Der Bau- und Werkausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung. Auf einen „Verkehrsversuch zwischen Röllingersteg und Quellensteg mit Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs“ wird aus den unten genannten Gründen verzichtet.
Der Auftrag vom 10.02.2021 ist somit erledigt.
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses (BWA) vom 10.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt einen Verkehrsversuch zwischen Röllingersteg und Quellensteg mit Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs durchzuführen (Variante 2).
Hierzu fand am 21.07.2021 eine Radverkehrsschau mit
Vertretern des Straßenverkehrsamts, der Verkehrsplanung, des Tiefbauamts und
der Polizei Fürth statt, bei der Folgendes festgestellt wurde:
Verkehrssituation vor Ort
Am Nachmittag des 21.07.2021 waren beide Wege sowohl
durch Fußgänger als auch durch Radfahrende sehr stark frequentiert. Der größte
Teil der Radfahrenden entfiel auf den Asphaltweg; Fußgänger nutzten im
Wesentlichen den Schotterweg. Konflikte zwischen beiden Verkehrsarten konnten
zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden.
Beschilderungsaufwand und –kosten für den
Verkehrsversuch
Bei der Verkehrsschau musste festgestellt werden, dass
der Beschilderungsaufwand für die vergleichsweise kurze Strecke immens ist.
Besonders an sämtlichen Einmündungen (Weg von der
Kutzerstraße, Wilhelm-Raabe-Straße, Knotenpunkt am Wetzendorfer Landgraben)
sind für alle Fahrtrichtungen die Geh- bzw. Radwegbeschilderungen aufzustellen.
Ein derartiger Schilderwald wäre dem Landschaftsbild wenig zuträglich (vgl.
Variantenvergleich Wiesengrund 20210113 - Variante 2).
Hinzu kommt, dass eine Ausweisung des asphaltierten
Wegs als Radweg unmittelbar am Röllingersteg nicht möglich ist. Fußgänger, die
den Verbindungsweg von der Kutzerstraße begehen, müssen zwangsweise den Asphaltweg
nutzen, um überhaupt zum Schotterweg am Pegnitzufer zu gelangen. Dies wäre bei
einer Ausweisung des Asphaltwegs als Radweg rechtswidrig. Darüber hinaus
befinden sich entlang des Asphaltwegs mehrere Zugänge zur unmittelbar
anliegenden Kleingartenanlage. Die Nutzer dieser Anlage dürften dann den
asphaltierten Weg nicht mehr zu Fuß nutzen, um zu den Kleingärten oder von dort
weg zu gelangen. Berechtigte Beschwerden von Radfahrenden sowie Kleingärtnern
wären vorprogrammiert.
Der BWA hat zudem beschlossen, dass der Schotterweg
durch Baken abgesperrt werden soll, sodass eine Nutzung durch Radfahrer
deutlich erschwert wird. Die Erfahrungen auch polizeilicherseits zeigen, dass
hier innerhalb weniger Tage wiederkehrend mit Vandalismusschäden zu rechnen ist.
Der maßgebliche Bereich unterliegt gerade nachts keiner sozialen Kontrolle. Die
Baken würden entwendet oder im schlimmsten Fall in die Pegnitz geworfen. Die
Batterien der auf den Baken anzubringenden Warnleuchten hätten in diesem Fall
überdies negative Auswirkungen auf das Gewässer. Die dann noch ggf. auf dem Weg
verbleibenden Fußplatten würden dann, wenn sie nicht auch in die Pegnitz
geworfen werden, ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgänger und Radfahrer
darstellen. Der Kontroll- und Erneuerungsaufwand wäre unverhältnismäßig groß.
Ohnehin wäre ein wirksames Abbaken des Schotterwegs
nicht möglich, da Radfahrer, die den Schotterweg unbedingt befahren wollen,
wenige Meter in die Grünfläche, in der bereits Trampelpfade vorhanden sind,
ausweichen und die Baken umfahren.
Fußgänger hingegen würden unter aller gegebenen
Voraussicht bei schlechter Witterung, gerade bei Nässe, tendenziell dazu
tendieren, anstatt des dann „schmutzigen“ Schotterwegs den Asphaltweg zu
nutzen, um Kleidung und Schuhe nicht zu verschmutzen.
Fazit
Im Rahmen der Verkehrsschau wurden verschiedene
Absperrungs-, Beschilderungs- und Markierungsoptionen abgewogen, jedoch keine
erfolgversprechende und praxistaugliche Lösung gefunden. Aus Sicht aller
beteiligten Abteilungen ist keine der dargestellten Varianten praktikabel.
Nach längerem Beobachten vor Ort konnte festgestellt
werden, dass der Fuß- und Radverkehr durch gegenseitige Rücksicht absolut
flüssig ohne Gefahren funktioniert. Auch bei der Polizei Fürth liegen für den
maßgeblichen Bereich keinerlei negative Erkenntnisse vor. Ein Eingriff würde
sowohl Fußgänger als auch Radfahrende regulativ derart einschränken, sodass
Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten heraufbeschworen würden, die
derzeit nicht existieren. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Trennung
von Geh- und Radweg von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert würde.
Verwaltung und Polizei wären mit unnötigen, aber berechtigten Beschwerden
hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit einer derartigen Maßnahme
konfrontiert.
Es wird
daher nach einhelliger Auffassung aller an der Verkehrsschau Beteiligten
dringend empfohlen, von dem beschlossenen Verkehrsversuch Abstand zu nehmen.
In diesem Zusammenhang sei auf die Umwandlung des
gemeinsamen Rad- und Fußweges Ulmenweg zwischen Talblick und Karlsteg im Jahr
2008 zum getrennten Rad- und Fußweg verwiesen, die entgegen der Stellungnahmen
der Fachbehörden und der Polizei durch Beschluss des Verkehrsausschusses
durchgesetzt und nach Klageerhebung eines Bürgers wieder rückgängig gemacht
werden musste.
Aufgrund der hohen Auslastung aller einzubeziehenden
Fachdienststellen wurde von der Überprüfung der Machbarkeit des Ausbaus des
bisher geschotterten Weges im Hinblick auf die ökologischen, naturschutz- und
artenschutzrechtlichen Aspekte nach Durchführung der Verkehrsschau Abstand
genommen, da die beschriebenen verkehrlichen Probleme zum Teil auch auf
Varianten mit Ausbau zutreffen. Eine Umgestaltung wäre insofern in absehbarer
Zeit nicht realisierbar.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Variantenvergleich Wiesengrund