Betreff
Förderrichtlinie des Freistaats Bayern zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Kindertageseinrichtungen
Vorlage
JgA/0540/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

1.

Die Stadt Fürth verzichtet -im Gleichklang mit den Nachbarstädten Nürnberg und Erlangen- auf die Beschaffung und Überlassung von Luftreinigungsgeräten für die freien Träger gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung (…)“ vom 14.07.2021, sondern reicht, wie dort vorgesehen, die Fördergelder des Freistaates an die freien Träger weiter.

 

2.

Die Verwaltung prüft für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit der Aufstellung mobiler Luftreinigungsgeräte in den Gruppenräumen.

 

 


Der Freistaat Bayern hat am 14.07.2021 die „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung (…)“ veröffentlicht (siehe Anlage). Damit will die bayerische Staatsregierung die Träger von Kindertageseinrichtungen erneut bei der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten unterstützen. Für die Schulen gibt es eine eigene Förderrichtlinie, die aber grundsätzlich die gleichen Inhalte und Zielsetzungen hat.

 

Im Kita-Bereich sollen für alle Gruppen- und Funktionsräume von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen (GTP) mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden können. Die Hoffnung ist, dass zusammen mit den gut funktionierenden Hygienemaßnahmen wie Tests und Masken sowie einer hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung die Geräte einen wichtigen Beitrag leisten, um künftig einen möglichst uneingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.

 

Dezentrale Lüftungsanlagen sind regelmäßig über ein Bundesprogramm förderfähig und damit in diesen Fällen nicht vom Landesprogramm erfasst. Im Bereich der Kindertagesbetreuung ist nach derzeitiger Auslegung des Bundesprogramms kein Anwendungsbereich ersichtlich.

 

Die Richtlinie sieht gemäß den technischen Vorschriften einen entsprechenden Luftaustausch mit HEPA-Filterung vor. Die im letzten Herbst für alle städt. Kitas angeschafften CO2-Sensoren, die einen notwendigen Luftaustausch anzeigen sollten, haben in den Kindertageseinrichtungen etwa alle 30-40 Min. auf diesen hingewiesen. Da die Luftreinigungsgeräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das Umweltbundesamt auch in der kalten Jahreszeit weiter die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.

 

Die staatliche Förderung beläuft sich auf 50 % der Anschaffungskosten, beträgt jedoch höchstens 1.750 Euro pro Raum und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Antragsteller verpflichten sich zur Nutzung dieser Geräte für mindestens 3 Jahre.

 

Die Richtlinie sieht zwei Varianten der Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten vor:

1.    Die Kommune beschafft die Geräte und stellt diese den freien Trägern zur Verfügung. Hier müssten dann unter Umständen konkrete Vereinbarungen getroffen werden, sollten die Träger an den Kosten beteiligt werden. Die freien Träger würden sich hierdurch ein Ausschreibeverfahren und eventuell Anschaffungskosten sparen.

 

2.    Die Kommune sammelt die Anträge der freien Träger und leitet diese an den Freistaat Bayern weiter. Anschließend werden die Fördergelder (50% der Kosten, max. 1.750 €) durch die Kommune an die freien Träger weitergereicht.

 

Die Verwaltung hat eine Umfrage bei allen Einrichtungen im Stadtgebiet vorgenommen, um die Anzahl der Gruppen- und Mehrzweckräume abzufragen. Auch wenn nicht alle Antworten zuverlässig eingetroffen sind, zeichnet sich dennoch ab, dass von insgesamt ca. 680 Räumen auszugehen ist. Hiervon kommen ca. 20% nicht in Frage, weil die Kindertageseinrichtungen bereits über zentrale oder dezentrale Belüftungsanlagen verfügen. Somit wäre bei einer Bereitstellung durch die Stadt Fürth ohne Eigenanteil der Träger (siehe Variante 1) von Investitionskosten von bis zu 952.000 € (544 Räume x 1.750 €) auszugehen, sofern die Beschaffung für 3.500 € überhaupt realisierbar wäre. Eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Fürth und Überlassung bzw. Weitergabe an alle freien Träger wäre –neben den genannten Mehrkosten - mit einem umfangreichen formellen Ausschreibungsverfahren sowie einem enormen logistischen und personellen Aufwand für die Kommune verbunden. Die notwendigen Schritte können von der Verwaltung nicht ohne weiteres zeitnah umgesetzt werden. Diese Einschätzung wird auch von den Nachbarkommunen Nürnberg und Erlangen geteilt, die im engen Austausch mit der Stadt Fürth stehen. Hier wird ebenfalls eine reine Weiterleitung der Fördermittel an die freien Träger favorisiert (siehe Variante 2).

 

Für die kommunalen Einrichtungen der Stadt Fürth wurde in einer ersten Einschätzung, unter Beteiligung mehrerer Kita-Leitungen ermittelt, dass der Einsatz der für die Schulen vorgesehenen Geräte für die Kitas aufgrund des erforderlichen Platzes eher nicht in Frage kommt. Hier muss geprüft werden, in welchen Einrichtungen der gleiche Effekt mühelos mit Fensterlüftungen erreicht werden kann und in welchen eine Anschaffung von Luftreinigungsgeräten angezeigt ist. Dies ist insbesondere notwendig, da in einigen Einrichtungen Forderungen seitens der Elternschaft hinsichtlich der Ausstattung mit solchen Geräten geäußert wurden. In Kinderkrippen z.B. kann dies durchaus sinnvoll sein, da hier die Kinder bei entsprechendem Luftaustausch schneller frieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Text der Förderrichtlinie