Betreff
Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) für die Kindertagespflege
Vorlage
JgA/0536/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stadt Fürth beteiligt sich –vorbehaltlich der Zustimmung des Freistaats Bayern und Erfüllung der Förderkriterien- am Förderprogramm „Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) in (Groß)Tagespflegestellen“ und schafft eine entsprechende, befristete (Vollzeit)Stelle beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, spätestens zum 01.01.2022.


Um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln, ist mit dem Angebot der Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB) ein dauerhaftes Unterstützungssystem für die bayerischen Kindertageseinrichtungen geschaffen worden.

 

Dieses wurde im Rahmen eines Modellversuchs (2015-2018) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) erfolgreich erprobt und ist inzwischen als trägerunabhängiges, eigenständiges und effektives Unterstützungssystem für Kindertageseinrichtungen in Bayern etabliert und verstetigt. Es ergänzt bestehende Unterstützungsangebote und umfasst Beratung und Coaching für Leitung und Team. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses –für die Zielgruppen kostenlose- Angebot durch staatliche Zuwendungen in Form von Personalkostenzuschüssen für die Beschäftigung der Qualitätsbegleitungen.

 

Bisher war der Bereich der Kindertagespflege von dieser Unterstützungsmöglichkeit ausgenommen und nur Kindertageseinrichtungen konnten von den Vorteilen dieses Angebots profitieren. Nunmehr erwägt die Bayerische Staatsregierung die Förderung einer Anstellung von pädagogischen Qualitätsbegleitungen explizit für die Kindertagespflege.

 

 

 

 

In der Stadt Fürth stellt die Kindertagespflege neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule für die Kindertagesbetreuung dar. Sie richtet sich schwerpunktmäßig an Kinder unter drei Jahren und ermöglicht die Umsetzung des gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrechts der Personensorgeberechtigten hinsichtlich der Betreuungsform ihrer Kinder. Derzeit stehen an 52 Standorten bis zu 235 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt meist in familienähnlichen Verhältnissen in kleinen Gruppen bis zu 5 Kindern.

 

Durch die Installation einer PQB für die Kindertagespflege (angesiedelt beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Abteilung Kindertageseinrichtungen) kann ein wertvolles Beratungsangebot für die Tagespflegepersonen im Stadtgebiet geschaffen und die qualitative Weiterentwicklung in diesem Betreuungssektor unterstützt werden. Da die Tagespflegepersonen in der Regel alleine im eigenen Haushalt betreuen, fehlen im Alltag oft Möglichkeiten zum regelmäßigen Austausch mit anderen Tagespflegepersonen, wie sie beispielsweise in einer Kita viel eher gegeben sind. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und hier insbesondere der damit beauftragte Träger fmf FamilienBüro gGmbH sorgen zwar bereits für regelmäßige Fortbildungen und halten feste Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen für den Bereich der Kindertagespflege vor, für weitergehende, längerfristige Beratungs- und Coachingprozesse fehlen aber die zeitlichen und personellen Ressourcen. Mit einer PQB können die bereits bestehenden und etablierten Strukturen gefestigt und um zusätzliche Beratungs- und Weiterbildungsangebote erweitert werden.

 

Die Stadt Fürth nimmt bisher nicht an einem PQB-Programm teil. Für den Kita-Bereich ist aufgrund begrenzter Förderkapazitäten des Freistaats derzeit keine vergleichbare Antragstellung möglich, daher sollte aus Sicht der Verwaltung zumindest für den Bereich der Tagespflege diese Möglichkeit genutzt werden.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat hierzu bereits eine unverbindliche Interessensbekundung gegenüber dem Freistaat abgegeben. Die tatsächliche Förderung und damit die Stellenschaffung ist abhängig von der Zustimmung des Freistaats Bayern und vom Erlass einer entsprechenden Förderrichtlinie, die allerdings bis dato noch nicht vorliegt. In Aussicht gestellt wurde aber schon im Vorfeld eine Fördersumme von bis zu 65.000 Euro pro Jahr für eine Vollzeitstelle, der von der Kommune zu tragende Eigenanteil liegt bei 10% der tatsächlichen Personalkosten. Ausgehend von einer Eingruppierung der PQB in Anlehnung an die Nachbarstädte (EGr. S15) ist mit Gesamtkosten von 78.800 Euro jährlich zu rechnen, davon entfallen entlang der angekündigten Höchstförderung 13.800 Euro auf die Stadt Fürth.

 

Die Förderung ist zunächst befristet bis 31.12.2022. Von einer Verlängerung, wenn nicht gar Verstetigung, ist jedoch auszugehen. Dem Freistaat Bayern stehen nicht unerhebliche Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ zur Verfügung, die bisher noch keiner Verwendung zugeführt werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung solcher inzwischen bewährten Angebotsstrukturen auch bei künftigen Mittelverteilungen priorisiert wird.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

13.800

 

nein

x

ja

13.800

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4542.4140
                 4340
                 4440
                 4690

Budget-Nr. 51250

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


Anschreiben des StMAS „Interessensbekundung für PQB in der Kindertagespflege“