanung integriert werden. Besonderes prägend sind die zwei mächtigen
ca. 70 Jahre alten Buchen an der Grenze zur Grundschule mit Stammumfängen von
190 bis 280 cm.
Entwurfsbeschreibung
Die gesamte Spielplatzfläche wird von allen Belägen, Fallschutzbereichen, Ausstattungsgegenständen und Vegetationsstrukturen mit Ausnahme der drei erwähnten geschützten Großbäume geräumt. Diese werden während der Baumaßnahme entsprechend mit Baumschutzzäunen gesichert. Abgrabungen im Kronentraufbereich erfolgen nur geringfügig und in Handarbeit.
Der Entwurf des Grünflächenamts sieht vor unterschiedliche Spielbereiche zu schaffen, die sich am neu herzustellenden inneren Erschließungsweg angliedern:
·
Seilparcours
·
Kombinationsspielgerät
·
Bodentrampolin
·
Vogelnestschaukel
·
Sandspielbereich
·
U3-Spielbereich
mit Spielhäusern und Spielskulpturen
Die Spielgeräteauswahl erfolgte in Abstimmung mit der benachbarten Grundschule abgestimmt, da die Schule den öffentlichen Spielplatz während der Pausen und in der Ganztagsbetreuung nutzt.
Im Kronentraufbereich der beiden mächtigen Bäume entsteht ein U3-Bereich (Kinder unter drei Jahren), jedoch weitgehend ohne starken Bodenaushub oder Fundamentierungsarbeiten, um den Wurzelbereich der Bäume zu schonen.
Es werden – wie bisher - keine Entwässerungseinrichtungen notwendig, die an das städtische Kanalnetz anzuschließen wären. Alle Belags- und Fallschutzflächen werden als un- oder halb-versiegelte Flächen mit Entwässerung in die umgebenden Vegetationsflächen ausgebildet.
Der Spielplatz wird neben den obligatorischen Sitzbänken zusätzlich mit einer Bank-Tisch-Garnitur ausgestattet. Zusätzlich entstehen noch eine Reihe von „informellen“ Sitzmöglichkeiten wie Sitzsteine, Sitzstämme und eine „Lümmelbank“.
Eine neue Schnitthecke umgibt die Fläche entlang der Grundstücksgrenzen allseitig. Der vorhandene Baumbestand wird mit zusätzlich fünf Bäumen ergänzt, Solitärsträucher und Solitärgräser werden in die Vegetationsflächen raumbildend eingestreut.
Der Zugang wie auch die Pflegezufahrt erfolgen wie bisher auch über die Stichstraße von der Zedernstraße aus. Der ebenfalls bereits bestehende weitere Zugang vom Schulgelände bleibt erhalten.
Hinweis zur barrierefreien Gestaltung: die Fläche wird wie bisher auch keine Stufen oder Treppenanlagen aufweisen, an keiner Stelle beträgt das Gefälle mehr als 6%. Die Wege- und Fallschutzflächen werden mit Pflasterzeilen eingefasst, die sehbehinderten Menschen eine Orientierung ermöglichen. Zusätzlich wird auf kontrastreiche Oberflächen geachtet.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 21.04.2021
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung im Wesentlichen
keine Einwände erhoben.
Das Ordnungsamt/Untere Naturschutzbehörde weist
ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass „die Kronentraufbereiche von
geschützten Bäumen nicht als Verfügungsmasse zu betrachten“ seien. Dem
Baureferat/Grünflächenamt ist bewusst, das im Kronentraufbereich der
bestehenden Bäume bauliche Maßnahmen vorgesehen sind, sichert aber wie in
ähnlich gelagerten Fällen die besondere Sorgfalt (z.B. durch Handarbeit,
Verzicht auf Maschineneinsatz, Baumschutzzaun) sowie die fachgutachterliche
Begleitung der Erdarbeiten durch das Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt
zu. Zudem wurde bereits in der Planung die Teilflächen mit flächigem
Bodenaushub außerhalb des Kronentraufbereichs vorgesehen.
Ein vollständiger Verzicht auf jede Art von
Baumaßnahme im Kronentraufbereich und eine entsprechende Umplanung wie von Ref.
III/OA gefordert, würde bedeuten, dass nur ca. 50% der Fläche als Spielplatz
nutzbar wären.
Die Bauaufsicht der Stadt Fürth weist darauf hin, dass
die Generalsanierung des Kinderspielplatzes baugenehmigungspflichtig ist.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 175.000 EUR, dabei entfallen ca. 150 T€ auf die Bau- und
ca. 25 T€ auf die Baunebenkosten.
Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 17 T€ werden
vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere
Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 170 € (netto) vergleichsweise hoch. Dies begründet sich zum
einen mit der intensiven Gestaltung und dichten Ausstattung, aber auch
allgemein mit den deutlich gestiegenen Preisen im Bausektor.
Die Maßnahme wird aus der Pauschale „Kinderspielplätze
im Stadtgebiet finanziert. Derzeit stehen auf der Haushaltsstelle
4605.9501.0000 (HR) insgesamt noch 283 T€ ungebunden zur Verfügung.
Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der
unmaßgeblichen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und werden wie
bisher im Amtsbudget des Grünflächenamts abgewickelt.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Erhalt der
Baugenehmigung in 2021 auszuschreiben und zumindest in diesem Jahr noch zu
beginnen. Die Fertigstellung und Wiederinbetriebnahme könnte aus heutiger Sicht
im Frühjahr 2022 sein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
175.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9501.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Bestandsplan
Anlage 03 Entwurf