Betreff
Stellenplan Rf. VI / AWS - Stellenschaffung im Bereich Fördermittelmanagement
Vorlage
OrgA/0211/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Im Stellenplan von Rf. VI / AWS wird eine Stelle im Umfang von 0,89 VZÄ für den Bereich Fördermittelmanagement geschaffen.

 

Die Stelle erhält die Funktionsbezeichnung „SB Fördermittelmanagement Wirtschaftsstandort“.

 

Die Stelle kann vorgezogen bereits im laufenden HHJ 2021 besetzt werden.


Zum Stellenplan 2022 beantragt Rf. VI / AWS die Schaffung von 0,89 VZÄ (vgl. hierzu auch Anlage 1) im Bereich Fördermittelmanagement und –beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für den Wirtschaftsstandort Fürth.

 

Die Antragstellung fußt auf entsprechenden Anträgen der GRÜNEN (Anlage 6) vom 17.02.2021 und der CSU (Anlage 7) vom 24.02.2021, die im Februar 2021 im FVA positiv beschieden wurden.

Die Dringlichkeit der Stellenbesetzung (insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie) bedingt eine vorgezogene Entscheidungsfindung im Oktober-POA als „unterjähriger Vorgang / OrgA-Begutachtung“.

 

Derzeit stehen bei AWS zur Aufgabenwahrnehmung auf der (Vollzeit-)Stelle 85070 (SB Standortentwicklung und Fördermittelberatung; EGr 9a) 0,15 VZÄ zur Verfügung. Dieser Stellenanteil ist zzt. mit der Bearbeitung von Förderanträgen für Lastenräder ausgelastet.

 

Die Stellenkapazität reicht somit nicht aus, um dieser komplexen Aufgabenstellung seitens

Rf. VI / AWS angemessen gerecht werden zu können (vgl. hierzu auch Anlage 2 / Stellungnahme AWS).

 

Die von AWS angedachte „Lotsenfunktion“ für die neu beantragte Stelle ist auch nach Einschätzung von OrgA der richtige Ansatz, um zum einen den mittelständischen Unternehmen die „Schwellenangst“ zu nehmen und zum anderen auch sicherzustellen, dass die teilweise recht unübersichtlichen unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (vgl. hierzu auch Anlage 3, 4 und 5) möglichst passgenau vermittelt werden.

 

Aber auch unter dem Gesichtspunkt einer zielgerichteten Stärkung des Wirtschaftsstandortes Fürth (Stichwort: Wettbewerbsfähigkeit) ist die Stellenaufstockung sinnvoll, weil gerade die kleinen und mittleren Unternehmen die überwiegende Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort stellen und darüber hinaus auch den Großteil der Gewerbesteuereinnahmen erbringen.

 

Wachstums- und Investitionsentscheidungen des Mittelstandes sind zumeist eng verbunden mit wichtigen Fragestellungen zu möglichen Finanzierungsformen – hierbei stellt die Inanspruchnahme von evtl. vorhandenen Fördermöglichkeiten einen wichtigen Teilaspekt dar.

 

Dabei reicht der Beratungsspielraum von der Existenzgründung oder einer angestrebten verstärkten Internationalisierung, über die Themen Digitalisierung, Energie und Umwelt bis hin zu anstehenden Investitionen.

 

Das Stellenprofil sieht im Umfang von 30% darüber hinaus aber auch eine stadtinterne Beratungsfunktion im Hinblick auf Akquise Möglichkeiten von Fördermitteln auch für die anderen Ämter der Stadt Fürth vor. Dieser Synergieeffekt dürfte sich sukzessive auf Grund des Know-how Zuwachses auf der Stelle ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Schaffung der 0,89 VZÄ in EGr 11 fallen Personalkosten in Höhe von 80.901 € an.

 

Diese Kosten sind durch den innerhalb des Stellendeckels für Rf. VI zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag vollständig gedeckt.

 

Darüber hinaus wurde der Antrag von Rf. VI mit der höchsten Priorität versehen.

 

Vorgezogene Stellenbesetzung noch im HHJ 2021:

 

Das Stellenplanverfahren für das HHJ 2022 sieht unter Punkt 7 (unterjährige Stellenschaffungen) die Möglichkeit vor, dass in dringenden Ausnahmefällen eine Stellenbesetzung noch im laufenden Haushaltsjahr möglich ist, wenn diese auf einer freien Stelle im Stellenplan vollständig abgebildet werden kann.

 

Im Stellenplan von AWS kann hierfür die ruhestandsbedingt frei gewordene (Vollzeit-)Stelle 80031 (SB; stv. Amtsleitung; BGR A 12) übergangsweise herangezogen werden.

 

Der zukünftige Aufgabenzuschnitt und die damit einhergehende Neubewertung der Stelle 80031 steht noch aus.

 

 

 

Ergebnis:

 

Unter Berücksichtigung aller Aspekte befürwortet OrgA die Schaffung von 0,89 VZÄ in EGr 11 im Bereich Fördermittelmanagement und –beratung für den Wirtschaftsstandort Fürth.

 

Die Funktionsbezeichnung lautet „SB Fördermittelmanagement Wirtschaftsstandort“.

 

Somit stehen im Stellenplan von AWS insgesamt 1,04 VZÄ zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.

 

Mit dieser Stellenausstattung liegt Fürth, selbst unter Berücksichtigung der 30% für den innerstädtischen Beratungsaufwand, im Städtevergleich weit vorne, wie eine aktuelle Abfrage in den Städten Regensburg, Würzburg, Erlangen, Ingolstadt und Augsburg ergeben hat.

 

Tabellarische Übersicht zur Stellenausstattung in den anderen Städten:

 

Stadt

Stellenanteil

Regensburg

keine vergleichbare Stelle

Würzburg

keine vergleichbare Stelle

Erlangen

0,1 VZÄ

Ingolstadt

keine vergleichbare Stelle

Augsburg

keine vergleichbare Stelle

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

80.901

 

nein

X

ja

80.901

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Stellenschaffungsantrag Rf. VI / AWS

Anlage 2 –Stellungnahme / Konzept AWS

Anlage 3 – Aufstellung Fördermittel

Anlage 4 – Förderinstrumente Corona-Hilfen

Anlage 5 – Überblick Corona-Zuschüsse

Anlage 6 – Antrag Bündnis 90 Die Grünen

Anlage 7 – Antrag CSU