Betreff
Generalsanierung Kaiserplatz - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0136/2021
Aktenzeichen
2034-170
Art
Beschlussvorlage - AL

Bau- und Werkausschuss

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Planungen des Baureferats zur Generalsanierung des Kaiserplatzes und befürwortet im Grundsatz die geplante Umgestaltung einschl. der Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen mit den Dienststellen und Referaten abgestimmten Entwurfsplan mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung vorzulegen und die notwendigen zusätzlichen Mittel zum Haushalt 2023/2024 anzumelden

 

Dem Stadtrat wird gleichlautender Beschluss empfohlen.

 

Stadtrat

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Planungen des Baureferats zur Generalsanierung des Kaiserplatzes und des empfehlenden Beschlusses des Bau- und Werkausschusses und befürwortet im Grundsatz die geplante Umgestaltung einschl. der Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen mit den Dienststellen und Referaten abgestimmten Entwurfsplan mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung vorzulegen und die notwendigen zusätzlichen Mittel zum Haushalt 2023/2024 anzumelden

 


Planungsanlass

Bereits in 2006 gab es seitens des Baureferats Überlegungen zur Sanierung bzw. Neugestaltung des Kaiserplatzes im Rahmen des Stadtjubiläums 2007, die jedoch letztlich zum damaligen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt wurden.

 

In den Folgejahren wurde die hierfür notwendigen Mittel kontinuierlich zu den jeweiligen Haushaltsplanberatungen gemeldet, jedoch nicht in den Haushalt aufgenommen.

 

Im Haushalt 2021/2022 stehen nun erstmalig die entsprechenden Mittel in Höhe von 300 T€ zur Verfügung, so dass die Planungen zur Neugestaltung der Anlage im Sommer dieses Jahres wiederaufgenommen wurden.

 

Zwischenzeitlich wurden die hierfür notwendigen Grundlagen ermittelt und Abstimmungsgespräche geführt. Zudem hat es ein Bürgergespräch vor Ort gegeben, in dem – teilweise kontroverse – Wünsche und Anregungen formuliert wurden.

 

Bestehende Anlage

Der „Kaiserplatz“ ist eigentlich eine Grünfläche mit prägendem Altbaumbestand zwischen Kaiser-, Wald- und Glückstraße mit einer Gesamtfläche von ca. 2.300 m², wovon ca. 1.400 m² als öffentliche Grünanlage und ca. 600 m² als öffentlicher Kinderspielplatz vom Grünflächenamt betreut werden.

 

Die Anlage quert in öffentlich gewidmeter Fuß- und Radweg, der die Gesamtfläche gleichzeitig in Grünanlage und Kinderspielplatz teilt.

 

In der Anlage befindet sich eine Trafostation der infra fürth gmbh und ein kleines Gebäude, das als Kiosk betrieben wird, außerdem ein Notbrunnen der infra fürth gmbh.

 

Die Anlage befindet sich zwar in keinem grundsätzlich schlechten, jedoch sanierungsbedürftigen Zustand. Der öffentliche Kinderspielplatz entspricht nicht dem Standard zeitgemäßer öffentlicher Spielplatzflächen. Die Flächenpflanzungen an der Süd- und Westseite sind überaltert.

 

Problempunkte

Im Bürgergespräch vor Ort im Juli 2021 wurden seitens der Nutzer, aber auch der unmittelbaren Anwohner eine Reihe von Probleme geschildert:

 

·         düsteres Gesamterscheinungsbild

·         schlechte Einsehbarkeit von der Südseite

·         fehlende Einsehbarkeit des Kinderspielplatzes

·         schlechter Allgemeinzustand des Kinderspielplatzes

·         fehlende Aufenthaltsqualität

·         fehlende Räumliche Abtrennung zum Gehweg Waldstraße

·         Verkehrslärm

·         zu schnelles Radfahren durch die Anlage

·         Missnutzung, insbesondere Lärm, Urinieren in den Pflanzflächen

 

Positiv dagegen wurde aufgeführt:

 

·         Diagonale Wegeverbindung von der Kaiser- zur Glückstraße

·         Kiosk mit engagierten Betreiber

·         Schützenswerter Baumbestand

·         wichtige Grünfläche in der ansonsten dicht bebauten „alten“ Südstadt

 

