Betreff
Anteilige Kompensation der Elternbeiträge in Mittagsbetreuungen
Vorlage
SchvA/0424/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Erstattung des kommunalen Anteils der Teilnehmerbeiträge in Mittagsbetreuungen für Januar bis Mai 2021. 

 

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

 

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Erstattung des kommunalen Anteils der Teilnehmerbeiträge in Mittagsbetreuungen für Januar bis Mai 2021 zustimmend Kenntnis.


Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Schulen und Mittagsbetreuungen ab dem 16.12.2020 erneut geschlossen wurden.

Der Freistaat Bayern hat deshalb per KMS vom 18.03.2021 beschlossen, den Trägern der Mittagsbetreuungen das Angebot eines Beitragsersatzes zu machen, wenn diese im Gegenzug auf die Elterngebühren verzichten. Mit KMS vom 28.06.2021 wurde diese Regelung bis Mai 2021 erweitert.

 

Die Träger wurden verpflichtet, die Elterngebühren zu 100% zu erstatten. Der Freistaat Bayern fördert diese Erstattung mit 70 %. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen wiederum 30 %.

 

Betroffen sind im Stadtgebiet die Mittagsbetreuungen an der JFK (Träger Gfi) und Vach (Träger Ev. Pfarramt).

 

Der Gesamtaufwand wird momentan ermittelt. Insgesamt wird mit einem Volumen von rund 9.000 € gerechnet.

Beide Träger haben signalisiert, dass sie sehr schwer auf diesen Anteil verzichten können.

 

Diese freiwillige Förderung ohne Rechtsanspruch sollte deshalb für die beiden Träger erbracht werden, da diese seit Jahren vorbildliche Betreuungsarbeit im Stadtgebiet leisten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

9.000,00

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.  2116.7170    

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: