Betreff
Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat
Vorlage
JgA/0552/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat wird zugestimmt und die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 eingestellt (Aufnahme in Fortschreibungsliste).

Der Sachverhalt wird dem Organisationsamt zur Begutachtung des Personalbedarfs übergeben.

 


Auf die Referenzvorlage des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.10.2021 wird Bezug genommen.

 

Die Stadt Fürth beabsichtigt die Bildung eines Jugendrats als öffentliche kommunale Einrichtung, um Jugendinteressen und -anliegen konsequenter umzusetzen.

 

Die Verwaltung hat im Auftrag des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten einen Satzungsentwurf für den Fürther Jugendrat ausgearbeitet.

Die Ausschussmitglieder regten eine Überprüfung des Satzungsentwurfs in folgenden Punkten an:

 

1.       Angleichung der Regelungen mit den anderen Beiräten der Stadt (Aufwandsentschädigung, Ladungsfirsten, Frist zur Stellungnahme der Verwaltung)

2.       Überprüfung der Hybridwahl zum Ausschluss von Wahlfälschungen (Doppelwahl u.a.)

3.       Zusammensetzung des Jugendrates hinsichtlich der gleichmäßigen Verteilung der Geschlechter und Schulformen.

 

Die konstruktive Kritik wurde von der Verwaltung angenommen und eingearbeitet. Die abschließend überarbeitete Textfassung der Satzung Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat liegt dieser Vorlage bei.

Zur Erläuterung der Änderungen:

 

Zu 1. Angleichung der Regelungen mit den anderen Beiräten der Stadt Fürth:

 

Aufwandsentschädigung: Die Tätigkeit des Jugendrates ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Jugendrats, seiner Arbeitsgruppen und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 3 Nr. 1 und 2 erhält jedes stimmberechtigte Rats­mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschädigung (§ 3 Abs. 9), die sich in der Höhe an der des Integrationsbeirates orientiert.

 

Ladungsfristen: Das Rechtsamt hatte bei der Überprüfung der Satzung die Festlegung eines Zeitpunktes empfohlen. Die Geschäftsstelle des Jugendrats erhält entsprechend der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Fürth festgelegten Ladungsfristen Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Hinzugerechnet werden jeweils der Sitzungstag sowie der Tag, an dem die Geschäftsstelle die Post erhält. (§ 3 Abs. 5).

Frist zur Stellungnahme der Verwaltung: Die Frist wurde entsprechend der Bearbeitungszeit von Anträgen, Anfragen und Empfehlungen anderer Beiräte von drei auf vier Monate angepasst (§ 3 Abs. 4).

 

Zudem wurde in der Satzung geändert, dass der Jugendrat nur auf Antrag beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien über die ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel verfügen kann (§ 3 Abs. 8). Dazu soll ein entsprechendes Unteramtsbudget im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingerichtet werden, das auch von der Verwaltung bewirtschaftet wird.

 

Zu 2. Sicherheit der Wahl des Fürther Jugendrates:

Die Wahl findet im Hybridformat, einem Wahlverfahren vor Ort in den Schulen und im privaten Bereich unter der Nutzung eines digitalen Tools, statt. Dies erleichtert zum einen die Durchführung und kommt zum anderen der Lebenswelt junger Menschen entgegen. Die Bedenken gegenüber einer digitalen Wahl für den Fürther Jugendrat können aus Verwaltungssicht durch Rücksprache mit dem Jugendmedienzentrum Connect und dem Stadtjugendring genommen werden. Im Zuge der Corona-Pandemie haben der Stadtjugendring Fürth, sowie auch zahlreiche weitere Jugendringe positive Erfahrungen mit digitalen Wahlen bei ihren Vollversammlungen gesammelt. Auch digitale Briefwahlen wurden bei anderen Jugendringen bereits erfolgreich erprobt. Durch entsprechende Abgleichverfahren und die Nutzung einheitlicher Medien wird die Gefahr einer Doppelstimmabgabe ausgeschlossen.

Für die genaue Durchführung ist noch abzustimmen was das „Wahl-Tool“ explizit leisten muss bzw. welche Funktionen gebraucht werden. Dies wird bei anderen Kommunen noch erfragt und ist eine weitere Aufgabe der pädagogischen Fachkraft im Vorfeld der Umsetzung.

 

Zu 3. Zusammensetzung des Gremiums:

 

Der Jugendrat besteht aus 15 Personen in einem Alter zwischen 12 und 21 Jahren (und zwei beratenden Mitgliedern). Wichtig ist, dass die gewählten Jugendvertreterinnen und -vertreter im Beteiligungsgremium dem realen Abbild der soziokulturellen Zusammensetzung der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft entsprechen.

In die Satzung sollte aufgenommen werden, dass bei der Zusammensetzung des Jugendrates ein ausgewogenes Verhältnis aller Geschlechter anzustreben ist und dies in der Geschäftsordnung zu regeln sei.

Das Rechtsamt beurteilte diese Bestimmung als verfassungsrechtlich bedenklich und empfahl die Entfernung (siehe Anlage). Dies wurde von der Verwaltung entsprechend im Satzungsentwurf umgesetzt.

Es ist Aufgabe der pädagogischen Fachkraft, sowohl für die Akquise der Kandidatinnen und Kandidaten, als auch für die Wahl ein Verfahren zu entwickeln, welches eine möglichst repräsentative Beteiligung junger Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigungen, soziale Lage, Bildungsstand/Schulform, sexuelle Orientierung etc. anstrebt. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Anliegen und artikulierten Interessen aller Jugendlichen in der Kommune eine Chance erhalten, in der Arbeit des Vertretungsgremiums berücksichtigt und diskutiert zu werden. Dies soll u. a. durch die jährliche Rückkopplung im Fürther Jugendforum sichergestellt werden.

