- Der Bericht über die Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen.
- Die Vorplanungen zu Fahrradabstellanlagen an S- Bahn-Haltestellen im Rahmen der Bike-und-Ride-Offensive der DB werden zur Kenntnis genommen.
- Das Konzept zu den Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum wird um Überdachungen erweitert und im I. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Hinweis:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth wird auch bzgl. der Richtlinien zu den Fahrradabstellplätzen in Quantität und Qualität überarbeitet. Die Vorlage der modifizierten Satzung erfolgt im I. Quartal 2022.
Seit dem Antrag
von Bündnis 90/ Die Grünen aus dem Jahr 2018 (SpA/596/2018) wurde die Anzahl
der Fahrradabstellplätze stetig erhöht. Für die Erweiterung der
Fahrradabstellplätze werden kontinuierlich Standortprüfungen durchgeführt (sog.
400-Abstellplätze-Programm). In Form von Paketen werden nach der Instruktion
der Standorte für die Aufstellung Förderanträge im Rahmen der
Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz gestellt.
Für die
Gestaltung einer Abstellanlage im Stadtgebiet liegt ein gültiger Beschluss
(09.04.2014, BWA/033/2014) vor, der Typ und Farbe vorgibt[1].
Aktuell stehen in
der Stadt insgesamt mehr als 860 Abstellplätze zur Verfügung. Besonderer Bedarf
besteht weiterhin insbesondere an ÖPNV-Haltestellen und im Innenstadtbereich /
Altstadt.
Die Stadt ist Partner
der Deutschen Bahn AG (DB AG) beim Förderprogramm
Bike+Ride+Offensive (B+R-O).
In 2020 war Fürth die erste Kommune in
Deutschland, die hierzu eine Interessensbekundung abgab. Mit Unterstützung der DB wurden
umfangreiche Abstellanlagen überwiegend auf deren Flächen geplant, allerdings
war zunächst keine Überdachung der B+R-Anlagen vorgesehen. Als Anfang 2020 die
DB AG bekanntgab, dass nun doch die Möglichkeit besteht, überdachte
Abstellanlagen zu planen und im Rahmen der B+R-O fördern zu lassen, hat sich
die Verwaltung entschieden, den Förderbescheid zurückzugeben und neu mit der DB
zu planen, da Überdachungen einen wesentlichen Komfortgewinn für die Nutzer
darstellen. Die Bekanntgabe des von der B+R-O verbauten Dachtyps (nur
Blechdach) und die Möglichkeit des Fördermittelabrufs erfolgte erst gegen Ende
des Jahres 2020.
Die Fürther
Standorte wurden nun erneut auf Lage und Machbarkeit für überdachte
Abstellanlagen überprüft und eine entsprechend angepasste Planung erstellt.
Inzwischen wurden im Rahmen eines Gestattungsvertrags die Standorte der B+R-O,
an denen keine Überdachung möglich ist, umgesetzt (Unterfarrnbach und
Unterfürberg). In Unterfürberg wurde z.B. die Überdachung von der DB aufgrund
technischer Infrastruktur abgelehnt. In Unterfarrnbach sprachen städtebauliche
Gründe dagegen (Glasdächer der U-Bahn-Station).
Auch für die
überdachten Standorte wurde die Planung inzwischen abgeschlossen. Nunmehr soll
das Tiefbauamt die Ausführung der Abstellplätze mit Überdachung übernehmen.
Folgende Radabstellanlagen
an Fürther Bahnhöfen sind vorgesehen:
Der Hauptbahnhof
Fürth wurde nicht in der B+R-O berücksichtig, da der Bahnhofsvorplatz im Rahmen
eines Planungswettbewerbs überplant werden soll und in diesem Zusammenhang die
Errichtung eines Fahrradparkhauses geprüft wird. Hier ist unabhängig davon
geplant, vorübergehend weitere Fahrradabstellanlagen herzustellen.
1. Bestandsaufnahme öffentlicher Raum
Aktueller
Bestand an Abstellanlagen:
Gesamtes Stadtgebiet: 864 Plätze (Stand Nov. 2021)
Zusätzliche
Plätze aus Paket 3: 330
Plätze (Aufbau Anfang 2022)
Bike+Ride-Offensive: 354
Plätze (Gesamt)
___________________________________________________________________
Bestand ab 2022: 1.548
Plätze (davon 277 überdacht)
Weitere Standorte
sind in Vorbereitung (Pakete 4 ff.; mehr als 40 weitere Standorte mit ca.
300-500 Stellplätzen).
2. Nachsteuerung
Beim Programm zur
Erweiterung der Kapazitäten an Fahrradabstellanlagen wurden zunächst vorwiegend
innerstädtische Standorte in der Nähe von Einkaufs- und Freizeitangeboten
betrachtet. Aufgrund der kurzen Abstelldauer werden hier Dächer auf den
Abstellanlagen als nicht unbedingt notwendig erachtet. Außerdem muss die
Stadtgestaltung berücksichtigt werden, Überdachungen führen zudem zur weiteren
Versiegelung und Mehrkosten.
Das aktuelle
Paket 3 betrifft weitere Standorte im Stadtgebiet und ÖV-Haltestellen. Hier
wurde in der Mehrzahl eine Überdachung mit in der Instruktion untersucht. Dass
ein Standort dann doch nicht überdacht wird, kann eine Vielzahl von Gründen
haben. So mussten im aktuellen Paket 3 von 20 vorgesehenen Überdachungen 14
entfallen. Gründe hierfür waren u.a. Stadtbildverträglichkeit, vorhandene
Entwässerungsschächte, bereits vorhandene Möblierung, bereits vorhandenes
Beleuchtungskonzept, Sichteinschränkung, Feuerwehrzufahrten, Müllabfuhr.
Fahrradständer
nachträglich zu überdachen scheitert an den gleichen Zwangspunkten wie
vorgehend erläutert.
3. Perspektive
Die Standorte aus
den Paketen 1-3 wurden/werden gefördert (Klimaschutzprojekt /
Kommunalrichtlinie, Fördergeber Projektträger Jülich). Weitere Abstellanlagen
sollen ebenfalls gefördert werden. Die Förderlandschaft ist umfangreich und
dynamisch, und bezieht auch die Überdachung mit ein.
Derzeit erstellt
das Baureferat ein standortbezogenes Konzept für Fahrradabstellanlagen im
öffentlichen Straßenraum, um künftig noch mehr Überdachungen realisieren zu
können. Überdachungen sind an Abstellanlagen mit mehrstündigem Abstellen, also
an ÖV-Haltestellen und Freizeiteinrichtungen, vorzusehen. Hier werden
verschieden Ausführungen geprüft (Glasdach / Dachbegrünung / PV-Anlage). Zudem
sollen diese Planungen mit den Planungen zum barrierefreien Umbau der
Haltestellen im Fürther Stadtgebiet (Zusammenhang zu Wartehallen) in
Übereinstimmung gebracht werden. Für das Baureferat stellt dies eine neue
Aufgabe dar: so sind beispielsweise Statiken für die Dächer zu erstellen.
Zusätzlich muss neben dem Bau auch die Wartung und Reinigung der Anlagen
vorgesehen werden. Das Konzept soll im I. Quartal 2022 im BWA vorgestellt
werden.
Umwidmung
Pkw-Stellplätze: Aufgrund
des begrenzten Flächenangebots im öffentlichen Straßenraum ist es zunehmend
auch notwendig, bereits vergebene Flächen bzgl. der Nutzung neu zu prüfen. Um
zeitnah Fahrradabstellplätze anbieten zu können, werden so ggf. auch
Pkw-Stellplätze für Radabstellanlagen in Anspruch genommen. Auf einem Pkw-Stellplatz
können in der Regel 6 Fahrradabstellplätze angeordnet werden. So wurden z.B. in
der Karolinenstraße am Zugang zum Hauptbahnhof auf 3 Bewohnerparkplätze 18
Fahrradabstellplätze hergestellt.
Gewerbetreibende,
die eine eigene Abstellanlage aufstellen möchten, sind von der
Sondernutzungsgebühr für den Ständer befreit.
Städtische
Förderung von überdachten Abstellplätzen auf Gewerbeflächen:
Überdachte
Abstellanlagen für Betriebe mit hoher Kund*innen-Frequenz (z. B.
Lebensmittelmärkte, Drogerien, sonstiger Einzelhandel) auf Parkplätzen von
Betrieben zu errichten kann nur in Absprache mit dem jeweiligen Betrieb/
Eigentümer erfolgen. Die potentiellen Flächen (Kundenparkplatz) dürften im
Regelfall privat sein. Nachträglich kann über eine entsprechende Beratung der
Eigentümer – Komfortgewinn für die fahrradfahrende Kundschaft oder die
Mitarbeiter – eine Überdachung empfohlen werden. Dies wäre z.B. im Rahmen eines
städtischen Mobilitätsmanagements möglich, das auch aus Sicht der
Verkehrsplanung eine wichtige Maßnahme im Klimaschutzpaket der Stadt darstellt.
Allerdings wäre dies eine neue Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung, die
bisher weder bei einer Dienststelle verankert noch das dafür notwendige
Personal verfügbar ist.
Hinweis:
Um den Mangel von
Fahrradabstellplätzen im Stadtgebiet entgegenzuwirken, wird die
Stellplatzsatzung der Stadt Fürth bzgl. der Richtzahlen für
Fahrradabstellplätze als auch hinsichtlich der Ausgestaltung und Beschaffenheit
modifiziert. Die überarbeitete Stellplatzsatzung soll im I. Quartal 2022 dem
Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Derzeit laufen intensive
Abstimmungen zwischen den beteiligten Dienststellen bezüglich der Wirkung,
Ausgestaltung, Umsetzbarkeit und Rechtswirksamkeit.
[1] Der
Bauausschuss beschließt die Verwendung von Systemständern (z.B. “BETA”,
Radeinstellung nach Möglichkeit zweiseitig hoch/tief) im gesamten Stadtgebiet.
Als einheitliche Farbgebung der Fahrradparker soll
anthrazit eisenglimmer DB 703 gewählt werden. (…)
Die Fraktionen und Einzelstadträte sprechen sich
übereinstimmend für die Verwendung von Systemständern im gesamten Stadtgebiet
aus.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Vorplanungen zu Radabstellanlagen über die Bike+Ride-Offensive der DB an 7 Bahnhöfen