Betreff
Einführung eines demokratisch legitimierten Jugendbeteiligungsgremiums
Vorlage
JgA/0533/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss stimmt der Einführung eines demokratisch legitimierten Jugendbeteiligungsgremiums zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Jugendbeteiligung aufzuzeigen und deren Auswirkungen auszuarbeiten.

Mit einer begleitenden Fachberatung durch das Deutsche Kinderhilfswerk besteht Einverständnis.

 


Seit 2013 arbeiten die kommunale Jugendarbeit und der Stadtjugendring Fürth an dem Ziel, eine niedrigschwellige Jugendbeteiligung aufzubauen und auszuweiten. Sie tun dies gemeinsam im Jugendpartizipationsprojekt „Echt-Fürth“. Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

Der Stadtjugendring Fürth als Dachverband der in Jugendverbänden organisierten Kinder und Jugendlichen, die Jugendorganisationen der politischen Parteien und die Schülermitverant-wortungen (SMV) bieten bereits seit Jahren eine institutionalisierte und demokratisch legitimierte Form von Interessensvertretung von jungen Menschen in den klassischen Strukturen der kommunalen Politik. Der Stadtjugendring verfügt z. B. über einen stimmberechtigten und einen beratenden Sitz im Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten (mit Rede und Antragsrecht). Diese Arbeit ist sehr bedeutsam und soll durch das neue Gremium in keiner Weise geschmälert werden. Im Gegenteil, soll zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, wie sich auch unorganisierte Jugendliche in den politischen Prozess stärker einbringen können und mit den bestehenden Strukturen erfolgreich im Interesse der Jugendlichen auch niedrigschwellig kooperieren können. Wichtig ist es, dass die gewählten Jugendvertreter/innen im Gremium dem realen Abbild der soziokulturellen Zusammensetzung der Stadtgesellschaft entsprechen.

Die Tatsache, dass Jugendliche erst ab 18 Jahren wahlberechtigt sind und sie somit zunächst keine relevante Wählergruppe darstellen, ist das Kernargument für die Einrichtung einer demokratischen Vertretung von Jugendinteressen durch die Jugendlichen selbst. Aus Sicht der Jugendlichen erweitert es die Partizipationsmöglichkeiten und für den Stadtrat eröffnet eine Jugendvertretung die Möglichkeit, besser auf die Interessen der Jugendlichen – und damit auch der zukünftigen Wähler/innen – einzugehen.

 

Das Gremium soll durch Wahlen demokratisch legitimiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine ökonomische, politisch akzeptable und jugendgerechte Form der Wahl zu entwickeln und mit den Mitgliedern des Runden Tisches Jugend eine Satzung mit den konkreten Aufgaben und Einwirkungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt wird.

 

Ein bereits bestehender Kontakt mit dem Kinderhilfswerk kann für die Einholung einer begleitenden Fachberatung genutzt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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