1.
Die Stadt Fürth
verzichtet -im Gleichklang mit den Nachbarstädten Nürnberg und Erlangen- auf
die Beschaffung und Überlassung von Luftreinigungsgeräten für die freien Träger
gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen
zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung (…)“ vom
14.07.2021, sondern reicht, wie dort vorgesehen, die Fördergelder des
Freistaates an die freien Träger weiter.
2.
Die Verwaltung
prüft für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft die
Notwendigkeit und Umsetzbarkeit der Aufstellung mobiler Luftreinigungsgeräte in
den Gruppenräumen.
Der Freistaat
Bayern hat am 14.07.2021 die „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten
für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der
Kindertagesbetreuung (…)“ veröffentlicht (siehe Anlage). Damit will die
bayerische Staatsregierung die Träger von Kindertageseinrichtungen erneut bei
der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten unterstützen. Für die Schulen gibt es
eine eigene Förderrichtlinie, die aber grundsätzlich die gleichen Inhalte und
Zielsetzungen hat.
Im Kita-Bereich
sollen für alle Gruppen-
und Funktionsräume von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen
(GTP) mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden können. Die Hoffnung ist,
dass zusammen mit den gut funktionierenden Hygienemaßnahmen wie Tests und
Masken sowie einer hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung die Geräte einen
wichtigen Beitrag leisten, um künftig einen möglichst uneingeschränkten Betrieb
zu ermöglichen.
Dezentrale
Lüftungsanlagen sind regelmäßig über ein Bundesprogramm förderfähig und
damit in diesen Fällen nicht vom Landesprogramm erfasst. Im Bereich der
Kindertagesbetreuung ist nach derzeitiger Auslegung des Bundesprogramms kein
Anwendungsbereich ersichtlich.
Die Richtlinie
sieht gemäß den technischen Vorschriften einen entsprechenden Luftaustausch mit
HEPA-Filterung vor. Die im letzten Herbst für alle städt. Kitas angeschafften
CO2-Sensoren, die einen notwendigen Luftaustausch anzeigen sollten,
haben in den Kindertageseinrichtungen etwa alle 30-40 Min. auf diesen
hingewiesen. Da die Luftreinigungsgeräte weder
CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das
Umweltbundesamt auch in der kalten Jahreszeit weiter die Fensterlüftung als
prioritäre Maßnahme.
Die staatliche
Förderung beläuft sich auf 50 % der Anschaffungskosten, beträgt jedoch höchstens 1.750 Euro pro
Raum und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Antragsteller
verpflichten sich zur Nutzung dieser Geräte für mindestens 3 Jahre.
Die Richtlinie
sieht zwei Varianten der Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten vor:
1. Die Kommune beschafft die Geräte und
stellt diese den freien Trägern zur Verfügung. Hier müssten dann unter
Umständen konkrete Vereinbarungen getroffen werden, sollten die Träger an den
Kosten beteiligt werden. Die freien Träger würden sich hierdurch ein
Ausschreibeverfahren und eventuell Anschaffungskosten sparen.
2. Die Kommune sammelt die Anträge der freien
Träger und leitet diese an den Freistaat Bayern weiter. Anschließend werden die
Fördergelder (50% der Kosten, max. 1.750 €) durch die Kommune an die freien
Träger weitergereicht.
Die Verwaltung
hat eine Umfrage bei allen Einrichtungen im Stadtgebiet vorgenommen, um die
Anzahl der Gruppen- und Mehrzweckräume abzufragen. Auch wenn nicht alle
Antworten zuverlässig eingetroffen sind, zeichnet sich dennoch ab, dass von
insgesamt ca. 680 Räumen auszugehen ist. Hiervon kommen ca. 20% nicht in Frage,
weil die Kindertageseinrichtungen bereits über zentrale oder dezentrale
Belüftungsanlagen verfügen. Somit wäre bei einer Bereitstellung durch die Stadt
Fürth ohne Eigenanteil der Träger (siehe Variante 1) von Investitionskosten von bis zu 952.000 € (544 Räume x 1.750 €)
auszugehen, sofern die Beschaffung für 3.500 € überhaupt realisierbar wäre.
Eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Fürth und Überlassung bzw. Weitergabe
an alle freien Träger wäre –neben den genannten Mehrkosten - mit einem
umfangreichen formellen Ausschreibungsverfahren sowie einem enormen
logistischen und personellen Aufwand für die Kommune verbunden. Die notwendigen
Schritte können von der Verwaltung nicht ohne weiteres zeitnah umgesetzt
werden. Diese Einschätzung wird auch von den Nachbarkommunen Nürnberg und
Erlangen geteilt, die im engen Austausch mit der Stadt Fürth stehen. Hier wird
ebenfalls eine reine Weiterleitung der Fördermittel an die freien Träger
favorisiert (siehe Variante 2).
Für die
kommunalen Einrichtungen der Stadt Fürth wurde in einer ersten Einschätzung,
unter Beteiligung mehrerer Kita-Leitungen ermittelt, dass der Einsatz der für
die Schulen vorgesehenen Geräte für die Kitas aufgrund des erforderlichen
Platzes eher nicht in Frage kommt. Hier muss geprüft werden, in welchen
Einrichtungen der gleiche Effekt mühelos mit Fensterlüftungen erreicht werden
kann und in welchen eine Anschaffung von Luftreinigungsgeräten angezeigt ist.
Dies ist insbesondere notwendig, da in einigen Einrichtungen Forderungen
seitens der Elternschaft hinsichtlich der Ausstattung mit solchen Geräten
geäußert wurden. In Kinderkrippen z.B. kann dies durchaus sinnvoll sein, da
hier die Kinder bei entsprechendem Luftaustausch schneller frieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Text der Förderrichtlinie