Betreff
Förderinitiative Städtebauförderung: Sonderfonds Innenstädte beleben
Vorlage
SpA/0931/2021
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Programmanmeldung. Die Anmeldung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung von Eigen- und Fördermitteln.
  3. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Anträge auf ggf. erforderliche Mittelbereitstellungen erfolgen durch die ausführenden Fachdienststellen.

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Der Freistaat Bayern hat am 29.04.2021 die Förderinitiative der Städtebauförderung mit dem Sonderfonds „Innenstädte beleben bekanntgegeben. Fördergegenstand sind Maßnahmen zur Belebung und Stärkung der Innenstädte:

Bayerns Städte, Märkte und Gemeinden sollen damit in die Lage versetzt werden, den Folgen der Pandemie in den Innenstädten und Ortskernen durch aktives Handeln entgegen zu wirken und etwas Neues zu erschaffen. Die Innenstädte stünden für Nutzungs- und Angebotsvielfalt, attraktive Stadträume, gute Erreichbarkeit und Lebendigkeit. Diese Qualitäten gelte es zu stärken und weiter zu entwickeln. Dafür seien sowohl kurzfristige, als auch langfristige Maßnahmen erforderlich.

 

Die Maßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten bezuschusst, besonders finanz- und strukturschwache Kommunen erhalten einen Fördersatz von 90%.

 

Anmeldeschluss ist der 10.06.2021.

 

Durch das Baureferat und das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften wurden folgende innenstadtrelevante Maßnahmen entwickelt und die Programmaufnahme beantragt:


  1. Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt Fürth zur Weitergabe an Existenzgründer (Ref. VI)

    Die Stadt Fürth mietet vier bis sechs leerstehende Gewerbeflächen im zentralen Versorgungsbereich an, um Sie an Betriebsgründer weiterzuvermieten. Die Miete, der von der Stadt angemieteten Gewerbeflächen, beträgt maximal 70 % der letzten Kaltmiete. Die Gewerbefläche wird zum reduzierten Mietzins an die Betriebsgründer weitervermietet. Betriebskosten sind vom Betriebsgründer zu übernehmen.

    Dabei erfolgt eine Recherche für zukunftsfähige Innenstadtkonzepte mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Regionalität sowie digitalen Fortschritt. Projektaufruf an Vermieter, Interessenten sowie Darstellung der fachlichen Beratung und Betreuung sowie Evaluation.

    Laufzeit                                                                                                              24 Monate
    Kosten (geschätzt)                                                                                        326.000 €

  2. Welcome-Back-Fest (Ref. VI)

    Die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens nach Ende der Pandemie können auch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des gewerblichen Umfeldes dienen.

    Die Stadt Fürth veranstaltet nach Bewältigung der Corona-Pandemie auf einer prominenten Innenstadtfläche ein „Welcome-back-Fest“ in Form eines „Winterzauberprogramms“ mit Integration von Künstlern und Musikern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur. In das Konzept eingebunden werden aus recyceltem Material gefertigte „illuminierte Weihnachtselemente“ in Form von Foto-Hotspots. Die Elemente können nach der Aktion nachhaltig die Innenstadt beleben, indem sie in die Weihnachtsbeleuchtung integriert und fester Bestandteil werden.

    Das Gesamtkonzept soll die Bürgerinnen und Bürger wieder in die sichere Innenstadt locken, nachdem das Impfangebot an alle gemacht werden konnte.

    Laufzeit:                                                                                                             3 Monate
    Kosten (geschätzt)                                                                                        52.500 €



  1. Grüne Einrichtungselemente mit Sitzgelegenheit Ref. V)

    Im zentralen Versorgungsbereich sollen zur Steigerung der Aufenthalts- und Einkaufsqualität sowie zur Verbesserung des Stadt- und Straßenbildes modulare, grüne Einrichtungselemente installiert werden, bei denen Sitzen und Grün kombiniert werden kann. Durch die Auswahl flexibler Elemente können diese im Bedarfsfall für innenstädtische Veranstaltungen neu verortet werden.

    Kosten (geschätzt)                                                                                        191.000 €


  2. Wasserspiele in der Fußgängerzone (Ref. V)

    Wasserspiele stellen ein einzigartiges Segment im Bereich der Gestaltung von Straßen und Plätzen dar. Sie können Räume füllen, teilen und zum Verweilen und Betrachten einladen. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, in zentraler Lage der Fußgänger (Ecke Moststraße/Schwabacher Straße) ein Wasserspiel zu installieren.

    Kosten (geschätzt)                                                                                        500.000 €


Referat VI stehen nach dortiger Auskunft 50.000 € aus dem städtischen „Corona-Paket“ zur Deckung von Eigenanteilen zur Verfügung.

Bei Referat V (GrfA) besteht ein Ausgabeansatz von 30.000 €, der für „Grüne Bänke“ bereitgestellt wurde. Durch Bereitstellung dieser Haushaltsmittel als kommunaler Eigenanteil kann im Rahmen des Sonderfonds ein wesentlich höherer Ausgeberahmen finanziert werden (~ 150.000 €), Restmittel wären bereitzustellen.

 

Hinsichtlich der Kosten der Wasserspiele liegt noch keine Finanzierung vor – bei Programmaufnahme ist vom Regel-Fördersatz auszugehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: