Der Bau- und Werksausschuss/Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Anpassung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth vom 01.01.2018 rückwirkend zum 01.01.2021 in beigefügter Fassung.
Mit Beschlüssen vom 14.04.2021 (Werkausschuss) und 21.04.2021 (Stadtrat) wurde festgelegt, dass die Umbindungskosten für Grundstücksanschlüsse über die Gebührenkalkulation zu verrechnen sind. Um dies auch satzungsmäßig umzusetzen, ist § 8 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth (EWS) entsprechend zu ändern. In diesem Zusammenhang werden auch noch Bezüge redaktionell korrigiert (§ 6 und § 10 Abs. 2 Punkt 9), kritische Formulierungen werden aufgrund rechtlicher Neuausrichtungen angepasst (§ 10 Abs. 6).
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Stadt bei Inbetriebnahme von unfertigen oder nicht ordnungsgemäß errichteten Grundstücksentwässerungsanlagen und -anschlüssen die Rechtsgrundlage zur Einleitung von Maßnahmen zum Schutz ihrer Entwässerungseinrichtung und der Umwelt fehlt. Dies wird durch die Einfügung des § 11 a Nutzungsaufnahme nachgeholt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
·
1.
Änderungssatzung Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt
Fürth (Entwässerungssatzung - EWS) vom 01.01.2018
·
Nachrichtliche
Fassung der geänderten §§ der EWS
·
Beschluss
des Werkausschusses vom 14.04.2021
·
Beschluss
des Stadtrates vom 21.04.2021