 

Die Zusammensetzung des Jugendrats wird regelmäßig evaluiert, um ggf. weiterführende Maßnahmen im Hinblick auf die Diversität des Gremiums zu entwickeln.

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten gab im Übrigen zur Überprüfung folgende Sachverhalte auf:

 

1. Finanzbedarf:

 

Die Bereitstellung der, für den Jugendrat nötigen personellen und finanziellen Ressourcen wird von der Verwaltung als Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens gesehen.

 

1.1 Sachkosten:

 

Aufwandsentschädigung: Die Verwaltung schlägt für die Aufwandsentschädigung folgende, aus der Satzung des Integrationsbeirats[1] übernommene und abgerundete Beträge vor:

 

Je Sitzung Euro 7,50, jedoch höchstens Euro 150 jährlich. Der/Die Jugendratsvorsit­zende erhält zusätzlich je Kalendermonat eine Entschädigung in Höhe von Euro 20,00, sein/e Stellvertreter/in erhält zusätzlich je Kalendermonat eine Entschädigung in Höhe von Euro 10,00.

 

Budget für Aktionen auf Antrag: Ein eigenes Budget trägt erheblich zum Gelingen eines Jugendrates bei, denn es bedeutet einen Vertrauensvorschuss und ermöglicht eigene Initiativen, die zu kurzfristigen Erfolgserlebnissen führen (z.B. Projekte, Kampagnen, Feste und Events). Mit eigenen Ressourcen können zudem Initiativen aus der lokalen Jugendszene unterstützt und gefördert werden. Dies stärkt nicht nur die Motivation zur Mitarbeit und die öffentliche Wertschätzung, sondern ermöglicht auch die für nachhaltige Beteiligungsprozesse so zentrale Erfahrung der Selbstwirksamkeit.



Zweck:

Kosten

Jugendrat

Jährlich:

Kosten

Wahl:

zweijährig

Durchschnitt

jährliche Kosten

Marketing für Bewerbung Wahl, Erstellung Homepage, Social Media etc.

 

 1.500 Euro

   750 Euro

Kosten für Wahlkampf

 

 3.000 Euro

 1.500 Euro

Digitales Tool für Wahl

(laut Recherche)

 

15.000 Euro

 7.500 Euro

Budget für Aktionen

auf Antrag

 5.000 Euro

 

 5.000 Euro

Aufwandsentschädigung je Sitzung 7,50 Euro: mindestens: 5 Plenum x 15 Personen,

Kostendeckel von 150 Euro x 15 Personen

(Mind.

562,50 Euro)

 

 

Max.

 2.250 Euro

 

 2.250 Euro

Monatl. Aufwandsentschädigung: 1. Vorstand (20,00 Euro) + 2. Vorstand (10,00 Euro)

360 Euro

 

360 Euro

Pädagogisches Budget für die Fachkraft

 6.000 Euro

 

 3.000 Euro

Gesamt

13.610 Euro

19.500 Euro

20.360 Euro

 

1.2 Personalkosten:

 

Die Erfahrungen aus vielen Kommunen zeigen, dass solche Beteiligungsgremien erfolgreich sind, wenn die gewählten Jugendlichen von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden. Eine gute fachliche Begleitung und Unterstützung des auf zwei Jahre gewählten Jugendrates (Ende der 1. Wahlperiode 12.2024) durch eine pädagogische Fachkraft des Jugendamtes ist dafür unumgänglich.

 

Päd. Fachkraft Vollzeit- Stelle

72.600 Euro

 

72.600 Euro

 

Durchschnittlich ergeben sich durch den Jugendrat Kosten in Höhe von maximal 92.960,00 Euro.

Im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wurde von der Verwaltung der Bedarf an einer Vollzeitstelle für die Etablierung und Begleitung des Fürther Jugendrates als sinnvoll und notwendig dargelegt. Angesichts der Haushaltsituation und der Zurückhaltung bei Stellenschaffungen in der Verwaltung im Allgemeinen, wird eine Teilzeitbeschäftigung zunächst für noch praktikabel gehalten. Die Ausstattung mit einer 19,5 Stunden Kraft wird dabei für das absolute Minimum angesehen.

 

Päd. Fachkraft Teilzeitstelle

36.300 Euro

 

36.300 Euro

 

Unter dieser Voraussetzung ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von maximal 56.660 Euro.

 

2. Integration bisheriger Strukturen der Jugendbeteiligung:

 

Es besteht die Erwartung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten über die bisher eingeführten Strukturen „Jugendbeirat“ und „Runder Tisch Jugend“ zu berichten. Diese sollen, nach einer angemessenen Übergangsphase, entsprechend ihrer individuellen Zusammensetzung in der neuen Struktur „Fürther Jugendrat“ aufgehen.

 

 

 



[1] (…) je Sitzung Euro 7,67, jedoch höchstens Euro 153,39 jährlich. Der/Die Ratsvorsit­zende erhält zusätzlich je Kalendermonat eine Entschädigung in Höhe von Euro 20,45, sein/e Stellvertreter/in erhält zusätzlich je Kalendermonat eine Entschädigung in Höhe von Euro 10,23.

(entnommen aus der Satzung des Integrationsbeirats 2016, https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/LebenInFuerth/Dokumente/Integration/wahl_2016/IBF_Satzung_1-1_2016.pdf )

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ab 2022

56.660

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat

Stellungnahme des Rechtsamtes vom 20.10.2021 (Auszug zu § 2 Abs. 3 des Satzungsentwurfs)