Im Stellenplan von Rf. VI / AWS wird eine Stelle im Umfang von 0,89 VZÄ für den Bereich Fördermittelmanagement geschaffen.
Die Stelle erhält die Funktionsbezeichnung „SB Fördermittelmanagement Wirtschaftsstandort“.
Die Stelle kann vorgezogen bereits im laufenden HHJ 2021 besetzt werden.
Zum Stellenplan 2022 beantragt Rf. VI / AWS die Schaffung von 0,89 VZÄ
(vgl. hierzu auch Anlage 1) im Bereich Fördermittelmanagement und –beratung von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für den Wirtschaftsstandort Fürth.
Die Antragstellung fußt auf entsprechenden Anträgen der GRÜNEN
(Anlage 6) vom 17.02.2021 und der CSU (Anlage 7) vom 24.02.2021, die im
Februar 2021 im FVA positiv beschieden wurden.
Die Dringlichkeit der Stellenbesetzung (insbesondere auch im Hinblick
auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie) bedingt eine vorgezogene
Entscheidungsfindung im Oktober-POA als „unterjähriger Vorgang /
OrgA-Begutachtung“.
Derzeit stehen bei AWS zur
Aufgabenwahrnehmung auf der (Vollzeit-)Stelle 85070 (SB Standortentwicklung und
Fördermittelberatung; EGr 9a) 0,15 VZÄ zur Verfügung. Dieser
Stellenanteil ist zzt. mit der Bearbeitung von Förderanträgen für Lastenräder
ausgelastet.
Die Stellenkapazität reicht somit nicht aus, um dieser komplexen
Aufgabenstellung seitens
Rf. VI / AWS angemessen gerecht werden zu können (vgl. hierzu auch
Anlage 2 / Stellungnahme AWS).
Die von AWS angedachte „Lotsenfunktion“ für die neu beantragte Stelle
ist auch nach Einschätzung von OrgA der richtige Ansatz, um zum einen den
mittelständischen Unternehmen die „Schwellenangst“ zu nehmen und zum anderen
auch sicherzustellen, dass die teilweise recht unübersichtlichen
unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (vgl. hierzu auch Anlage 3, 4 und 5)
möglichst passgenau vermittelt werden.
Aber auch unter dem Gesichtspunkt einer zielgerichteten Stärkung
des Wirtschaftsstandortes Fürth (Stichwort: Wettbewerbsfähigkeit) ist die
Stellenaufstockung sinnvoll, weil gerade die kleinen und mittleren Unternehmen
die überwiegende Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort stellen und
darüber hinaus auch den Großteil der Gewerbesteuereinnahmen erbringen.
Wachstums- und Investitionsentscheidungen des Mittelstandes sind
zumeist eng verbunden mit wichtigen Fragestellungen zu möglichen
Finanzierungsformen – hierbei stellt die Inanspruchnahme von evtl. vorhandenen
Fördermöglichkeiten einen wichtigen Teilaspekt dar.
Dabei reicht der Beratungsspielraum von der Existenzgründung oder
einer angestrebten verstärkten Internationalisierung, über die Themen
Digitalisierung, Energie und Umwelt bis hin zu anstehenden Investitionen.
Das Stellenprofil sieht im Umfang von 30% darüber hinaus aber auch
eine stadtinterne Beratungsfunktion im Hinblick auf Akquise Möglichkeiten von
Fördermitteln auch für die anderen Ämter der Stadt Fürth vor. Dieser
Synergieeffekt dürfte sich sukzessive auf Grund des Know-how Zuwachses auf der
Stelle ergeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Schaffung der 0,89 VZÄ in EGr 11 fallen Personalkosten in
Höhe von 80.901 € an.
Diese Kosten sind durch den innerhalb des Stellendeckels für Rf. VI
zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag vollständig gedeckt.
Darüber hinaus wurde der Antrag von Rf. VI mit der höchsten
Priorität versehen.
Vorgezogene
Stellenbesetzung noch im HHJ 2021:
Das Stellenplanverfahren für das HHJ 2022 sieht unter Punkt 7
(unterjährige Stellenschaffungen) die Möglichkeit vor, dass in dringenden
Ausnahmefällen eine Stellenbesetzung noch im laufenden Haushaltsjahr
möglich ist, wenn diese auf einer freien Stelle im Stellenplan vollständig
abgebildet werden kann.
Im Stellenplan von AWS kann hierfür die ruhestandsbedingt frei
gewordene (Vollzeit-)Stelle 80031 (SB; stv. Amtsleitung; BGR A 12)
übergangsweise herangezogen werden.
Der zukünftige Aufgabenzuschnitt und die damit einhergehende
Neubewertung der Stelle 80031 steht noch aus.
Ergebnis:
Unter Berücksichtigung aller Aspekte befürwortet OrgA die Schaffung
von 0,89 VZÄ in EGr 11 im Bereich Fördermittelmanagement und –beratung für den
Wirtschaftsstandort Fürth.
Die Funktionsbezeichnung lautet „SB Fördermittelmanagement
Wirtschaftsstandort“.
Somit stehen im Stellenplan von AWS insgesamt 1,04 VZÄ zur
Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.
Mit dieser Stellenausstattung liegt Fürth, selbst unter
Berücksichtigung der 30% für den innerstädtischen Beratungsaufwand, im
Städtevergleich weit vorne, wie eine aktuelle Abfrage in den Städten
Regensburg, Würzburg, Erlangen, Ingolstadt und Augsburg ergeben hat.
Tabellarische Übersicht zur Stellenausstattung in den anderen Städten:
Stadt |
Stellenanteil |
Regensburg |
keine
vergleichbare Stelle |
Würzburg |
keine
vergleichbare Stelle |
Erlangen |
0,1
VZÄ |
Ingolstadt |
keine
vergleichbare Stelle |
Augsburg |
keine
vergleichbare Stelle |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
80.901 € |
|
nein |
X |
ja |
80.901 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Stellenschaffungsantrag Rf. VI / AWS
Anlage 2 –Stellungnahme / Konzept AWS
Anlage 3 – Aufstellung Fördermittel
Anlage 4 – Förderinstrumente Corona-Hilfen
Anlage 5 – Überblick Corona-Zuschüsse
Anlage 6 – Antrag Bündnis 90 Die Grünen
Anlage 7 – Antrag CSU