Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Bestandserfassung der
Fahrrad- und Rollerabstellanlagen in Schulen und städtischen
Kindertagesstätten.
Die Verwaltung wird beauftragt beginnend ab dem Haushalt 2022
jährlich eine Pauschale in Höhe von 25.000 € für Fahrradabstellanlagen in
Schulen zu melden, eine entsprechende Prioritätenliste in Absprache mit den
jeweiligen Schulen und den zu beteiligenden Dienststellen zu erstellen und die
festgestellten Defizite sukzessive zu beseitigen.
Bei den städtischen Kindertagesstätten erfolgen die
notwendigen Nachrüstungen aus dem GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts.
Mit Antrag vom 24.11.2020 fordert die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen die Verwaltung auf, über Fahrradabstellmöglichkeiten an den Fürther Schulen und Kindertagesstätten zu berichten.
Die Behandlung des Antrags war ursprünglich für den 09.12.2020 vorgesehen, aufgrund der im Vorfeld umfangreichen Recherchen und Bestandserhebungen bestand seitens des Gremiums damit Einverständnis, diesen Bericht zu einem späteren Zeitpunkt im Bau- und Werkausschuss vorzustellen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen muss zwischen „Schulen“ und „Kindertagesstätten“ unterschieden und getrennt berichtet werden.
Schulen
Die als Anlage beigefügte Liste gibt eine Übersicht über die Fahrradabstellanlagen an allen Fürther Schulen. Neben der reinen quantitativen Abfrage erfolgte auch eine qualitative Abfrage – insbesondere dahingehend, ob die vorhandenen Fahrradständer „zeitgemäß“, z.B. durch ADFC-Zertifizierung, sind, aber auch eine Einschätzung der Schulleitungen, ob es zusätzlichen Bedarf gebe.
Die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Abstellplätzen (Stellplatzsatzung) der Stadt Fürth vom 25.01.2021 setzt fest:
·
Grundschulen: ein Fahrradabstellplatz je
sieben Schüler
·
Sonstige Schulen: ein
Fahrradabstellplatz je sechs Schüler
Auf dieser Basis zeigt die im Anhang beigefügte Bestandserhebung ein insgesamt heterogenes Bild. Teilweise sind nach Stellplatzschlüssel ausreichend Fahrradabstellplätze vorhanden, teilweise nicht. Teilweise sind nach Stellplatzschlüssel ausreichend Fahrradabstellplätze vorhanden, aber es wird seitens der Einrichtung zusätzlicher Bedarf gesehen, teilweise umgekehrt.
Zum Großteil sind die bestehenden Fahrradständer nicht überdacht, zu einem gewissen Anteil auch nicht mehr zeitgemäß, weil beispielsweise mit Vorderradeinklemmung.
Insbesondere bei Grundschulen wurde in den vergangenen Jahren immer wieder der deutliche Wunsch der Einrichtungen nach Rollerständern anstelle von Fahrradständern an das Baureferat weitergegeben. Daher wurden beim Vergleich Ist-Soll Fahrradständer und Rollerständer addiert.
Zusammenfassend kann aufgrund der Rückmeldungen der einzelnen Schulen bei zwölf Standorten Handlungsbedarf, bei fünf Standorten bedingter Handlungsbedarf festgestellt werden.
Kindertagesstätten
Die als Anlage beigefügte Liste gibt eine Übersicht über die Fahrradabstellanlagen an städtischen Kindertagesstätten. Neben der reinen quantitativen Abfrage erfolgte auch eine qualitative Abfrage – insbesondere dahingehend, ob die vorhandenen Fahrradständer „zeitgemäß“, z.B. durch ADFC-Zertifizierung, sind, aber auch eine Einschätzung der Einrichtungsleitungen, ob es zusätzlichen Bedarf gebe.
Die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Abstellplätzen (Stellplatzsatzung) der Stadt Fürth vom 25.01.2021 setzt fest:
·
Tageseinrichtungen für Kinder: ein
Fahrradabstellplatz je 30 Kinder
Auf dieser Basis zeigt die im Anhang beigefügte Bestandserhebung ein ähnliches Bild wie bei den Schulen. Nachdem der Schlüssel von einem Stellplatz pro 30 Kinder vergleichsweise niedrig ist, besteht in der Regel der Wunsch nach einer höheren Anzahl als theoretisch gefordert. Nachdem im Bereich der Kindertagesstätten Fahrradabstellanlagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen sind, gibt es seitens der Einrichtung auch sehr häufig den Wunsch nach Abstellflächen für Fahrzeuge der Kinder wie Roller oder Laufräder.
