Betreff
Verkehrsversuch zwischen Röllingersteg und Quellensteg mit Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs
Vorlage
SpA/0966/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung. Auf einen „Verkehrsversuch zwischen Röllingersteg und Quellensteg mit Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs“ wird aus den unten genannten Gründen verzichtet.

 

Der Auftrag vom 10.02.2021 ist somit erledigt. 


Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses (BWA) vom 10.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt einen Verkehrsversuch zwischen Röllingersteg und Quellensteg mit Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs durchzuführen (Variante 2).

Hierzu fand am 21.07.2021 eine Radverkehrsschau mit Vertretern des Straßenverkehrsamts, der Verkehrsplanung, des Tiefbauamts und der Polizei Fürth statt, bei der Folgendes festgestellt wurde:

 

Verkehrssituation vor Ort

Am Nachmittag des 21.07.2021 waren beide Wege sowohl durch Fußgänger als auch durch Radfahrende sehr stark frequentiert. Der größte Teil der Radfahrenden entfiel auf den Asphaltweg; Fußgänger nutzten im Wesentlichen den Schotterweg. Konflikte zwischen beiden Verkehrsarten konnten zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden.

 

Beschilderungsaufwand und –kosten für den Verkehrsversuch

Bei der Verkehrsschau musste festgestellt werden, dass der Beschilderungsaufwand für die vergleichsweise kurze Strecke immens ist.

Besonders an sämtlichen Einmündungen (Weg von der Kutzerstraße, Wilhelm-Raabe-Straße, Knotenpunkt am Wetzendorfer Landgraben) sind für alle Fahrtrichtungen die Geh- bzw. Radwegbeschilderungen aufzustellen. Ein derartiger Schilderwald wäre dem Landschaftsbild wenig zuträglich (vgl. Variantenvergleich Wiesengrund 20210113 - Variante 2).

Hinzu kommt, dass eine Ausweisung des asphaltierten Wegs als Radweg unmittelbar am Röllingersteg nicht möglich ist. Fußgänger, die den Verbindungsweg von der Kutzerstraße begehen, müssen zwangsweise den Asphaltweg nutzen, um überhaupt zum Schotterweg am Pegnitzufer zu gelangen. Dies wäre bei einer Ausweisung des Asphaltwegs als Radweg rechtswidrig. Darüber hinaus befinden sich entlang des Asphaltwegs mehrere Zugänge zur unmittelbar anliegenden Kleingartenanlage. Die Nutzer dieser Anlage dürften dann den asphaltierten Weg nicht mehr zu Fuß nutzen, um zu den Kleingärten oder von dort weg zu gelangen. Berechtigte Beschwerden von Radfahrenden sowie Kleingärtnern wären vorprogrammiert.

Der BWA hat zudem beschlossen, dass der Schotterweg durch Baken abgesperrt werden soll, sodass eine Nutzung durch Radfahrer deutlich erschwert wird. Die Erfahrungen auch polizeilicherseits zeigen, dass hier innerhalb weniger Tage wiederkehrend mit Vandalismusschäden zu rechnen ist. Der maßgebliche Bereich unterliegt gerade nachts keiner sozialen Kontrolle. Die Baken würden entwendet oder im schlimmsten Fall in die Pegnitz geworfen. Die Batterien der auf den Baken anzubringenden Warnleuchten hätten in diesem Fall überdies negative Auswirkungen auf das Gewässer. Die dann noch ggf. auf dem Weg verbleibenden Fußplatten würden dann, wenn sie nicht auch in die Pegnitz geworfen werden, ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgänger und Radfahrer darstellen. Der Kontroll- und Erneuerungsaufwand wäre unverhältnismäßig groß.

Ohnehin wäre ein wirksames Abbaken des Schotterwegs nicht möglich, da Radfahrer, die den Schotterweg unbedingt befahren wollen, wenige Meter in die Grünfläche, in der bereits Trampelpfade vorhanden sind, ausweichen und die Baken umfahren.

Fußgänger hingegen würden unter aller gegebenen Voraussicht bei schlechter Witterung, gerade bei Nässe, tendenziell dazu tendieren, anstatt des dann „schmutzigen“ Schotterwegs den Asphaltweg zu nutzen, um Kleidung und Schuhe nicht zu verschmutzen.

 

Fazit

Im Rahmen der Verkehrsschau wurden verschiedene Absperrungs-, Beschilderungs- und Markierungsoptionen abgewogen, jedoch keine erfolgversprechende und praxistaugliche Lösung gefunden. Aus Sicht aller beteiligten Abteilungen ist keine der dargestellten Varianten praktikabel.

Nach längerem Beobachten vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Fuß- und Radverkehr durch gegenseitige Rücksicht absolut flüssig ohne Gefahren funktioniert. Auch bei der Polizei Fürth liegen für den maßgeblichen Bereich keinerlei negative Erkenntnisse vor. Ein Eingriff würde sowohl Fußgänger als auch Radfahrende regulativ derart einschränken, sodass Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten heraufbeschworen würden, die derzeit nicht existieren. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Trennung von Geh- und Radweg von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert würde. Verwaltung und Polizei wären mit unnötigen, aber berechtigten Beschwerden hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit einer derartigen Maßnahme konfrontiert.

Es wird daher nach einhelliger Auffassung aller an der Verkehrsschau Beteiligten dringend empfohlen, von dem beschlossenen Verkehrsversuch Abstand zu nehmen.

In diesem Zusammenhang sei auf die Umwandlung des gemeinsamen Rad- und Fußweges Ulmenweg zwischen Talblick und Karlsteg im Jahr 2008 zum getrennten Rad- und Fußweg verwiesen, die entgegen der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Polizei durch Beschluss des Verkehrsausschusses durchgesetzt und nach Klageerhebung eines Bürgers wieder rückgängig gemacht werden musste.

 

 

 

Aufgrund der hohen Auslastung aller einzubeziehenden Fachdienststellen wurde von der Überprüfung der Machbarkeit des Ausbaus des bisher geschotterten Weges im Hinblick auf die ökologischen, naturschutz- und artenschutzrechtlichen Aspekte nach Durchführung der Verkehrsschau Abstand genommen, da die beschriebenen verkehrlichen Probleme zum Teil auch auf Varianten mit Ausbau zutreffen. Eine Umgestaltung wäre insofern in absehbarer Zeit nicht realisierbar.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Variantenvergleich Wiesengrund