Betreff
Änderungsverordnung zur Taxitarifordnung
Vorlage
SVA/0286/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifverordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 16.12.2020


Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt mit Schreiben vom 21.07.2021 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Der Antrag umfasst eine Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis um 0,20 Euro auf 3,70 Euro und des Kilometerpreises für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer um 0,10 Euro auf 2,20 Euro. Weiterhin soll der Preis der Wartezeit je Stunde um 4,00 Euro auf 28,00 Euro steigen.

Ziel des Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu gewährleisten. Die beantragte Änderung des Taxitarifes bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standardfahrt, eine Anhebung um 5,10 %. Im vorgeschalteten Anhörverfahren ergaben sich keine Einwendungen gegen die beantragte Tariferhöhung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der Taxigenossenschaft Fürth vom 21.07.2021