Herstellung von Fahrradabstellplätzen in
Schulen und Kindertagesstätten
Das Grünflächenamt als Fachplaner für Außenanlagen städtischer Gebäude im Auftrag der GWF stellt Fahrradabstellanlagen an Schulen und Kindertagesstätten kontinuierlich seit Anfang der Übertragung der Zuständigkeit 2007 her, sofern hierzu der Bedarf seitens der Einrichtungen gesehen und auch gemeldet wird.
Dies geschieht einmal im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen wie Generalsanierung von Außenanlagen oder Herstellung der Außenanlagen im Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen, zum anderen als Maßnahmen des allgemeinen Bauunterhalts.
Exemplarisch können aus den letzten Jahren folgende Maßnahmen genannt werden:
·
Grundschule
Hans-Sachs-Straße (überdachte Fahrrad- und Rollerplätze)
·
Mittelschule
Soldnerstraße (überdachte Fahrradplätze)
·
Grundschule
Ligusterweg (Rollerplätze)
·
Grund-
und Mittelschule Pestalozzistraße (Rollerplätze)
·
Schulkomplex
Tannenstraße (Fahrradplätze im öffentlichen Straßenraum)
Bei den aktuell geplanten Projekten im Schulkomplex Fronmüllerstraße und an der Seeackerschule sind zusätzliche Fahrradabstellplätze bzw. eine Neuordnung des gesamten Fahrradabstellbereichs vorgesehen.
Das Baureferat/Grünflächenamt verwendet bei den Fahrradabstellflächen in Schulen und Kindertagesstätten in der Regel den baugleichen Typus, der auch im öffentlichen Raum seit einiger Zeit verwendet wird (ADFC-zertifiziert, Radabstand 50 cm), jedoch in der Regel in der günstigeren feuerverzinkten Ausführung ohne anthrazitfarbige Pulverbeschichtung.
Die grundsätzliche Problematik ist dabei meist, geeignete Flächen zu finden. Sofern die Schulen oder Kindertagesstätten nicht über geeignete Vorflächen im Eingangsbereich verfügen, gestaltet sich die Standortfindung in der Regel schwierig. Bei Schulen werden Standorte im Schulhofbereich aus sicherheitstechnischen Erwägungen kritisch gesehen. Im öffentlichen Straßenraum sind meist die notwendigen Flächen nicht vorhanden, da die entsprechenden Querschnitte für Gehwege erhalten bleiben müssen.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Das Baureferat schlägt vor, zum Haushalt 2022-2025 eine jährliche Pauschale in Höhe von 25 T€ zu melden und damit nach Erstellung einer Prioritätenliste in Abstimmung mit den Einrichtungen, dem Schulverwaltungsamt, der Gebäudewirtschaft Fürth und der Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt neue oder sanierte Fahrradabstellmöglichkeiten in Schulen zu schaffen.
Bei einer der letzten Baumaßnahme schlugen pro überdachter Fahrradstellplatz rd. 600 € zu Buche (ohne Herstellung neuer Belagsflächen). Ein jährliche Pauschale in Höhe von 25 T€ würde auf dieser Basis für ca. 30-40 überdachte Fahrradstellplätze ausreichen, je nachdem, ob Belagsflächen neu herzustellen oder vorhandene Belagsflächen zu nutzen wären.
Bei nicht-überdachten Fahrradstellplätzen wäre die Anzahl entsprechend höher. Das Standardmodel „Orion-Fahrradparker BETA Classico“ in feuerverzinktem Stahl mit Radabstand 500 mm als Reihenanlage liegt bei ca. 120,00 €/Stück (reine Lieferung, ohne Montage).
Für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen bei Kindertagesstätten ist kein gesonderter Ansatz im Vermögenshaushalt erforderlich. Aufgrund der Mindermengen kann dies bei Bedarf im GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts abgewickelt werden.
Ergänzender Hinweis
Explizit eingerichtete Ein- und Ausladezonen für Fahrräder mit Anhänger bzw. Lastenfahrräder (vgl. Frage 5 im Antrag) sind dem Baureferat nicht bekannt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
100.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Meldung
zum MIP 2021-2024 |
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Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2020
Bestandserhebung Schulen
Bestandserhebung Kindertagesstätten