Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung und des Beschlusses des Kirchweih-Ausschusses vom 19.10.2021 Kenntnis und beschließt, dass zum Weihnachtsmarkt 2021 – ausnahmsweise und wegen des langen, coronabedingten Veranstaltungsverbotes – von den Beschickern nur die hälftigen Standgebühren zu erheben sind (50 % der Netto-Standgebühren, Bewachungskosten werden voll verrechnet).
Im Rahmen des Kirchweih-Ausschusses vom 19.10.2021 wurde allgemein über den Weihnachtsmarkt 2021 beraten und nach eingehender Diskussion ein entsprechender Beschluss gefasst (sh. Anlage). Aufgrund der verschiedenen Anträge und Vorlagen zu diesem Thema und des im Rahmen der Sitzung - entgegen der urspr. Beschlussvorlage – tatsächlich formulierten Beschlusses wurde dieser bei der Folgebeschlussfassung (Beratungsfolge) im letzten Finanz- und Verwaltungsausschuss leider nicht entsprechend übernommen.
Hinsichtlich der Ermäßigung der Standgebühren ist jedoch ein formaler Beschluss erforderlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich mit der hälftigen Standgebühr und der coronabedingten, verringerten Platzgröße pro Beschicker ein Defizit von 8627,00 EURO ergibt,
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
8627,00 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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KWA-Beschluss vom 19.10.2021