Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des kath. Kindergartens „Unsere Liebe Frau“, Königstraße 113, genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Gebäude, in dem die Räumlichkeiten des Kindergartens und Teile des Pfarrzentrums untergebracht sind, wurde 1978 errichtet. 1979 begann dort der Betrieb von zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 50 Plätzen. Seitdem wurden an dem Gebäude lediglich kleinere Ausbesserungsarbeiten im laufenden Betrieb vorgenommen, sodass es nun dringend sanierungsbedürftig ist. Nötig sind neben Maßnahmen zur Abdichtung des Daches sowohl energetische Sanierungsarbeiten als auch Verbesserungen von Schall- und Sonnenschutz.
Geplant ist die Maßnahme bereits seit 2016 und deren Genehmigung wurde bereits am 21.12.2016 durch den Stadtrat beschlossen. Ursprünglich sollten die Maßnahmen im Frühjahr 2017 begonnen werden. Es kam jedoch zu diversen Verzögerungen, die darin endeten, dass die kath. Kirchengemeinde „Unsere Liebe Frau“ im August 2018 der Stadtverwaltung schriftlich mitteilte, dass das Bauprojekt nunmehr eingestellt werden müsse.
Im vergangenen Jahr wandte sich die kath. Kirchengemeinde „Unsere Liebe Frau“ erneut an die Stadtverwaltung, um mitzuteilen, dass mit dem Architekturbüro Heid + Heid ein neuer Architekt gefunden worden sei und die Maßnahme nun realisiert werden solle. Aufgrund der 2018 erfolgten Mitteilung über die Aufgabe der Sanierungsmaßnahmen durch den Träger, sind im städtischen Haushalt keine Mittel dafür eingestellt. Daher und aufgrund der in der Zwischenzeit gestiegenen Baukosten und Veränderung des Kostenrichtwertes ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
Fördergrundlagen
Die Maßnahme trägt zum Erhalt der am Standort vorhandenen 50 Kindergartenplätze bei. Die Einrichtung ist somit bedarfsgerecht.
Das Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in ihrer aktuell gültigen Fassung mit 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.
Kosten und
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: Mai 2021) und belaufen sich auf insgesamt 1.640.480,41 €.
Kostenschätzung (brutto):
Kostengruppe |
Kostenschätzung
|
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
10.000,00
€ |
3 = Bauwerk – Baukonstruktion |
715.845,00
€ |
4 = Bauwerk – Technische Anlagen |
551.745,50
€ |
5 = Außenanlagen |
84.020,00
€ |
6 = Ausstattung |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
278.869,91
€ |
Gesamt |
1.640.480,41
€ |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).
Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die, dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert, sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Für eine Kindertageseinrichtung mit 50 Kindergartenplätzen werden gemäß dem Summenraumprogramm des Freistaates Bayern maximal 296 m² als förderfähige Fläche anerkannt. Im Bestandsgebäude vorhanden sind 250,08 m² förderfähige Fläche. Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert von 5.010 €/m² ergibt sich daraus ein Kostenhöchstwert der zuweisungsfähigen Ausgaben von 1.252.900,80 €. Da die tatsächlichen Kosten der Maßnahme den Kostenhöchstwert übersteigen, findet dieser Anwendung und daher wird nach Kostenhöchstwert gefördert.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. Dort ist unter 5.3 die Förderung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen sowohl von Neubauten als auch von Generalsanierungen mit 90% der förderfähigen Kosten festgelegt. Daraus ergibt sich für die Generalsanierung eine Fördersumme von rund 1.127.611 € (90 % von 1.252.900 €).
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von rund 1.127.611 €.
Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
1.640.480,41 € |
(gerundet): 1.640.480 € |
Zuweisungsfähige Ausgaben |
1.252.900,80 € |
1.252.900 € |
|
|
|
Baukostenzuschuss Stadt
(90%) |
1.127.610,72 € |
1.127.611 € |
= Staatliche Gesamtförderung |
75% aus 1.127.610,72 € |
845.700 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
281.911
€ |
Eigenanteil des Investors |
|
512.870
€ |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 845.708 €. Der städtische
Anteil beträgt dadurch 281.903 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
Staatliche Förderung: 845.700 €
Städtischer Zuschuss: 281.911 €
Anteil Träger: 512.870 €
Gesamtkosten 1.640.480 €
Finanzierung:
Für Generalsanierungen der Kindertageseinrichtungen von Dritten sind als Pauschalansatz in der derzeit geltenden Mittelfristigen Investitionsplanung 2021-2025 insgesamt 4,0 Mio. € veranschlagt. Für die Haushaltsjahre 2022/2023 sind dabei 2,0 Mio. € vorgesehen. Die Maßnahme ist somit finanziert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Kostenschätzung, Plan, Flächenberechnung und Baubeschreibung