Betreff
Blühflächen im Stadtgebiet 2021
Vorlage
GrfA/0134/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bericht dient der Kenntnisnahme. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 09.10.2019 wurde vom Baureferat/Grünflächenamt eine umfangreiche Vorlage unter dem Titel „Neue Leitlinien für das städtische Grün“ vorgestellt und beraten. Das Grünflächenamt zeigte darin die Möglichkeiten durch Extensivierung, Ansaat und Anpflanzung in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün und in Außenanlagen städtischer Gebäude arten- und blühreiche Pflanzengesellschaften zu etablieren, um dem Ansinnen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sowie dem neuen bayerischen Artenschutzgesetz gerecht zu werden.

 

Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, dass das Grünflächenamt jährlich einen Sachstandsbericht zu den neu geschaffenen Blühflächen dem Ausschuss vorlegt.

 

In 2021 wurden im Stadtgebiet insgesamt an 15 Standorten neue Blühflächen auf einer Fläche von rd. 2.400 m² durch Ansaat bzw. Anpflanzungen geschaffen. Die Herstellung der Flächen erfolgt zum Teil in Fremdvergabe im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen wie in Eigenleistung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts. Die Übersichtsliste über alle neu hinzugekommenen Blühflächen ist als Anlage beigefügt.

 

Auf dem Betriebsgelände des Grünflächenamts wurde auf insgesamt zehn Standorten fünf unterschiedliche Ansaatmischungen mit zwei unterschiedlichen Arten der Bodenvorbereitung als Versuchsfeld angelegt

 

Insgesamt ist damit der Bestand an artenreichen Blühflächen seit Herbst 2019 auf insgesamt rund 8.000 m² angestiegen.

 

Seitens des Grünflächenamts ist weiterhin vorgesehen, die Blühflächen jährlich kontinuierlich auszuweiten. So werden in 2022 beispielsweise an vier Standorten in der Südstadt Staudenmischpflanzungen im öffentlichen Straßenraum auf einer Fläche von 250 m² entstehen. In der Grundschule Hummelstraße werden im nächsten Frühjahr die bestehenden neun Baumscheiben mit unterschiedlichen Staudenmischpflanzungen – ebenfalls als eine Art Versuchsreihe - neu bepflanzt.

 

Im Haushalt 2020ff steht für diese Maßnahmen ein jährlicher Pauschalansatz von 25 T€ für die Umwandlung von Flächen im Straßenbegleitgrün zur Verfügung. Sofern es eigene projektbezogenen Mittel für Außenanlagen, werden die Kosten aus diesen Haushaltsstellen finanziert. Maßnahmen in Eigenleistungen, bei denen lediglich die Materialkosten für Saatgut anfallen, werden aus dem Amtsbudget finanziert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o. A.

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9520. et al.

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: