Bau- und Werkausschuss
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Planungen des Baureferats zur Generalsanierung des Kaiserplatzes und befürwortet im Grundsatz die geplante Umgestaltung einschl. der Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage.
Die Verwaltung wird beauftragt einen mit den Dienststellen und Referaten abgestimmten Entwurfsplan mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung vorzulegen und die notwendigen zusätzlichen Mittel zum Haushalt 2023/2024 anzumelden
Dem Stadtrat wird gleichlautender Beschluss empfohlen.
Stadtrat
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Planungen des Baureferats zur Generalsanierung des Kaiserplatzes und des empfehlenden Beschlusses des Bau- und Werkausschusses und befürwortet im Grundsatz die geplante Umgestaltung einschl. der Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage.
Die Verwaltung wird beauftragt einen mit den Dienststellen und Referaten abgestimmten Entwurfsplan mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung vorzulegen und die notwendigen zusätzlichen Mittel zum Haushalt 2023/2024 anzumelden
Planungsanlass
Bereits in 2006 gab es seitens des Baureferats
Überlegungen zur Sanierung bzw. Neugestaltung des Kaiserplatzes im Rahmen des
Stadtjubiläums 2007, die jedoch letztlich zum damaligen Zeitpunkt nicht
weiterverfolgt wurden.
In den Folgejahren wurde die hierfür notwendigen
Mittel kontinuierlich zu den jeweiligen Haushaltsplanberatungen gemeldet,
jedoch nicht in den Haushalt aufgenommen.
Im Haushalt 2021/2022 stehen nun erstmalig die
entsprechenden Mittel in Höhe von 300 T€ zur Verfügung, so dass die Planungen
zur Neugestaltung der Anlage im Sommer dieses Jahres wiederaufgenommen wurden.
Zwischenzeitlich wurden die hierfür notwendigen
Grundlagen ermittelt und Abstimmungsgespräche geführt. Zudem hat es ein
Bürgergespräch vor Ort gegeben, in dem – teilweise kontroverse – Wünsche und
Anregungen formuliert wurden.
Bestehende
Anlage
Der „Kaiserplatz“ ist eigentlich eine Grünfläche mit
prägendem Altbaumbestand zwischen Kaiser-, Wald- und Glückstraße mit einer
Gesamtfläche von ca. 2.300 m², wovon ca. 1.400 m² als öffentliche Grünanlage
und ca. 600 m² als öffentlicher Kinderspielplatz vom Grünflächenamt betreut
werden.
Die Anlage quert in öffentlich gewidmeter Fuß- und
Radweg, der die Gesamtfläche gleichzeitig in Grünanlage und Kinderspielplatz
teilt.
In der Anlage befindet sich eine Trafostation der
infra fürth gmbh und ein kleines Gebäude, das als Kiosk betrieben wird,
außerdem ein Notbrunnen der infra fürth gmbh.
Die Anlage befindet sich zwar in keinem grundsätzlich
schlechten, jedoch sanierungsbedürftigen Zustand. Der öffentliche
Kinderspielplatz entspricht nicht dem Standard zeitgemäßer öffentlicher
Spielplatzflächen. Die Flächenpflanzungen an der Süd- und Westseite sind
überaltert.
Problempunkte
Im Bürgergespräch vor Ort im Juli
2021 wurden seitens der Nutzer, aber auch der unmittelbaren Anwohner eine Reihe
von Probleme geschildert:
·
düsteres
Gesamterscheinungsbild
·
schlechte
Einsehbarkeit von der Südseite
·
fehlende
Einsehbarkeit des Kinderspielplatzes
·
schlechter
Allgemeinzustand des Kinderspielplatzes
·
fehlende
Aufenthaltsqualität
·
fehlende
Räumliche Abtrennung zum Gehweg Waldstraße
·
Verkehrslärm
·
zu
schnelles Radfahren durch die Anlage
·
Missnutzung,
insbesondere Lärm, Urinieren in den Pflanzflächen
Positiv dagegen wurde aufgeführt:
·
Diagonale
Wegeverbindung von der Kaiser- zur Glückstraße
·
Kiosk
mit engagierten Betreiber
·
Schützenswerter
Baumbestand
·
wichtige
Grünfläche in der ansonsten dicht bebauten „alten“ Südstadt
Eckpunkte
für die Umgestaltung
Das Baureferat
mit SpA und GrfA hat einige Eckpunkte für die Umgestaltung der Anlage intern
formuliert und will auf dieser Basis die Entwurfsplanung erstellen:
Pfleglicher Umgang mit
bewährten Strukturen und Qualitäten:
·
vollumfänglicher
Erhalt des unter die BschVO fallenden Baumbestandes
·
unvermeidbare
bauliche Eingriffe im Kronentraufbereich erfolgen mit der üblichen besonderen
Sorgfalt (Handarbeit, Wurzelsuchgräben, Begleitung durch Sachgebiet Baumpflege)
·
Erhalt
der Aufenthaltsqualität mit lichtem Schatten unter langjährig eingewachsenen
Baumkronen
·
Erhalt
der diagonal über den Platz verlaufende zentrale Wegeachse
·
Erhalt
des öffentlichen Kinderspielplatzes
·
Erhalt
des Kiosks einschl. Außenbestuhlung
·
Erhalt
der „Kultur-Litfaßsäule“
·
Erhalt
der Zugänglichkeit des vorhandenen Notbrunnens der infra fürth gmbh
·
Erhalt
der Brunnenanlage an der Waldstraße
Anpassung und Ausbau
des Standards an aktuelle Anforderungen:
·
Auslichtung
des dichten Gehölzbestandes, Verbesserung der Einsehbarkeit von außen
·
vollständige
Erneuerung des Spielplatzes
·
Erneuerung
der diagonalen Wegeverbindung
·
Aufwertung
der Außenbestuhlungsflächen des Kiosks
·
bedarfsgerechte,
sparsame Ergänzung neuer Wegeverbindungen
·
bedarfsgerechte
Vergrößerung von Eingangsplätzen in die Grünanlage
·
Vergrößerung
der zentralen Rasenfläche
·
Ergänzung
von Sitzangeboten, verteilt über die gesamte Grünanlage
·
Errichtung
einer öffentlichen Toilettenanlage
Artenschutz in der
Stadt:
·
Ersatzpflanzung
von Hecken
·
großzügige
Ergänzung von arten- und blühreichen Staudenmischpflanzungen
·
Errichtung
eines „Mauerseglerturms“
·
insektenfreundliche
Beleuchtung
Sicherheit und
Sauberkeit:
·
Beleuchtung
der zentralen Wegeachse
·
vollständige
Barrierefreiheit
·
Leitsystem
für Sehbehinderte an Übergängen zum Verkehrsraum
·
Errichtung
einer öffentlichen Toilettenanlage
Finanzierung und Realisierung
In den aktuellen Haushalten bzw.
Haushaltsplanentwürfen stehen für die Neugestaltung der Grünanlagen derzeit
insgesamt 300 T€ zur Verfügung (50 T€ in 2021, 250 T€ in 2022).
Nach überschlägiger Kostenermittlung auf der Basis von
durchschnittlichen Quadratmeterpreisen abgeschlossener vergleichbarer Objekte
muss zum jetzigen Zeitpunkt für die Maßnahme der Tiefbau- und
Landschaftsbauarbeiten mit Gesamtkosten in Höhe von 350-400 T€ gerechnet
werden. Zur konkreten Entwurfsplanung werden die Gesamtkosten detailliert
berechnet. Die Planungsleistungen werden vom Sachgebiet Planung/Neubau erbracht
und gemäß der Dienstanweisung vom 10.06.2016 intern verrechnet.
Für die Errichtung der öffentlichen Toilettenanlage
werden derzeit Kosten in Höhe von 200 T€ angenommen (baugleiche Toilettenanlage
wie an der Grundschule Soldnerstraße). Die Haushaltsmeldung sowie die bauliche
Umsetzung erfolgt federführend durch die Gebäudewirtschaft Fürth. Die Planungen
des Grünflächenamts und der Gebäudewirtschaft Fürth werden eng aufeinander
abgestimmt und zeitgleich umgesetzt, wenn auch in verschiedenen
Ausschreibungen.
Innerhalb der Verwaltung wird geprüft, ob eine
staatliche Förderung möglich ist.
Seitens Baureferat/Grünflächenamt ist vorgesehen, die
Entwurfsplanung im ersten Quartal 2022 zur Projektgenehmigung vorzulegen. Die
Baumaßnahme selbst könnte dann in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen und
wird sich ins Frühjahr 2023 hineinziehen. Zum gegebenen Zeitpunkt sind die
zusätzlichen Mittel im Haushalt 2022/2023 einzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
o.A. € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Nach
Vorlage der konkreten Kostenberechnung sind die notwendigen zusätzlichen
Mittel in die entsprechenden Haushalte einzustellen. |
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