Betreff
Andreas-Winterbauer-Stiftung: Überarbeitung der Satzung
Vorlage
Käm/0841/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt die Neufassung der Satzung der Andreas-Winterbauer-Stiftung in der Fassung des Entwurfs vom 19.10.2021.


Die Andreas-Winterbauer-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung im treuhändischen Eigentum der Stadt Fürth und wird von dieser in allen Angelegenheiten verwaltet und vertreten.

Die Stiftung unterstützt Fürther Schüler:innen nach bestimmten Kriterien. In der Formulierung dieser Kriterien wird bislang im wörtlichen Zitat des zugehörigen Stifter-Testaments das Wort „minderbemittelt“ verwendet. Dieser Begriff hat jedoch in den letzten Jahrzehnten eine starke Bedeutungs- und Konnotierungsverschiebung erfahren, so dass „minderbemittelt“ heute nahezu ausschließlich als Mangel an intellektuellen Fähigkeiten verstanden wird. Die eigentlich in der Intention des Stifters liegende Bedeutung als „mit sehr wenig finanziellen Mitteln ausgestattet“ oder „arm“ ist heute soweit im allgemeinen Sprachgebrauch in Vergessenheit geraten, dass selbst diverse Leitfäden für moderne, leichte Sprache diese Verbindung schon gar nicht mehr herstellen.

Diese Problematik in der Formulierung führt mittlerweile dazu, dass Schüler:innen einer Nominierung irritiert oder sogar ablehnend gegenüberstehen und in den Schulen regelmäßig erheblicher Erklärungsbedarf besteht. Es wird daher vorgeschlagen, die entsprechende Satzungsformulierung bzgl. der Erfüllung des Stiftungszwecks so anzupassen, dass sie heute eindeutig verstanden werden kann. Die ursprüngliche Formulierung soll im Vorspruch der Satzung als Zitat aus dem Testament bestehen bleiben.

 

Die Satzung wurde darüber hinaus einer umfassenden, allgemeinen Prüfung unterzogen, was zu diversen weiteren Korrekturen und Anpassungen geführt hat. Alle Änderungsvorschläge sind in der anhängenden Synopse farbig markiert.

 

Neben der genannten Anpassung der Formulierung der Förderkriterien und einigen kleineren redaktionellen Korrekturen betreffen die Änderungen maßgeblich folgenden Bereiche:

 

Stiftungsrat: Es wurde bisher ein Sitz für die Erbin des Stifters bzw. eine von ihr benannte Person vorgehalten. Die genannte Erbin ist mittlerweile verstorben, eine von ihr benannte Person ist seit den frühen 90er Jahren in keinem Ratsprotokoll zu finden. Insoweit soll, um die Gesamtzahl an vorgesehenen Stimmen zu wahren, der Sitz mit Stimme an die Referatsleitung für Stiftungsangelegenheiten oder eine von ihr benannte (ständige) Stellvertretung gegeben werden.

 

Vorsitz des Stiftungsrats: Hierzu hat der Stadtrat bereits 2011 entsprechende Beschlüsse gefasst, diese sind nun auch in den Satzungs-Fließtext eingearbeitet.

 

Die Satzungsneufassung wurde im Stiftungsrat der Andreas-Winterbauer-Stiftung in seiner Sitzung vom 08.11.2021 vorberaten, die entsprechende Beschlussfassung wird empfohlen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Satzung der Andreas-Winterbauer-Stiftung (Neufassung 2021), Entwurf von 19.10.2021

2: Satzung der Andreas-Winterbauer-Stiftung, kommentierte Synopse 2006-2021