Der POA nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Die AfD im Fürther Stadtrat stellt zum Thema „Ämtergänge ohne
Präsenztermine“ an OrgA,
Rf. IV und Rf. III 6 Anfragen zur Beantwortung im Oktober POA.
OrgA hat darüber hinaus auch die Leitung des Jobcenters der Stadt
Fürth gebeten, zu den Fragen 2 und 4 eine Stellungnahme abzugeben (vgl. hierzu
Anlage 2).
OrgA nimmt zu den Anfragen 1, 3 und 5 wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Um Bürgerinnen und Bürgern (im Folgenden „antragstellende Person“
genannt) digitale Verwaltungsleistungen online anzubieten, sind folgende
technischen Voraussetzungen zwingend zu schaffen (im Anschluss an die
Auflistung erfolgt eine Abschätzung der anfallenden Kosten):
- Netzzugang
Grundvoraussetzung ist, dass die antragstellende Person zwingend über einen Internetzugang verfügt, um die angebotenen E-Government-Dienste auf den Servern von beauftragten Unternehmen, der Stadt, des Landes oder des Bundes erreichen zu können. Dies kann ein privater Internetzugang (DSL oder Mobilfunkvertrag; häufig bereits mit einer Flatrate abgeschlossen, so dass keine weiteren Kosten anfallen) sein; alternativ kann der Zugang aber auch über ein kostenfreies, öffentliches oder privates WLAN sowie über öffentliche Service-Terminals erfolgen.
- Endgerät mit Internet Browser
Im Falle eines privaten Zugangs zu digitalen Verwaltungsleistungen ist es überdies erforderlich, dass die antragstellende Person über ein Bedienelement (Endgerät) verfügt, welches Antragsformulare auf einem Bildschirm darstellen kann. Darüber hinaus müssen eine Tastatur oder andere Eingabemechanismen verfügbar sein, damit Antragsformulare digital ausgefüllt werden können. Die Stadt Fürth setzt hierbei strategisch auf eine möglichst große Variantenvielfalt und unterstützt Endgeräte, die aufgrund ihrer architektonische Compliance-Anforderung mobile first, dafür sorgt, dass Anträge auch von mobilen Endgeräten mit kleinen Bildschirmen aus komfortabel ausgefüllt werden können.
Somit muss eine
antragstellende Person über den Zugang zu einem PC (wenn kein eigener PC
vorhanden ist, kann alternativ auch eine entsprechende Infrastruktur z.B. in
einem Internet Café genutzt werden), einen mobilen Computer (Notebook), ein
Tablet, ein Smartphone oder ein funktional vergleichbares Gerät besitzen. Durch
die weitere Compliance-Anforderung web
first wird auf diesen Geräten lediglich ein Internet Browser als Anwendung
vorausgesetzt. Somit entfällt das Installieren von speziellen
Software-Programmen, was die Handhabung deutlich vereinfacht.
- Digitale Benutzerkonten
Sicherheit ist gerade auch bei der Antragstellung ohne Präsenztermin wichtig, um Missbrauch (insbesondere Identitätsdiebstahl) zu verhindern. Für die meisten Onlineleistungen ist dabei die einmalige Anlage eines kostenfreien, digitalen Benutzerkontos durch die antragstellende Person erforderlich: In Fürth eignen sich hierbei aktuell vor allem die BundID oder alternativ die BayernID als sicheres Benutzerkonto.
- Voraussetzungen für die hohe
Authentifizierung mit dem Personalausweis
Es gibt eine
Reihe von E-Government-Dienstleistungen, die aus Sicherheitsgründen nur dann
ohne Präsenztermin alternativ online beantragt werden können, wenn die
antragstellende Person sich auch online mit dem Personalausweis (nPA) ausweisen
kann. Die entsprechenden Personalausweise mit dieser Funktionalität sind
mittlerweile weitreichend durch die Behörden ausgegeben worden.
Darüber hinaus
wird noch folgende Hardware benötigt:
o
Ein
Lesegerät für den Personalausweis, und zwar
§
entweder
ein NFC-fähiges Smartphone (zertifiziert nach BSI)
ODER
§
ein
USB-Lesegerät (zertifiziert nach BSI) für Laptop oder PC.
Schließlich muss auf dem Endgerät eine bestimmte Anwendung des Bundes
installiert sein, die sog. AusweisApp2[1]. Die App ist für Smartphone, Tablet,
Notebook oder PC kostenfrei erhältlich.
Zu den Kosten:
-
Über
einen Internetzugang verfügen Stand heute (mit steigend Tendenz) bereits ca. 90
Prozent[2] der Bürgerinnen und Bürger. Der Zugang
wird überwiegend für das Onlinebanking (63%) und / oder für die Nutzung von
sozialen Netzwerken (55%) benötigt. Eine Veranschlagung der hierfür anfallenden
Kosten für die Online-Services der Verwaltung ist daher realitätsfern bzw.
kann, wenn überhaupt nur zu einem vernachlässigbaren Prozentsatz erfolgen.
-
Mobiltelefone
sind bis zum Alter von 40 Jahren zu über 97 Prozent in der Bevölkerung
verbreitet und über alle Altersklassen hinweg bereits bei 86 Prozent[3], Tendenz monoton steigend bis 2020[4]. Eine Veranschlagung der hierfür
anfallenden Kosten für die Online-Services der Verwaltung ist daher
realitätsfern bzw. kann nur zu einem vernachlässigbaren Prozentsatz erfolgen.
-
Falls
die Rechtslage es für gewisse Online-Dienste erforderlich macht, dass die
digitale Funktion des Personalausweises zum Tragen käme, weil die
antragstellende Person den Behördengang gerne von Zuhause aus erledigen möchte,
muss ein entsprechendes Lesegerät angeschafft werden. Nach aktueller Sondierung
des Marktangebots sollte für die Anschaffung eines BSI-zertifizierten
Lesegerätes je nach Sicherheitslevel mit Kosten zwischen 20 und 30 Euro
gerechnet werden.
Diese Kosten entfallen, wenn alternativ öffentlich zugängliche Terminals mit
dieser Zugangsfunktionalität vorhanden sind.
-
Darüber
hinaus sollten aber auch die Ergebnisse aus dem ONCE-Projekt[5], an dem die Stadt Fürth als
geförderter Partner teilnimmt, mit berücksichtigt werden. Im Rahmen des
Förderprojektes wird der Personalausweis (physische Karte) bzw. vielmehr das
auf ihm gespeicherte Zertifikat in eine sog. sichere Wallet auf dem Smartphone
abgebildet (heute bereits bekannt bspw. für Kreditkarten).
-
Ergänzend dazu stehen derzeit einige
Rechts-Novellierungen im Raum, um die Sicherheitsanforderungen an eine digitale
Antragsstellung für bestimmte Verwaltungsleistungen abzusenken, sodass eine Authentifizierung
auch mittels ELSTER- oder
Authega-Zertifikat, Fernsignatur oder eben mittels eines abgebildeten
Personalausweises in der Handy-Wallet zulässig wird.
-
Die
AusweisApp2 ist kostenlos in den entsprechenden App-Stores verfügbar.
Zu Frage 2:
Beantwortung erfolgt durch Rf. IV - vgl. hierzu die Anlage 1 und durch
das Jobcenter der Stadt Fürth – vgl. hierzu Anlage 2.
Zu Frage 3:
Um die Frage der technischen Machbarkeit von Terminal-Automaten
beantworten zu können, wäre es in einem ersten Schritt zunächst einmal
unumgänglich, dass festgelegt wird, welche Dienstleistungen und
Funktionalitäten der Stadtverwaltung mit Hilfe von Terminals überhaupt
angeboten werden sollen und können.
Darauf aufbauend müssten sich eine
Markterkundung, eine Abfrage bei anderen Städten hinsichtlich bisher gemachter
Erfahrungen sowie Angaben zu möglichen Referenzen sowie eine ausführliche
Rücksprache mit evtl. in Frage kommenden Herstellerfirmen anschließen.
In dieser „Erkundungsphase“ müssten unterschiedlichste Gesichtspunkte
(wie z.B. die Sicherheitsanforderungen, der Funktionsumfang, die Bedienbarkeit,
die Fehleranfälligkeit, Schutzmechanismus gegen Vandalismus usw.) sehr genau
analysiert werden.
Inwieweit aktuell auf dem Markt befindliche Automaten die seitens der
Stadt zunächst einmal zu erarbeitenden Kriterien bereits erfüllen würden, kann
zum derzeitigen Zeitpunkt seitens OrgA nicht beurteilt werden.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass ein solcher Automat aufgrund der aktuellen
Gesetzeslage nicht zwingend einen Präsenztermin ersetzen kann. Für einen
Großteil der aktuellen Leistungen z.B. Passausstellung,
Vaterschaftsanerkennung, etc. ist eine persönliche Anwesenheit nach wie vor
zwingend vorgeschrieben. Mit einer kurz- bis mittelfristigen Änderung ist
hier aktuell nicht zu rechnen.
Eine Integration von Komponenten hinter Metallwänden in einem
geschlossenen Gerät hat zunächst einmal keinen Einfluss auf die
Datensicherheit, da die Daten nicht lokal im Gerät vor Ort gespeichert werden,
sondern zentral auf einem Server (extern).
Grundsätzlich kann aber jedes Gerät, welches an ein Netzwerk
angeschlossen ist, ein Einfallstor und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen,
welches daher entsprechend gesichert werden muss. Eine physische Barriere
allein stellt hier kein wirkliches Hindernis dar.
Der Anfrage der AfD geht von der Hypothese aus, dass es
Automaten mit einem vollumfänglichen Funktionsumfang zur Erledigung von
Behördengängen gibt, die darüber hinaus auch noch einfach zu bedienen sind.
Eine Analyse der Alltagssituation in den unterschiedlichsten
Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger zeichnet derzeit aber häufig dieses
Bild:
Dort wo bereits seit einiger Zeit die Möglichkeiten zur
Selbstbedienung geschaffen wurden, werden diese Lösungen sehr häufig nicht
genutzt, weil die Menschen vor der Technik zurückschrecken. Dies ist sehr schön
zu beobachten bei der zögerlichen Nutzung von
Selbstbedienungs-Terminal-Kassen in Supermärkten oder Baumärkten. Hier wird
oftmals lieber minutenlanges Warten an der einzigen Bedien-Kasse hingenommen,
anstatt selbstständig, schnell und einfach das Selbstbedienungsterminal zu
nutzen.
Ein anderes „Fallbeispiel“ ist die Bedienung von Fahrkartenautomaten,
welches die AfD beispielhaft mit anführt. Auch hier ist zu beobachten, dass
sich etliche Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Bildungsstand und
evtl. Migrationshintergrund mit der Nutzung schwertun. Dabei reichen die
individuellen Hemmnisse von Seh- und Sprachproblemen bis hin zu
Verständnisproblemen bzgl. den unterschiedlichen Menüführungen. Letztendlich
kann von den Systemanbietern immer nur versucht werden, die Menüführungen
möglichst selbsterklärend zu gestalten. Es wird aber immer Menschen geben, die
sich nicht zurechtfinden. Dann kann die Lösung aber nicht darin bestehen, dass
neben jeden Automaten auch noch ein Mensch gestellt wird, der bei der Bedienung
hilfreich zur Seite steht.
Daraus
abgeleitet ergibt sich aus OrgA Sicht die generelle Frage, ob die
Bürgerinnen und Bürger überhaupt ein Interesse daran hätten,
Verwaltungsleistungen am Automaten selbstständig durchführen und würden diese
Automaten dann auch tatsächlich gerne und häufig genutzt werden, wenn es sie
denn gäbe?
Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass eine persönliche Betreuung durch Personal vor
Ort oder durch die Einrichtung einer Hotline sichergestellt werden müsste, um
Fragen zur Bedienung und Verwendung des Geräts zu beantworten.
Somit
ergäbe sich nach Einschätzung von OrgA keinerlei Entlastungsmöglichkeiten
für die Stadt Fürth, sondern ganz im Gegenteil – es entstände vielmehr ein
zusätzlicher personeller und finanzieller Mehraufwand für die Verwaltung.
Zu Frage 4:
Beantwortung erfolgt durch Rf. IV - vgl. hierzu die Anlage 1 und durch
das Jobcenter der Stadt Fürth – vgl. hierzu Anlage 2.
Zu Frage 5:
Aus OrgA Sicht könnten sich evtl. folgende praktische Vorteile
ergeben:
-
Nutzung der Leistungen nach
individuellem Bedarf rund um die Uhr bei Aufstellung in privaten Einrichtungen (z.B.
Banken mit 24-Stunden-Zugang); die Aufstellung in Ämtern der Stadt Fürth stellt
keine Option dar, da dort kein rund um die Uhr Zugang gewährleistet werden kann
-
Ersparnis von Zeit und Kosten
für die Bürgerinnen und Bürger
Allerdings
würde die Aufstellung der Automaten auch folgende Nachteile mit sich bringen:
-
Derzeit nicht quantifizierbare
Anschaffungs- und Wartungs- sowie Betriebskosten (Strom, Reinigung,
Servicekräfte vor Ort, Versicherung)
-
Kosten bei Vandalismus sowie
damit einhergehende ungeplante Ausfallzeiten
-
Grundsätzliche Vorbehalte von
Bürgerinnen und Bürgern bei der Nutzung von Automaten
-
Technische und
Bedienungsschwierigkeiten, welche durch Servicepersonal abgefedert werden
müssten
Nach der Antragstellung durch AfD erfolgte im Rahmen eines
Mailverkehrs zwischen Rf. II und Herrn Stadtrat Haas von der AfD noch eine
weitergehende Konkretisierung des Antrages.
Hierbei stellt Herr Haas insbesondere auf einen Beschluss des
Ingolstädter Stadtrats ab, der die Installation einer Abholstation für Ausweise
und Dokumente am Rathaus vorsieht. Ein ähnliches Projekt hat die Stadt
Nürnberg in Kooperation mit der Sparkasse Nürnberg ins Leben gerufen. Aber auch
hier handelt es sich um reine Ausgabeterminals. Für die Beantragungen
müssen die Bürgerinnen und Bürger auch nach wie vor einen Präsenztermin
wahrnehmen, entweder im Amt oder zu genau festgelegten Zeiten in den
Sparkassenfilialen.
Im Rahmen dieses Mail-Austausches wurden u.a. mögliche Verfahren
zur Authentifizierung an einem Selbstbedienungsterminal beleuchtet. Hierzu
ist generell folgendes anzumerken:
Zur Sicherheit sollte immer eine Zwei-Faktor-Authentisierung
greifen, weil hierdurch eine größere Sicherheit für die zum Einsatz kommenden
Systemkomponenten und die zu verarbeitenden Daten gewährleistet werden kann.
Daher basieren die Smart Terminals alle auf dem Austausch eines digitalen
Codes, der per Mail oder SMS zugeschickt wird. Die antragstellende Person kann
sich dann mit diesem und mit einem biometrischen Zugang (z.B. mittels
Fingerabdruck) gegenüber dem Gerät als zugangsberechtigt ausweisen.
