Betreff
Einführung einer Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung)
Vorlage
BaF/0088/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über Kinderspielplätze.


I.       Die Pflicht zum Nachweis eines ausreichend großen Spielplatzes für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen ist in Art. 7 Abs. 3 S. 1 BayBO geregelt. Damit Streitigkeiten darüber, wie ein ausreichend großer Spielplatz auszusehen hat, künftig vermieden werden, ermächtigt der neugefasste Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO die Gemeinden dazu, dies in einer gemeindlichen Satzung zu regeln.

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde am 16.06.2020 ein Antrag auf die Erstellung einer Spielplatzsatzung gestellt. Dieser wurde in der Sitzung des Bau-und Werkausschusses vom 08.07.2020 behandelt.

Ref. V/Frau Lippert erläuterte zu diesem Zeitpunkt, dass ein “Gesetzesentwurf zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus” vom Ministerrat beschlossen wurde und die Gesetzesänderung abgewartet werden soll.

 

Mit der Novelle der BayBO im Februar 2021 wurde BaF mit der Erarbeitung einer Spielplatzsatzung beauftragt.

 

In der Anlage ist der Entwurf der Spielplatzsatzung beigefügt. Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst Spielplätze für Kinder in der Altersgruppe bis zu sechs Jahren (Kleinkinder) und Spielplätze für Kinder von sechs bis vierzehn Jahren.  BaF hat sowohl zu Größe, Lage, Ausstattung und Unterhalt der Spielplätze als auch zur Möglichkeit der Ablöse Regelungen aufgenommen. Die Spielplatzsatzung wurde in Anlehnung an Spielplatzsatzungen anderer Städte (insbesondere Nürnberg), an die einschlägige DIN 18034 sowie an die Verordnung zur Durchführung der BayBO aus dem Jahr 1982 (nach Kommentar Simon/Busse nach wie vor relevant) aufgestellt.

 

Auf den dadurch generierten (Prüfungs-)Mehraufwand sowohl bei den Technikern (Planprüfung und Baukontrolle) als auch Verwaltung (z.B. bei Ersatzvornahmen) bei konstant hohen bzw. sogar gestiegenen Antragszahlen sowie der seit März 2021 eingeführten Genehmigungsfiktion wird ausdrücklich hingewiesen.

Ohne eigens hierfür zusätzliches Personal (mindestens ½ Stelle Baukontrolle E9b, ½ Stelle Verwaltung A10/E9c und ½ Stelle Planannahme(-prüfung E10) wird die ordentliche Erfüllung der nach BayBO erforderlichen Kernaufgaben der Bauaufsicht (z. B. Gefahrenabwehr) nicht gewährleistet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung)