Betreff
Vorlage zum Antrag des Arbeitnehmerbeirates der Stadt Fürth vom 19.05.2021- Übergabe des städtischen Altenheimes an das Klinikum Fürth
Vorlage
Rf. II/0256/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Auswahl, an wen das städtische Altenheim übergeben wird, erfolgt aus Gründen der Transparenz und einer gerechten fairen Vorgehensweise im Rahmen eines strukturierten vergabeähnlichen Verfahrens.

 

Zur umfassenden Information des Stadtrats und Einordnung des Schreibens durch den Stadtrat folgen Fragen des Arbeitnehmerbeirats und deren Beantwortung durch Rf. II. Der untenstehende Austausch ging dem Schreiben des Beirats voraus.

 

1.      AN-Beirat: Zwischen dem Jahr 2017 und dem Jahr 2018 gab es eine erhebliche Steigerung des Defizits. Wodurch ist ab dem Jahr 2018 das Defizit so stark angewachsen?

 

Rf. II: Die Jahresabschlüsse des städtischen Altenpflegeheims sind nichtöffentlich. Daher können die geforderten Zahlen nicht herausgegeben werden. Allerdings wurden die gewünschten Zahlen mit Bitte um vertrauliche Behandlung einer Personalrätin übermittelt, die Mitglied des Arbeitnehmerbeirats ist.


 

2.      AN-Beirat: Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Renovierung der Trakte A und C des Gebäudes? 

 

Rf. II: Die KLS (König-Ludwig-Stiftung) hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung (2022 – 2024) 10,5 Mio. € angesetzt. Die tatsächliche Höhe ist allerdings davon abhängig, wie viele Plätze der/die neue Betreiber/in braucht und ob noch andere Dinge, wie z.B. eine Kindertagesstätte, betrieben werden sollen.

 

 

3.      AN-Beirat: Wer soll diese Kosten tragen?

a.      Bei einer Übernahme durch einen Wohlfahrtsverband?

b.      Bei einer Übernahme durch das Klinikum Fürth? 

 

Rf. II: Die 1848er Gedächtnisstiftung hat extra mit der potenten KLS den Erbbaupachtvertrag abgeschlossen, damit die Bauten von dort bezahlt werden können (das eingesetzte oder per Kredit aufgenommene Geld muss natürlich innerhalb von 25 Jahren wieder zurückgezahlt werden können über Pacht- und Mieteinnahmen). Es macht keinen Unterschied, ob a) oder b). Entweder die KLS bleibt der Erbbaurechtnehmer und baut und verpachtet das Altenheim an einen Betreiber, so wie jetzt auch, oder das Klinikum oder der neue Betreiber möchten das Gebäude gerne selbst haben und bauen, dann muss die 1848er Gedächtnisstiftung mit der KLS den Erbbaupachtvertrag rückabwickeln und mit dem neuen Betreiber einen neuen Erbbaupachtvertrag auf 99 Jahre abschließen.

 

 

4.      AN-Beirat: Weshalb sind Sie der Meinung, dass die Betreuung und Versorgung älterer Fürther Mitbürger und Mitbürgerinnen keine Aufgabe der Stadt Fürth ist?

 

Rf. II: Nicht nur ich bin der Meinung, dass die Stadt Fürth sich sehr wohl um alte Menschen kümmern muss. So haben wir beispielsweise einen starken Seniorenrat mit eigenen Finanzmitteln und Antragsrecht über den Oberbürgermeister an die Stadtratsgremien. Genauso errichten wir einen Pflegestützpunkt, mit dem wir Menschen beraten können im Hinblick auf Pflege. Das Sozialamt hat auch jetzt schon eine beratende Funktion. Etwas ganz anderes ist aber das Führen eines Heimes. Die Stadtverwaltung hat Kompetenzen in der Leitung von Verwaltungsdienststellen und Begleitung der Fachämter durch die Querschnittseinheiten. Die Stadtverwaltung kann beraten, Bescheide erteilen, Anträge bearbeiten, Gesetze vollziehen, Veranstaltungen auf die Beine stellen, Pläne aufstellen und Bürger beteiligen.

Die Mitarbeiter*innen eines Heims so wie die Leitung eines Heims haben jedoch ganz andere Bedürfnisse als Mitarbeiter*innen und Amtsleitungen der übrigen Verwaltung. Die Pflege von Menschen ist eine ganz andere Aufgabe als die o.g. Kernkompetenzen, die die Stadt hat. Wichtig ist es auch, dass sich Mitarbeiter*innen gegenseitig aushelfen können und das ist bei mehreren Heimen möglich. So wäre es auch nicht zu dem großen Engpass gekommen, da wir keine Pflegekräfte in der übrigen Verwaltung haben, die wir zum Aushelfen in das Altenheim schicken konnten. Die Heimleitung und die Verwaltung des Heimes wiederum braucht Austauschmöglichkeiten mit anderen Heimen bzw. werden dort Overhead-Aufgaben zentral erbracht. So gibt es dort dann Spezialisten, die sich z.B. in Pflegesatzverhandlungen oder Buchhaltung auskennen. Bestimmte Bereiche, wie Wäsche waschen, gemeinsames Kochen könnten zusammen zentral bzw. zusammen erledigt werden. Das erleichtert einfach den Mitarbeiter*innen den Arbeitsalltag.


 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: