Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2021 - Überdachte Fahrrad-Abstellanlagen
Vorlage
SpA/0970/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
  1. Der Bericht über die Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Vorplanungen zu Fahrradabstellanlagen an S- Bahn-Haltestellen im Rahmen der    Bike-und-Ride-Offensive der DB werden zur Kenntnis genommen.
  3. Das Konzept zu den Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum wird um Überdachungen erweitert und im I. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Hinweis:

Die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth wird auch bzgl. der Richtlinien zu den Fahrradabstellplätzen in Quantität und Qualität überarbeitet. Die Vorlage der modifizierten Satzung erfolgt im I. Quartal 2022.

 


Seit dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen aus dem Jahr 2018 (SpA/596/2018) wurde die Anzahl der Fahrradabstellplätze stetig erhöht. Für die Erweiterung der Fahrradabstellplätze werden kontinuierlich Standortprüfungen durchgeführt (sog. 400-Abstellplätze-Programm). In Form von Paketen werden nach der Instruktion der Standorte für die Aufstellung Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz gestellt.

Für die Gestaltung einer Abstellanlage im Stadtgebiet liegt ein gültiger Beschluss (09.04.2014, BWA/033/2014) vor, der Typ und Farbe vorgibt[1].

 

Aktuell stehen in der Stadt insgesamt mehr als 860 Abstellplätze zur Verfügung. Besonderer Bedarf besteht weiterhin insbesondere an ÖPNV-Haltestellen und im Innenstadtbereich / Altstadt.

 

Die Stadt ist Partner der Deutschen Bahn AG (DB AG) beim Förderprogramm
Bike+Ride+Offensive (B+R-O).

In 2020 war Fürth die erste Kommune in Deutschland, die hierzu eine Interessensbekundung abgab. Mit Unterstützung der DB wurden umfangreiche Abstellanlagen überwiegend auf deren Flächen geplant, allerdings war zunächst keine Überdachung der B+R-Anlagen vorgesehen. Als Anfang 2020 die DB AG bekanntgab, dass nun doch die Möglichkeit besteht, überdachte Abstellanlagen zu planen und im Rahmen der B+R-O fördern zu lassen, hat sich die Verwaltung entschieden, den Förderbescheid zurückzugeben und neu mit der DB zu planen, da Überdachungen einen wesentlichen Komfortgewinn für die Nutzer darstellen. Die Bekanntgabe des von der B+R-O verbauten Dachtyps (nur Blechdach) und die Möglichkeit des Fördermittelabrufs erfolgte erst gegen Ende des Jahres 2020.

 

Die Fürther Standorte wurden nun erneut auf Lage und Machbarkeit für überdachte Abstellanlagen überprüft und eine entsprechend angepasste Planung erstellt. Inzwischen wurden im Rahmen eines Gestattungsvertrags die Standorte der B+R-O, an denen keine Überdachung möglich ist, umgesetzt (Unterfarrnbach und Unterfürberg). In Unterfürberg wurde z.B. die Überdachung von der DB aufgrund technischer Infrastruktur abgelehnt. In Unterfarrnbach sprachen städtebauliche Gründe dagegen (Glasdächer der U-Bahn-Station).

 

Auch für die überdachten Standorte wurde die Planung inzwischen abgeschlossen. Nunmehr soll das Tiefbauamt die Ausführung der Abstellplätze mit Überdachung übernehmen.

 

Folgende Radabstellanlagen an Fürther Bahnhöfen sind vorgesehen:

Der Hauptbahnhof Fürth wurde nicht in der B+R-O berücksichtig, da der Bahnhofsvorplatz im Rahmen eines Planungswettbewerbs überplant werden soll und in diesem Zusammenhang die Errichtung eines Fahrradparkhauses geprüft wird. Hier ist unabhängig davon geplant, vorübergehend weitere Fahrradabstellanlagen herzustellen.


1. Bestandsaufnahme öffentlicher Raum

 

Aktueller Bestand an Abstellanlagen:

 

Gesamtes Stadtgebiet:                                864 Plätze          (Stand Nov. 2021)

Zusätzliche Plätze aus Paket 3:                  330 Plätze          (Aufbau Anfang 2022)

Bike+Ride-Offensive:                                                    354 Plätze           (Gesamt)           
___________________________________________________________________

Bestand ab 2022:                                                            1.548 Plätze       (davon 277 überdacht)

 

Weitere Standorte sind in Vorbereitung (Pakete 4 ff.; mehr als 40 weitere Standorte mit ca. 300-500 Stellplätzen).

 

 

2. Nachsteuerung

 

Beim Programm zur Erweiterung der Kapazitäten an Fahrradabstellanlagen wurden zunächst vorwiegend innerstädtische Standorte in der Nähe von Einkaufs- und Freizeitangeboten betrachtet. Aufgrund der kurzen Abstelldauer werden hier Dächer auf den Abstellanlagen als nicht unbedingt notwendig erachtet. Außerdem muss die Stadtgestaltung berücksichtigt werden, Überdachungen führen zudem zur weiteren Versiegelung und Mehrkosten.

 

Das aktuelle Paket 3 betrifft weitere Standorte im Stadtgebiet und ÖV-Haltestellen. Hier wurde in der Mehrzahl eine Überdachung mit in der Instruktion untersucht. Dass ein Standort dann doch nicht überdacht wird, kann eine Vielzahl von Gründen haben. So mussten im aktuellen Paket 3 von 20 vorgesehenen Überdachungen 14 entfallen. Gründe hierfür waren u.a. Stadtbildverträglichkeit, vorhandene Entwässerungsschächte, bereits vorhandene Möblierung, bereits vorhandenes Beleuchtungskonzept, Sichteinschränkung, Feuerwehrzufahrten, Müllabfuhr.

 

Fahrradständer nachträglich zu überdachen scheitert an den gleichen Zwangspunkten wie vorgehend erläutert.

 

 

3. Perspektive

 

Die Standorte aus den Paketen 1-3 wurden/werden gefördert (Klimaschutzprojekt / Kommunalrichtlinie, Fördergeber Projektträger Jülich). Weitere Abstellanlagen sollen ebenfalls gefördert werden. Die Förderlandschaft ist umfangreich und dynamisch, und bezieht auch die Überdachung mit ein.

 

Derzeit erstellt das Baureferat ein standortbezogenes Konzept für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum, um künftig noch mehr Überdachungen realisieren zu können. Überdachungen sind an Abstellanlagen mit mehrstündigem Abstellen, also an ÖV-Haltestellen und Freizeiteinrichtungen, vorzusehen. Hier werden verschieden Ausführungen geprüft (Glasdach / Dachbegrünung / PV-Anlage). Zudem sollen diese Planungen mit den Planungen zum barrierefreien Umbau der Haltestellen im Fürther Stadtgebiet (Zusammenhang zu Wartehallen) in Übereinstimmung gebracht werden. Für das Baureferat stellt dies eine neue Aufgabe dar: so sind beispielsweise Statiken für die Dächer zu erstellen. Zusätzlich muss neben dem Bau auch die Wartung und Reinigung der Anlagen vorgesehen werden. Das Konzept soll im I. Quartal 2022 im BWA vorgestellt werden.

 

Umwidmung Pkw-Stellplätze: Aufgrund des begrenzten Flächenangebots im öffentlichen Straßenraum ist es zunehmend auch notwendig, bereits vergebene Flächen bzgl. der Nutzung neu zu prüfen. Um zeitnah Fahrradabstellplätze anbieten zu können, werden so ggf. auch Pkw-Stellplätze für Radabstellanlagen in Anspruch genommen. Auf einem Pkw-Stellplatz können in der Regel 6 Fahrradabstellplätze angeordnet werden. So wurden z.B. in der Karolinenstraße am Zugang zum Hauptbahnhof auf 3 Bewohnerparkplätze 18 Fahrradabstellplätze hergestellt.

 

Gewerbetreibende, die eine eigene Abstellanlage aufstellen möchten, sind von der Sondernutzungsgebühr für den Ständer befreit.

 

Städtische Förderung von überdachten Abstellplätzen auf Gewerbeflächen:

Überdachte Abstellanlagen für Betriebe mit hoher Kund*innen-Frequenz (z. B. Lebensmittelmärkte, Drogerien, sonstiger Einzelhandel) auf Parkplätzen von Betrieben zu errichten kann nur in Absprache mit dem jeweiligen Betrieb/ Eigentümer erfolgen. Die potentiellen Flächen (Kundenparkplatz) dürften im Regelfall privat sein. Nachträglich kann über eine entsprechende Beratung der Eigentümer – Komfortgewinn für die fahrradfahrende Kundschaft oder die Mitarbeiter – eine Überdachung empfohlen werden. Dies wäre z.B. im Rahmen eines städtischen Mobilitätsmanagements möglich, das auch aus Sicht der Verkehrsplanung eine wichtige Maßnahme im Klimaschutzpaket der Stadt darstellt. Allerdings wäre dies eine neue Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung, die bisher weder bei einer Dienststelle verankert noch das dafür notwendige Personal verfügbar ist.

 

 

Hinweis:

Um den Mangel von Fahrradabstellplätzen im Stadtgebiet entgegenzuwirken, wird die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth bzgl. der Richtzahlen für Fahrradabstellplätze als auch hinsichtlich der Ausgestaltung und Beschaffenheit modifiziert. Die überarbeitete Stellplatzsatzung soll im I. Quartal 2022 dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Derzeit laufen intensive Abstimmungen zwischen den beteiligten Dienststellen bezüglich der Wirkung, Ausgestaltung, Umsetzbarkeit und Rechtswirksamkeit.

 



[1] Der Bauausschuss beschließt die Verwendung von Systemständern (z.B. “BETA”, Radeinstellung nach Möglichkeit zweiseitig hoch/tief) im gesamten Stadtgebiet.

Als einheitliche Farbgebung der Fahrradparker soll anthrazit eisenglimmer DB 703 gewählt werden. (…)

Die Fraktionen und Einzelstadträte sprechen sich übereinstimmend für die Verwendung von Systemständern im gesamten Stadtgebiet aus.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorplanungen zu Radabstellanlagen über die Bike+Ride-Offensive der DB an 7 Bahnhöfen