Wenn die Stadt die Registrierung der Bürgerinnen und Bürger zur BundID
oder BayernID (als Voraussetzung für das ONCE Projekt) forciert und den Code
noch sicherer machen möchte, könnte der Versand der Zugangsdaten auch über das
Postfach der BundID oder BayernID abwickelt werden. Im ersten Moment wäre das
gewiss zunächst einmal eine gewisse Hürde, weil die Gefahr bestände, dass die
antragstellende Person das Prozedere als zu umständlich empfindet, wenn sie sich
zunächst einmal dort registrieren lassen müsste – auf der anderen Seite
eröffnet dieses Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern aber auch die zukünftige
komfortable Nutzung digitaler Dienste.
Zu Frage 6:
Beantwortung erfolgt durch Rf. III - vgl. hierzu die Anlage 3.
Fazit:
Wenn tatsächlich zukünftig eine Beantragung an Automaten ermöglicht
werden soll, muss die Stadt, möglichst im Verbund mit anderen Städten, auf eine
Gesetzesänderung hinwirken. Die Anschaffung und der Unterhalt der Automaten wird
eine derzeit nicht näher quantifizierbare Summe kosten. Es müssten Kriterien
entwickelt und abgestimmt werden z.B. im Hinblick auf die Anzahl der Automaten
sowie deren Aufstellungsorte. Um die rund um die Uhr Erreichbarkeit zu
gewährleisten, müssten Kooperationsvereinbarungen mit privaten Trägern wie z.B.
den Banken geschlossen werden. Zu den zwangsläufig anfallenden Folgekosten wie
Wartung, Unterhalt, Reparaturen, Serviceverträge usw. müsste zusätzlich auch in
Personal z.B. für den Betrieb einer Hotline investiert werden.
Die Nutzungsbarrieren, die sich zwangläufig ergeben würden, wurden
bereits ausführlich dargestellt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch
weiterhin eine Vielzahl von antragstellenden Personen einen Präsenztermin mit
einem Verwaltungsmenschen benötigen, damit ihre Anliegen zufriedenstellend und
verständlich geklärt werden können.
Den „Zwischenschritt“ nur reine Abholstationen zu installieren,
den derzeit einige Städte gehen, sollte die Stadt Fürth nicht beschreiten, da
dies kaum zu einer spürbaren Entlastung (weder bei der antragstellenden Person
noch beim Verwaltungspersonal) führen dürfte.
Zum Abholen der Dokumente gibt es im Bürgeramt eine „Fast-Lane“, eine
Belastung des Verwaltungspersonals ist fast nicht gegeben, da der Vorgang
daraus besteht, dass die Bürgerin / der Bürger ihr / sein altes Dokument
abgibt, den Erhalt der neuen Dokumente bestätigt und damit ist der Vorgang
abgeschlossen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass das Befüllen der Abholstation
vom Zeitaufwand ähnlich wie die Abholung vor Ort einzuschätzen ist.
Als großer Pluspunkt bliebe somit „nur“ der Komfortgewinn für die
Bürgerinnen und Bürger, weil sie sich nicht an Öffnungszeiten für die
„Fast-Lane“ halten müssten, sondern rund um die Uhr die Dokumente abholen
könnten.
[1] https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/, zuletzt besucht: 07.09.2021
[2] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/IT-Nutzung/Tabellen/zeitvergleich-computernutzung-ikt.html;jsessionid=E3B228A9E8D10E57084E87B5C9CC7185.live711; zuletzt besucht: 08.09.2021
[3] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/, zuletzt besucht: 07.09.2021
[4] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/198959/umfrage/anzahl-der-smartphonenutzer-in-deutschland-seit-2010/, zuletzt besucht: 07.09.2021
[5] https://www.once-project.de/, zuletzt besucht: 07.09.2021
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Rückantwort Rf. IV (Frage 2 und 4)
Anlage 2 – Rückantwort Jobcenter (Frage 2 und 4)
Anlage 3 – Rückantwort Rf. III (Frage 6)