Der Bau- und Werksausschuss/Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Anpassung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth vom 01.01.2018 rückwirkend zum 01.01.2021 in beigefügter Fassung.

 

 


Mit Beschlüssen vom 14.04.2021 (Werkausschuss) und 21.04.2021 (Stadtrat) wurde fest­gelegt, dass die Umbindungskosten für Grundstücksanschlüsse über die Gebührenkalkulation zu verrechnen sind. Um dies auch satzungsmäßig umzusetzen, ist § 8 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth (EWS) entsprechend zu ändern. In diesem Zusammenhang werden auch noch Bezüge redaktionell korrigiert (§ 6 und § 10 Abs. 2 Punkt 9), kritische Formulierungen werden aufgrund rechtlicher Neuausrichtungen angepasst (§ 10 Abs. 6).

 

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Stadt bei Inbetriebnahme von unfertigen oder nicht ordnungsgemäß errichteten Grundstücksentwässerungs­anlagen und -anschlüssen die Rechtsgrundlage zur Einleitung von Maßnahmen zum Schutz ihrer Entwässerungseinrichtung und der Umwelt fehlt. Dies wird durch die Einfügung des § 11 a Nutzungsaufnahme nachgeholt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


·         1. Änderungssatzung Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth (Entwässerungssatzung - EWS) vom 01.01.2018

·         Nachrichtliche Fassung der geänderten §§ der EWS

·         Beschluss des Werkausschusses vom 14.04.2021

·         Beschluss des Stadtrates vom 21.04.2021