Eckpunkte für die Umgestaltung

Das Baureferat mit SpA und GrfA hat einige Eckpunkte für die Umgestaltung der Anlage intern formuliert und will auf dieser Basis die Entwurfsplanung erstellen:

 

Pfleglicher Umgang mit bewährten Strukturen und Qualitäten:

·         vollumfänglicher Erhalt des unter die BschVO fallenden Baumbestandes

·         unvermeidbare bauliche Eingriffe im Kronentraufbereich erfolgen mit der üblichen besonderen Sorgfalt (Handarbeit, Wurzelsuchgräben, Begleitung durch Sachgebiet Baumpflege)

·         Erhalt der Aufenthaltsqualität mit lichtem Schatten unter langjährig eingewachsenen Baumkronen

·         Erhalt der diagonal über den Platz verlaufende zentrale Wegeachse

·         Erhalt des öffentlichen Kinderspielplatzes

·         Erhalt des Kiosks einschl. Außenbestuhlung

·         Erhalt der „Kultur-Litfaßsäule“

·         Erhalt der Zugänglichkeit des vorhandenen Notbrunnens der infra fürth gmbh

·         Erhalt der Brunnenanlage an der Waldstraße

 

Anpassung und Ausbau des Standards an aktuelle Anforderungen:

·         Auslichtung des dichten Gehölzbestandes, Verbesserung der Einsehbarkeit von außen

·         vollständige Erneuerung des Spielplatzes

·         Erneuerung der diagonalen Wegeverbindung

·         Aufwertung der Außenbestuhlungsflächen des Kiosks

·         bedarfsgerechte, sparsame Ergänzung neuer Wegeverbindungen

·         bedarfsgerechte Vergrößerung von Eingangsplätzen in die Grünanlage

·         Vergrößerung der zentralen Rasenfläche

·         Ergänzung von Sitzangeboten, verteilt über die gesamte Grünanlage

·         Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage

 

Artenschutz in der Stadt:

·         Ersatzpflanzung von Hecken

·         großzügige Ergänzung von arten- und blühreichen Staudenmischpflanzungen

·         Errichtung eines „Mauerseglerturms“

·         insektenfreundliche Beleuchtung

 

Sicherheit und Sauberkeit:

·         Beleuchtung der zentralen Wegeachse

·         vollständige Barrierefreiheit

·         Leitsystem für Sehbehinderte an Übergängen zum Verkehrsraum

·         Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage

 

Finanzierung und Realisierung

In den aktuellen Haushalten bzw. Haushaltsplanentwürfen stehen für die Neugestaltung der Grünanlagen derzeit insgesamt 300 T€ zur Verfügung (50 T€ in 2021, 250 T€ in 2022).

 

Nach überschlägiger Kostenermittlung auf der Basis von durchschnittlichen Quadratmeterpreisen abgeschlossener vergleichbarer Objekte muss zum jetzigen Zeitpunkt für die Maßnahme der Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten mit Gesamtkosten in Höhe von 350-400 T€ gerechnet werden. Zur konkreten Entwurfsplanung werden die Gesamtkosten detailliert berechnet. Die Planungsleistungen werden vom Sachgebiet Planung/Neubau erbracht und gemäß der Dienstanweisung vom 10.06.2016 intern verrechnet.

 

Für die Errichtung der öffentlichen Toilettenanlage werden derzeit Kosten in Höhe von 200 T€ angenommen (baugleiche Toilettenanlage wie an der Grundschule Soldnerstraße). Die Haushaltsmeldung sowie die bauliche Umsetzung erfolgt federführend durch die Gebäudewirtschaft Fürth. Die Planungen des Grünflächenamts und der Gebäudewirtschaft Fürth werden eng aufeinander abgestimmt und zeitgleich umgesetzt, wenn auch in verschiedenen Ausschreibungen.

 

Innerhalb der Verwaltung wird geprüft, ob eine staatliche Förderung möglich ist.

 

Seitens Baureferat/Grünflächenamt ist vorgesehen, die Entwurfsplanung im ersten Quartal 2022 zur Projektgenehmigung vorzulegen. Die Baumaßnahme selbst könnte dann in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen und wird sich ins Frühjahr 2023 hineinziehen. Zum gegebenen Zeitpunkt sind die zusätzlichen Mittel im Haushalt 2022/2023 einzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o.A.

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Nach Vorlage der konkreten Kostenberechnung sind die notwendigen zusätzlichen Mittel in die entsprechenden Haushalte einzustellen.